Examensarbeit, 2003
83 Seiten, Note: 1,0
Einleitung – Plan der Arbeit
Kapitel 1 – Woran erkenne ich einen Staat?
1.1. Kriterien für einen Staat
Kapitel 2 – Wie sieht die EU heute aus?
2.1. Die Vertragsarchitektur und die Rechtsformen der EU
2.2. Die Vertragsinhalte
2.2.1. Ausgewählte Politikbereiche der EU
2.2.2. Die Unionsbürgerschaft
2.3. Die Organe der EU
2.4. Der Haushalt und die Finanzierung der EU
Kapitel 3 – Ist die EU ein Staat? – Erörterung und vorläufiges Ergebnis
3.1. Erfüllt die EU die Kriterien für Staatlichkeit?
3.2. Wie ist die Überprüfung der Kriterien zu bewerten?
3.3. Was folgt aus der Bewertung – Ist die EU ein Staat? – vorläufiges Ergebnis
Kapitel 4 – Wie erlangen die neu verteilten Souveränitätskriterien Geltung?
4.1. Die Erklärung der Literatur – Mit einem regulationstheoretischen Schwerpunkt
Schlussteil – Ist die EU ein Staat? – Eine Antwort
Die Arbeit untersucht die europäische Integration aus staatstheoretischer Sicht, um die Forschungsfrage zu beantworten, ob die Europäische Union als Staat zu klassifizieren ist. Dabei wird geprüft, inwieweit die EU klassische Kriterien der Staatlichkeit erfüllt oder ob durch den Integrationsprozess Funktionen derart zwischen der nationalstaatlichen und der supranationalen Ebene verteilt wurden, dass ein neuer Staatstypus entstanden ist.
Nr. 3: „Souveränität“
Funktion: Souveränität gilt für Staaten nach innen und außen: Nach innen bedeutet Souveränität, dass den Entscheidungen des Staates (genau: des Trägers der Souveränität) auf seinem Hoheitsgebiet Folge zu leisten ist. Im modernen Verfassungsstaat ist das Volk Träger der Souveränität: Es überträgt die Souveränitätsausübung aber auf staatliche Repräsentanten, wodurch dann den Entscheidungen des Staates Folge zu leisten ist, da sie den Willen des Souveräns stellvertretend ausdrücken. Die Souveränitätsausübung kann im Bundesstaat von mehreren Ebenen geteilt werden. Dieser Aspekt der Souveränitätsausübung ist für die Bewertung der Staatlichkeit der EU besonders interessant und wird bis zum Ende dieser Arbeit Teil der Argumentationskette bleiben. Die Souveränität ist im modernen Staat zudem in Exekutive, Legislative und Judikative aufgefächert. Souveränität nach innen ist also der Zustand der unangefochtenen Letztentscheidungsgewalt. Sie beinhaltet logischerweise das, was Kompetenz-Kompetenz oder prinzipielle Allzuständigkeit genannt wird – ein politisches System, also der Staat, muss bindende Entscheidungen für das Gesellschaftssystem herstellen. Die Unterwerfung unter die Mittel der Souveränitätsausübung des Staates gilt für den Einzelnen i.d.R. nur so lange, als er durch diesen geschützt wird. Präzisiert werden diese Einschränkungen durch Bürgerrechte.
Nach außen wird die Souveränität durch ein zwischen allen Staaten wechselseitig gegebenes Zugeständnis konstruiert: Jeder Staat kann in seinem eigenen Territorium die ausschließliche höchste Autorität einfordern und damit von anderen Staaten und Gewalten unabhängig, also selbständig und souverän, entscheiden. Dieses Prinzip wird auf den Westfälischen Frieden von 1648 zurückgeführt.
Einleitung – Plan der Arbeit: Diese Einleitung führt in die aktuelle Debatte um die Osterweiterung der EU ein und skizziert den methodischen Ansatz, die EU anhand politikwissenschaftlicher Kriterien auf ihre Staatlichkeit hin zu untersuchen.
Kapitel 1 – Woran erkenne ich einen Staat?: Das Kapitel definiert wesentliche Merkmale und Kriterien eines modernen Staates, wie Staatsgebiet, Staatsvolk, Souveränität und Gewaltmonopol, um eine Grundlage für die spätere Analyse zu schaffen.
Kapitel 2 – Wie sieht die EU heute aus?: Hier wird die aktuelle Erscheinungsform der EU unter Berücksichtigung ihrer Vertragsgrundlagen, Politikbereiche, Organe und Haushaltsstrukturen detailliert dargestellt.
Kapitel 3 – Ist die EU ein Staat? – Erörterung und vorläufiges Ergebnis: In diesem Teil werden die Ergebnisse aus dem zweiten Kapitel anhand der Kriterien aus Kapitel 1 systematisch überprüft, was zu einer ersten Einschätzung der Staatlichkeit der EU führt.
Kapitel 4 – Wie erlangen die neu verteilten Souveränitätskriterien Geltung?: Das Kapitel nutzt einen regulationstheoretischen Ansatz, um zu erklären, wie die beobachtete Neuverteilung von Souveränitätskompetenzen zwischen EU und Nationalstaaten tatsächlich in der Praxis funktioniert.
Schlussteil – Ist die EU ein Staat? – Eine Antwort: Der Schlussteil führt die Argumente zusammen und beantwortet die zentrale Forschungsfrage, indem er das Mehrebenensystem der EU als neuartigen Verbund interpretiert.
Europäische Union, Staatlichkeit, Souveränität, Integration, Mehrebenensystem, Rechtsordnung, Gewaltmonopol, Legitimation, Staatsgebiet, Staatsvolk, Finanzhoheit, Wirtschafts- und Währungsunion, Regulationstheorie, Supranationalität, Nationalstaat
Die Arbeit untersucht die Forschungsfrage, ob die Europäische Union nach modernen politikwissenschaftlichen Kriterien bereits als Staat bezeichnet werden kann.
Zentrale Themen sind die Souveränitätsaufteilung, die Rechtsordnung der EU, die Legitimationsstrukturen sowie die Frage der Finanzhoheit und des Gewaltmonopols.
Das Ziel ist es, auf Basis einer empirischen Analyse des EU-Rechtsrahmens zu bewerten, ob die EU ein Staat ist oder ob ein neuer Typus von "Mehrebenensystem" vorliegt.
Der Autor nutzt eine politikwissenschaftliche Kriterienanalyse (Staatstheorie) in Kombination mit einer regulationstheoretischen Perspektive aus der materialistischen Staatsanalyse.
Der Hauptteil gliedert sich in die Definition von Staatskriterien, die Beschreibung der EU-Struktur, die Anwendung dieser Kriterien auf die EU sowie eine theoretische Erklärung der resultierenden Befunde.
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Europäische Union, Staatlichkeit, Souveränität, Mehrebenensystem, Legitimation und Supranationalität charakterisieren.
Der Autor stellt fest, dass die EU explizit über kein eigenes Gewaltmonopol verfügt, was einer der entscheidenden Punkte gegen eine Einstufung als klassischer Staat ist.
Der Autor argumentiert, dass die EU keine eigene Finanzhoheit besitzt, da sie Steuern nicht selbstständig erheben kann, sondern auf die Zustimmung der Nationalstaaten angewiesen ist.
Die EU ist für sich allein kein Staat, aber die EU-Ebene und die nationalen Ebenen bilden zusammen ein neues System, das in seiner Gesamtheit staatliche Funktionen erfüllt.
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