Examensarbeit, 2006
59 Seiten, Note: 2,0
Politik - Allgemeines und Theorien zur Internationalen Politik
1. Einleitung
2. Grundlagen
3. Weltrepublik oder Völkerbund?
3.1 Für die Idee einer Weltrepublik
3.2 Für die Idee eines Völkerbundes
3.3 Für und Wider
4. Für Kants Völkerbund und dessen Vorzüge
4.1 Die Präliminarartikel
4.2 Die Definitivartikel
4.2.1 „Erster Definitivartikel zum ewigen Frieden: Die bürgerliche Verfassung in jedem Staate soll republikanisch sein“ (Kant 2005: 9/10)
4.2.2 „Zweiter Definitivartikel zum ewigen Frieden: Das Völkerrecht soll auf einem Föderalismus freier Staaten gegründet sein“ (Kant 2005: 16)
4.2.2.1 Völker als Staaten
4.2.2.2 Das Recht der Völker
4.2.2.3 Warum das negative Surrogat?
4.2.2.4 Die Natur als Vermittlerin
4.2.3 „Dritter Definitivartikel zum ewigen Frieden: Das Weltbürgerrecht soll auf Bedingungen der allgemeinen Hospitalität eingeschränkt sein“ (Kant 2005: 21)
5. Schluss
Die vorliegende Arbeit untersucht Kants philosophischen Entwurf „Zum ewigen Frieden“ mit dem Ziel zu klären, ob Kants Konzeption eines „negativen Surrogats“ in Form eines Völkerbundes eine adäquate Lösung zur dauerhaften Friedenssicherung darstellt oder ob die Forderung nach einer Weltrepublik zwingend wäre. Die Forschungsfrage hinterfragt, ob die supranationale Staatlichkeit bei Kant minimal gehalten werden sollte oder ob eine stärkere institutionelle Verrechtlichung notwendig ist.
4.2.2.1 Völker als Staaten
„Völker als Staaten können wie einzelne Menschen beurteilt werden, die sich in ihrem Naturzustande (d. i. in der Unabhängigkeit von äußern Gesetzen) schon durch ihr Nebeneinandersein lädieren, und deren jeder um seiner Sicherheit willen von dem anderen fordern kann und soll, mit ihm in eine der bürgerlichen ähnliche Verfassung zu treten, wo jedem sein Recht gesichert werden kann. Dies wäre ein Völkerbund, der aber gleichwohl kein Völkerstaat sein müsste“ (Kant 2005: 16).
In Kants Friedensschrift wird eine wesentliche Neuerung eingeführt. Er betrachtet Staaten wie einzelne Menschen, die auch dementsprechend zu behandeln sind. Dennoch ist es wichtig hinzuzufügen, dass Kant nicht automatisch Mensch und Staat gleichsetzt. Seine Überlegungen gelten nur für den Moment des Naturzustandes, der für ihn gleichzeitig ein Zustand des Krieges ist. Wenn auf internationaler Ebene noch keine Verrechtlichung zwischen den Einzelstaaten stattgefunden hat, dann können Staaten wie Menschen betrachtet werden. Solange jedoch international Anarchie herrscht, können auf der internationalen Ebene Staaten sich so zueinander verhalten wie Bürger, die in den bürgerlich-gesetzlichen Zustand treten wollen. Ein Staat kann demnach von einem anderen Staat fordern, mit ihm in eine, „der bürgerlichen ähnliche Verfassung zu treten“ (Kant 2005: 16), um so den internationalen Raum zu verrechtlichen, ohne allerdings die Gesetze, die in den Einzelstaaten Gültigkeit haben, damit zu relativieren.
1. Einleitung: Einführung in Kants Friedensschrift und Darstellung der Forschungsfrage zur supranationalen Staatlichkeit.
2. Grundlagen: Erläuterung von Kants Rechtsphilosophie und der Notwendigkeit, den zwischenstaatlichen Naturzustand durch Recht zu überwinden.
3. Weltrepublik oder Völkerbund?: Diskussion der Literaturdebatte zwischen Befürwortern eines Weltstaates und eines Völkerbundes.
3.1 Für die Idee einer Weltrepublik: Darstellung von Argumenten für einen Weltstaat durch Autoren wie Höffe und Kersting.
3.2 Für die Idee eines Völkerbundes: Darstellung von Argumenten für den Staatenbund durch Autoren wie Habermas und Bohman.
3.3 Für und Wider: Zusammenführung der gegensätzlichen Positionen aus der Forschung.
4. Für Kants Völkerbund und dessen Vorzüge: Vertiefte Analyse von Kants positivem Entwurf zur Friedenssicherung.
4.1 Die Präliminarartikel: Analyse der sechs negativen Bedingungen zur Erreichung eines vorläufigen Friedens.
4.2 Die Definitivartikel: Untersuchung der positiven Bedingungen für die Schaffung eines dauerhaften Rechtsfriedens.
4.2.1 „Erster Definitivartikel zum ewigen Frieden: Die bürgerliche Verfassung in jedem Staate soll republikanisch sein“ (Kant 2005: 9/10): Erörterung der republikanischen Staatsform als notwendige Basis für Frieden.
4.2.2 „Zweiter Definitivartikel zum ewigen Frieden: Das Völkerrecht soll auf einem Föderalismus freier Staaten gegründet sein“ (Kant 2005: 16): Interpretation von Kants Ideal eines Bundes freier Staaten.
4.2.2.1 Völker als Staaten: Analyse der Analogie zwischen Menschen im Naturzustand und Staaten im internationalen Raum.
4.2.2.2 Das Recht der Völker: Diskussion des Kantischen Begriffs des Völkerrechts als Rechtsordnung zwischen souveränen Staaten.
4.2.2.3 Warum das negative Surrogat?: Kritische Auseinandersetzung mit Kants Entscheidung gegen eine Weltrepublik.
4.2.2.4 Die Natur als Vermittlerin: Untersuchung der Rolle der Natur bei der Einigung der Menschen trotz ihrer Trennung.
4.2.3 „Dritter Definitivartikel zum ewigen Frieden: Das Weltbürgerrecht soll auf Bedingungen der allgemeinen Hospitalität eingeschränkt sein“ (Kant 2005: 21): Analyse der Bedeutung des Weltbürgerrechts als Ergänzung des Friedenskonzepts.
5. Schluss: Abschließendes Resümee über die Aktualität und visionäre Kraft von Kants Friedensphilosophie.
Immanuel Kant, Zum ewigen Frieden, Völkerbund, Weltrepublik, Rechtsfrieden, Völkerrecht, Weltbürgerrecht, Souveränität, Naturzustand, Republikanismus, Staatenbund, Friedenssicherung, Rechtsstaat, politische Philosophie.
Die Arbeit analysiert Kants Schrift „Zum ewigen Frieden“ und untersucht, ob seine Konzeption eines Völkerbundes als „negatives Surrogat“ eine dauerhafte Friedenslösung bietet.
Im Fokus stehen die Begriffe des Völkerrechts, das Konzept der republikanischen Verfassung, die Frage der staatlichen Souveränität sowie das Weltbürgerrecht.
Das Ziel ist es, Kants Argumentation zur supranationalen Staatlichkeit zu durchdringen und die Debatte zwischen der Forderung nach einer Weltrepublik und der Präferenz für einen föderalen Völkerbund zu klären.
Die Arbeit basiert auf einer interpretativen Analyse der Kantischen Texte sowie einer Auseinandersetzung mit der einschlägigen politikwissenschaftlichen und philosophischen Sekundärliteratur.
Der Hauptteil analysiert detailliert die Präliminar- und Definitivartikel, wobei das Herzstück, der Zweite Definitivartikel, sowie die Rolle des Bürgers intensiv betrachtet werden.
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie „Rechtsfrieden“, „negatives Surrogat“, „Völkerbund“ und „republikanische Verfassung“ definiert.
Kant befürchtet, dass die verschiedenen Völker in einer zu großen, homogenen Masse ihre Identität verlieren könnten und sieht einen Völkerstaat als Widerspruch zum Recht der Staaten auf Unversehrtheit.
Es bezeichnet den Völkerbund als eine „Zweitbestlösung“, die zwar keine vollständige Weltstaatlichkeit bietet, aber dennoch das notwendige Mittel darstellt, um Kriege zu verhindern und Staaten rechtlich zu verbinden.
Die Natur agiert als „große Künstlerin“, die durch die Zwietracht und Verschiedenheit der Sprachen und Religionen Menschen trennt, sie aber gleichzeitig durch den Handelsgeist wieder zur friedlichen Koexistenz drängt.
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