Wissenschaftlicher Aufsatz, 2001
21 Seiten
Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
Dieser Text analysiert das Verhältnis zwischen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und den Verfassungsgerichten der EU-Mitgliedstaaten, insbesondere das deutsche Bundesverfassungsgericht, im Hinblick auf die Anwendung und Geltung des Gemeinschaftsrechts. Er untersucht die unterschiedlichen Sichtweisen auf die Zuständigkeiten und die Auswirkungen dieser Spannungen auf die Einheitlichkeit der Gemeinschaftsordnung und die europäische Integration.
Der Text führt in das Thema ein und betont die Bedeutung der Klärung des Verhältnisses zwischen dem EuGH und nationalen Verfassungsgerichten für die Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts. Die zunehmende Bedeutung des Gemeinschaftsrechts und die daraus resultierende Grundrechtsfrage im Zusammenhang mit der EG-Bananenmarktordnung werden als aktuelle Problemfelder hervorgehoben.
Dieser Abschnitt beschreibt die europarechtliche Sichtweise des EuGH, die auf dem Vorrang des Gemeinschaftsrechts vor nationalem Recht, einschließlich des Verfassungsrechts, basiert. Der EuGH sieht sich als alleinige Instanz für die Überprüfung der Vereinbarkeit von Gemeinschaftsakten mit dem Primärrecht und den europäischen Grundrechten.
Das BVerfG erkennt den Vorrang des Gemeinschaftsrechts grundsätzlich an, sieht aber die Letztentscheidungskompetenz des EuGH für bestimmte Fallkonstellationen infrage. Das Gericht betont die Bedeutung der nationalen Grundrechtsgewährleistung und die Rolle des Zustimmungsgesetzes als Brücke für die Einbindung des Gemeinschaftsrechts in die deutsche Rechtsordnung.
Der italienische Verfassungsgerichtshof verfolgt einen vergleichbaren Ansatz wie das BVerfG, indem er die nationalen Grundrechte bei der Überprüfung von Gemeinschaftsakten in den Vordergrund stellt.
Der Abschnitt stellt das Konzept des französischen Verfassungsrates vor, das sich von den deutschen und italienischen Modellen deutlich unterscheidet. Der französische Verfassungsrat priorisiert den Vorrang des Gemeinschaftsrechts und setzt sich für eine enge Zusammenarbeit mit dem EuGH ein.
Dieser Abschnitt analysiert die potenziellen Gefahren für die europäische Integration, die sich aus der unterschiedlichen Rechtsprechung von EuGH und nationalen Verfassungsgerichten ergeben können. Die Gefahr einer Uneinheitlichkeit der Gemeinschaftsordnung und die Verletzung des Rechtsstaatsprinzips werden als zentrale Herausforderungen beschrieben.
Der Text präsentiert Argumente für ein Letztentscheidungsrecht des EuGH, um die Einheitlichkeit des Gemeinschaftsrechts und die Effektivität der europäischen Integration zu gewährleisten.
Europäischer Gerichtshof, nationales Verfassungsgericht, Gemeinschaftsrecht, Grundrechte, Vorrang, Maastricht-Urteil, Einheitlichkeit, europäische Integration, Rechtsstaatsprinzip, Zustimmungsgesetz, Kooperationsverhältnis, Letztentscheidungskompetenz.
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