Bachelorarbeit, 2006
22 Seiten, Note: 1,3
1. Einleitung
2. Hintergrund zur Entwicklung der Kompetenzordnung
3. Der Europäische Konvent
4. Die Neuerungen der Kompetenzordnung
4.1 Grundsätze
4.2 Arten von Zuständigkeiten
4.3 Flexibilitätsklausel
4.4 Die Rolle des Subsidiaritätsprinzips als Kompetenzzuweisungsregel
5. Resümee
Die Arbeit analysiert und dokumentiert, inwieweit der Entwurf für eine Verfassung der Europäischen Union die vertikale Kompetenzordnung neu regelt, wobei insbesondere die Transparenz, Effizienz und die Rollenverteilung zwischen der Union und den Mitgliedstaaten im Fokus stehen.
Die Neuerungen der Kompetenzordnung
Artikel I-11 Abs.1 des Verfassungsentwurfs lässt erkennen, dass es drei Grundprinzipien der Kompetenzordnung der Union gibt: Das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung, der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit. Die Absätze 2 bis 4 greifen diese Prinzipien auf um sie näher zu bestimmen. Die Nennung dieser Grundprinzipien stellt nach Marco Eggert gegenüber den bestehenden Verträgen ein Fortschritt dar, da sie sich nicht mehr nur aus dem Wortlaut dieser ergeben sondern explizit genannt werden. Ebenso fortschrittlich wie die Nennung der drei Grundprinzipien wird der ausdrückliche Zusatz der Einzelermächtigung in Absatz 2 bewertet, der besagt, dass alle „der Union nicht in dieser Verfassung übertragenen Zuständigkeiten […] bei den Mitgliedstaaten“ verbleiben. Damit ist die Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen der Union und den Mitgliedstaaten zum ersten Mal primärrechtlich geregelt. Zwar wurde keine inhaltliche Änderung des Prinzips vorgenommen. Es wurde „aber dennoch ausdrücklich benannt und klarer formuliert.“
Mit dem Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung ist gewährleistet, dass die Europäische Union keine Kompetenz-Kompetenz besitzt, also ihren eigenen Zuständigkeitsbereich nicht selbständig erweitern kann, sondern in dieser Frage abhängig von den Entscheidungen und Kompetenzübertragungen der Mitgliedstaaten ist. Ob der Begriff der begrenzten Einzelermächtigung im Verfassungsentwurf zu einer Absage an einen klar definierten Kompetenzkatalog geführt hat, wie es Peter Becker sieht, oder aber die in den Artikeln I-13, I-14 und I-17 aufgelisteten Politikbereiche der ausschließlichen, geteilten und ergänzenden Zuständigkeiten als klar definierter Kompetenzkatalog zu interpretieren sind, ist umstritten. Mit dem Argument, die Europäische Union müsse gerade nach der Erweiterungsrunde 2004 flexibel bleiben, lehnte der Konvent die klare Definition eines Kompetenzkataloges für den Verfassungsentwurf ab, nachdem ein solcher Entwurf vom Vertreter des Bundesrates vorgelegt wurde. Außerdem stieß ein Katalog auf Ablehnung im Konvent, der die Zuständigkeiten auflisten sollte, mit denen die Europäische Union nicht handeln darf.
1. Einleitung: Diese Einleitung skizziert den Auftrag des Europäischen Rates von Laeken zur Schaffung einer transparenteren und bürgernäheren Kompetenzordnung durch den Konvent.
2. Hintergrund zur Entwicklung der Kompetenzordnung: Dieses Kapitel beleuchtet die historische Genese der EU-Kompetenzen von den ersten Gemeinschaftsverträgen bis zur 3-Säulenstruktur und deren geplante Aufhebung.
3. Der Europäische Konvent: Hier wird die Zusammensetzung und das Mandat des Konvents unter Valery Giscard d’Estaing sowie die Zielsetzung einer präzisen Zuständigkeitsaufteilung beschrieben.
4. Die Neuerungen der Kompetenzordnung: Das Hauptkapitel analysiert die Einführung expliziter Grundsätze, die Kategorisierung von Zuständigkeiten und die Rolle des Subsidiaritätsprinzips im Verfassungsentwurf.
5. Resümee: Die Zusammenfassung der Ergebnisse stellt fest, dass der Verfassungsvertrag zwar einen Schritt zur Klarheit darstellt, jedoch in der Praxis viele Fragen und Herausforderungen offen lässt.
Europäische Union, Verfassungsvertrag, Kompetenzordnung, Europäischer Konvent, Subsidiaritätsprinzip, begrenzte Einzelermächtigung, Zuständigkeiten, Transparenz, Effizienz, Vertikale Kompetenzverteilung, Verhältnismäßigkeit, Rechtspersönlichkeit, Reformprozess, Mitgliedstaaten, Politikbereiche
Die Hausarbeit untersucht die vertikale Kompetenzordnung im Entwurf des europäischen Verfassungsvertrages und beleuchtet, ob dieser eine vereinfachte und transparentere Zuständigkeitsverteilung ermöglicht.
Im Zentrum stehen die historische Entwicklung der Kompetenzen, die Reformarbeit des Europäischen Konvents, die Kategorisierung von Zuständigkeiten sowie die Rolle der Grundprinzipien der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit.
Die Forschungsfrage zielt darauf ab, zu analysieren, inwieweit der Verfassungsvertrag die Kompetenzabgrenzung zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten erfolgreich reformiert und transparenter gestaltet.
Der Autor wendet eine analytische und dokumentarische Methode an, indem er den Verfassungsentwurf mit bestehenden Verträgen gegenüberstellt und aktuelle Literatur sowie Primärquellen auswertet.
Der Hauptteil analysiert die drei Kompetenzgrundsätze, die verschiedenen Arten von Zuständigkeiten (ausschließlich, geteilt, unterstützend), die Flexibilitätsklausel sowie die spezifische Funktion des Subsidiaritätsprinzips als Kontrollinstrument.
Die zentralen Begriffe sind Europäische Union, Verfassungsvertrag, Kompetenzordnung, Subsidiaritätsprinzip, begrenzte Einzelermächtigung, Transparenz und Zuständigkeitsverteilung.
Das Frühwarnsystem ermöglicht nationalen Parlamenten eine Wächterrolle, um die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips politisch zu kontrollieren, was die Legitimation und Transparenz der Unionspolitik stärken soll.
Der Autor kommt zu einem zwiespältigen Fazit: Während Kategorisierungen formal für mehr Übersichtlichkeit sorgen, führt die notwendige Einbeziehung von Teil III zu einer hohen Informationsdichte, die das Ziel der Bürgernähe und Klarheit teilweise konterkariert.
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