Diplomarbeit, 2005
107 Seiten, Note: 1,5
Problemstellung und Einleitung
A. Allgemeine Grundlagen der Kündigung
I. Allgemeiner Kündigungsschutz, §§ 1-14 KSchG
1. Betriebsbedingte Kündigung
2. Generalklauseln
3. Änderungskündigung, § 2 KSchG
II. Außerordentliche Kündigung, § 626 BGB
III. Sonderkündigungsschutz
IV. Massenentlassung, §§ 17-22 KSchG
B. Kündigungsschutz in der Insolvenz
I. Fortbestand des Arbeitsverhältnisses in der Insolvenz
1. Allgemeines
2. Wer ist Arbeitgeber?
3. Freistellung
4. Zeugnis
5. Auskunftspflichten der Arbeitnehmer
6. Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
7. Kollektivrecht
II. Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Insolvenz
1. Allgemeines
2. Kündigungsgrund
3. Kündigung gemäß § 113 S. 1 und 2 InsO und Verhältnis zu § 103 InsO
4. Sonderkündigungsschutz
5. Änderungskündigungen
6. Schadenersatz nach § 113 S. 3 InsO
7. Klagefrist
C. Kündigung von Betriebsvereinbarungen in der Insolvenz, § 120 InsO
I. Allgemeines
II. Beratung über einvernehmliche Herabsetzung
III. Ordentliche Kündigung, § 120 Abs. 1 S. 2 InsO
IV. Außerordentliche Kündigung, § 120 Abs. 2 InsO
D. Betriebsänderung in der Insolvenz, §§ 121, 122 InsO
I. Allgemeines
II. Vermittlungsverfahren, § 121 InsO
III. Interessenausgleichsverfahren und gerichtliche Zustimmung, § 122 InsO
E. Der Sozialplan in der Insolvenz, §§ 123, 124 InsO
I. Allgemeines
II. Anwendungsbereich der §§ 123, 124 InsO
III. Insolvenzsozialplan
IV. Insolvenznaher Sozialplan
F. Interessenausgleich in der Insolvenz, § 125 InsO
I. Verhältnis zum Kündigungsschutz
II. Betriebsänderung
III. Namenliste
IV. Betriebsbedingtheit
V. Sozialauswahl
VI. Anhörung des Betriebsrats
VII. Wesentliche Änderung der Sachlage
G. Beschlussverfahren zum Kündigungsschutz, §§ 126, 127 InsO
I. Allgemeines
II. Durchführung des Verfahrens
III. Klagemöglichkeit der Arbeitnehmer, § 127 InsO
H. Betriebsübergang in der Insolvenz, §§ 613a BGB, 128 InsO
I. § 613a BGB – Grundsätzliches
1. Historische Entwicklung
2. Tatbestand
3. Rechtsfolgen
II. Anwendbarkeit des § 613a BGB in der Insolvenz
1. Haftungsmodifizierung
2. Kündigung wegen Betriebsübergang ?
3. Erwerberkonzept
4. „Olympia-Mannschaft“
J. Wiedereinstellungs-/Fortsetzungsanspruch in der Insolvenz
K. Fazit
Die vorliegende Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen dem Arbeitnehmerschutzrecht und dem Insolvenzrecht. Ziel ist es zu klären, in welchem Maße arbeitsrechtliche Schutzrechte von Arbeitnehmern gegenüber den Interessen der Gläubiger im Falle einer Unternehmensinsolvenz Bestand haben bzw. inwiefern sie eingeschränkt werden.
1. Betriebsbedingte Kündigung
Für eine betriebsbedingte Kündigung müssen dringende betriebliche Gründe vorliegen, die inner- oder außerbetrieblicher Natur sein können. Außerdem muss – betriebsbezogen – eine korrekte Sozialauswahl durchgeführt werden und es darf – unternehmensbezogen – keinen freien Arbeitsplatz geben, den der Arbeitgeber mit dem betroffenen Arbeitnehmer besetzen könnte.
Dies bedeutet im Einzelnen:
1. Außerbetriebliche Gründe können z.B. sein: Auftragsrückgang, technische Entwicklungen, allgemeine Rezession. Innerbetriebliche Umstände dagegen sind Rationalisierungsmaßnahmen, Umstrukturierungen etc., also Unternehmerentscheidungen. Innerbetriebliche Maßnahmen können, müssen aber nicht Folge außer-betrieblicher Faktoren sein.
Der Arbeitgeber muss substantiiert darlegen, weshalb die Beschäftigungsmöglichkeit für den zu kündigenden Arbeitnehmer weggefallen ist.
Die Gerichte prüfen bei der Unternehmerentscheidung nicht deren Erfordernis, sondern nur, ob diese „offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich“ ist und möglicherweise nur als Vorwand dient, um Arbeitnehmer „loszuwerden“. Wenn aber eine Unternehmerentscheidung nur dem Zweck dient Arbeitsplätze abzubauen und die bisherigen Arbeitsaufgaben neu zu verteilen, muss der Arbeitgeber detailliert erklären, welche Arbeitsaufgaben zu welchem Zeitpunkt mit welchem Arbeitszeitvolumen auf andere Arbeitnehmer übertragen werden, welche Aufgaben die Arbeitnehmer, denen durch die Neuverteilung mehr Arbeit übertragen wird, bisher mit welchen Arbeitsvolumina erledigt haben und warum der zukünftige Arbeitsaufwand nicht zu „über obligationsmäßigen“ Belastungen der verbleibenden Arbeitnehmer führt.
Problemstellung und Einleitung: Diese Einleitung erläutert den Konflikt zwischen dem Arbeitnehmerschutzgedanken und dem Ziel der bestmöglichen Gläubigerbefriedigung im Insolvenzfall.
A. Allgemeine Grundlagen der Kündigung: Dieses Kapitel legt die allgemeinen kündigungsrechtlichen Prinzipien außerhalb des Insolvenzrechts dar, um eine Abgrenzung zu den insolvenzspezifischen Regeln zu ermöglichen.
B. Kündigungsschutz in der Insolvenz: Hier werden die Modifikationen des Kündigungsschutzes sowie die speziellen Pflichten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Insolvenz behandelt.
C. Kündigung von Betriebsvereinbarungen in der Insolvenz, § 120 InsO: Das Kapitel erläutert die Möglichkeiten und Voraussetzungen zur Kündigung von Betriebsvereinbarungen, um die Insolvenzmasse zu entlasten.
D. Betriebsänderung in der Insolvenz, §§ 121, 122 InsO: Hierbei geht es um die Verfahrensweisen und Erleichterungen bei Betriebsänderungen unter der Insolvenzordnung.
E. Der Sozialplan in der Insolvenz, §§ 123, 124 InsO: Dieses Kapitel befasst sich mit der Aufstellung und den rechtlichen Schranken von Sozialplänen in der Insolvenz sowie der Abgrenzung zu insolvenznahen Sozialplänen.
F. Interessenausgleich in der Insolvenz, § 125 InsO: Der Fokus liegt auf der Modifizierung des Kündigungsschutzes durch einen Interessenausgleich mit Namensliste.
G. Beschlussverfahren zum Kündigungsschutz, §§ 126, 127 InsO: Es wird das spezielle arbeitsgerichtliche Verfahren erläutert, das bei fehlendem Interessenausgleich zur Klärung der Kündigungszulässigkeit dient.
H. Betriebsübergang in der Insolvenz, §§ 613a BGB, 128 InsO: Hier werden die Auswirkungen eines Betriebsübergangs im Insolvenzkontext und die haftungsrechtlichen Modifizierungen dargestellt.
J. Wiedereinstellungs-/Fortsetzungsanspruch in der Insolvenz: Die Problematik des Wiedereinstellungsanspruchs bei nachträglichen Änderungen der betrieblichen Situation wird in diesem Kapitel beleuchtet.
K. Fazit: Die Arbeit schließt mit einer zusammenfassenden Bewertung des „Insolvenzarbeitsrechts“ als ein Instrumentarium, das den Ausgleich zwischen den Interessen der Arbeitnehmer und der Gläubiger sucht.
Insolvenzrecht, Arbeitsrecht, Kündigungsschutz, Insolvenzarbeitsrecht, Betriebsvereinbarung, Sozialplan, Betriebsänderung, Betriebsübergang, § 113 InsO, § 613a BGB, Interessenausgleich, Masseverbindlichkeiten, Insolvenzverwalter, Kündigungsschutzklage, Sanierung.
Die Arbeit befasst sich mit der Schnittstelle zwischen Arbeitsrecht und Insolvenzrecht, insbesondere damit, wie Arbeitnehmerrechte in einer Unternehmensinsolvenz gewahrt oder modifiziert werden.
Im Zentrum stehen der Kündigungsschutz, die Betriebsänderung, der Interessenausgleich, Sozialpläne und die Konsequenzen eines Betriebsübergangs im Rahmen einer Insolvenz.
Die Untersuchung analysiert, in welchem Maße arbeitsrechtliche Schutzrechte gegen die Interessen der Insolvenzgläubiger durchsetzbar sind und ob die Insolvenzordnung ein „vollständig modifiziertes“ Arbeitsrecht schafft.
Es handelt sich um eine juristische Arbeit, die auf der Analyse von Gesetzen, Rechtsprechung (insbesondere des Bundesarbeitsgerichts) und Fachliteratur basiert.
Der Hauptteil behandelt die allgemeinen Kündigungsgrundlagen, den spezifischen Kündigungsschutz in der Insolvenz, die Kündigung von Betriebsvereinbarungen, das Verfahren bei Betriebsänderungen sowie die Auswirkungen des Betriebsübergangs.
Die wichtigsten Begriffe sind Insolvenzrecht, Arbeitsrecht, Kündigungsschutz, Insolvenzarbeitsrecht, Betriebsvereinbarung, Sozialplan, Interessenausgleich, Betriebsübergang und § 113 InsO.
Grundsätzlich ja, das Kündigungsschutzgesetz findet Anwendung, jedoch bietet die Insolvenzordnung spezifische Sonderregelungen, wie etwa die verkürzten Kündigungsfristen nach § 113 InsO, die zur Entlastung der Masse dienen.
In der Insolvenz bestehen durch § 113 InsO spezielle Kündigungsmöglichkeiten (z.B. Höchstfrist von drei Monaten), die es dem Insolvenzverwalter ermöglichen, die Belastung der Masse durch Personalkosten zu begrenzen, auch wenn das Arbeitsverhältnis eigentlich unkündbar wäre.
Ein Betriebsübergang an sich ist kein Kündigungsgrund. Kündigungen aus diesem Anlass sind nach § 613a BGB unwirksam, wenngleich Arbeitgeber versuchen, Kündigungen durch Sanierungskonzepte oder geplante Stilllegungen zu begründen.
Der GRIN Verlag hat sich seit 1998 auf die Veröffentlichung akademischer eBooks und Bücher spezialisiert. Der GRIN Verlag steht damit als erstes Unternehmen für User Generated Quality Content. Die Verlagsseiten GRIN.com, Hausarbeiten.de und Diplomarbeiten24 bieten für Hochschullehrer, Absolventen und Studenten die ideale Plattform, wissenschaftliche Texte wie Hausarbeiten, Referate, Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Diplomarbeiten, Dissertationen und wissenschaftliche Aufsätze einem breiten Publikum zu präsentieren.
Kostenfreie Veröffentlichung: Hausarbeit, Bachelorarbeit, Diplomarbeit, Dissertation, Masterarbeit, Interpretation oder Referat jetzt veröffentlichen!

