Diplomarbeit, 2005
73 Seiten, Note: 2,0
I Ziele und Aufbau dieser Abschlussarbeit
II Definition von „Corporate Governance“ und allgemeine Vorstellung des „Deutschen Corporate Governance Kodex“
1 Definition von „Corporate Governance“
2 Allgemeine Vorstellung des „Deutschen Corporate Governance Kodex“
2.1 Hintergründe zum Deutschen Corporate Governance Kodex
2.1.1 Wesen und Bestandteile des DCGK
2.1.2 Bisherige Umsetzung und Anwendung des DCGK in deutschen Unternehmen
3 Gesetzliche Vorschriften und Empfehlungen des DCGK für die Jahresabschlussprüfung
3.1 Gesetzliche Vorschriften und Empfehlungen des DCGK zur Unabhängigkeit des Abschlussprüfers
3.1.1 Gesetzliche Vorschriften zur Unabhängigkeit des Abschlussprüfers
3.1.2 Empfehlungen des DCGK zur Unabhängigkeit des Abschlussprüfers
3.2 Gesetzliche Vorschriften und Empfehlungen des DCGK zur Berichterstattung und Redepflicht des Abschlussprüfers
3.2.1 Gesetzliche Vorschriften zur Berichterstattung und Redepflicht des Abschlussprüfers
3.2.2 Empfehlungen des DCGK zur Berichterstattung und Redepflicht des Abschlussprüfers
4 Prüfung der Einhaltung des DCGK durch den Abschlussprüfer
4.1 Rechtsgrundlagen für die Prüfung der Einhaltung des DCGK durch den Abschlussprüfer
4.1.1 Die Anhangsangaben nach den §§ 285 Nr. 16, 314 Abs. 1 Nr. 8 HGB
4.2 Gegenstand und Durchführung der Prüfung der Einhaltung des DCGK
4.2.1 Prüfung der Anhangsangabe gemäß § 285 Nr. 16 HGB im Einzelabschluss
4.2.2 Prüfung der Anhangsangabe gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 8 HGB im Konzernabschluss
4.2.3 Prüfung der Entsprechenserklärung nach § 161 AktG
4.2.3.1 Formale Prüfung der Entsprechenserklärung
4.2.3.2 Inhaltliche Prüfung der Entsprechenserklärung
5 Berichterstattung und Bestätigungsvermerk
5.1 Berichterstattung über die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers
5.2 Berichterstattung und Bestätigungsvermerk bei fehlender oder formal unvollständiger oder unzutreffender Anhangsangabe bzw. Entsprechenserklärung
5.2.1 Berichterstattung und Bestätigungsvermerk bei fehlender Anhangsangabe bzw. fehlender Entsprechenserklärung
5.2.2 Berichterstattung und Bestätigungsvermerk bei unvollständiger Anhangsangabe bzw. unvollständiger Entsprechenserklärung
5.2.3 Berichterstattung und Bestätigungsvermerk bei unzutreffenden Anhangsangaben
5.2.4 Berichterstattung und Bestätigungsvermerk bei Aufnahme der Entsprechenserklärung in den Anhang
5.3 Erweiterte Berichterstattung nach DCGK 7.2.3 Abs. 1
5.4 Erweiterte Berichterstattung über inhaltliche Unrichtigkeiten der Entsprechenserklärung nach DCGK 7.2.3 Abs. 2
6 Weitere Entwicklung des DCGK
6.1 Aufnahme der Entsprechenserklärung zum DCGK im Lagebericht
6.2 Individualisierte Offenlegung der Vergütungen für Vorstandsmitglieder
7 Zusammenfassung
8 Anhang
9 Literatur- und Quellenverzeichnis
Ziel dieser Arbeit ist es, die Auswirkungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) auf die gesetzliche Jahresabschlussprüfung sowie die daraus resultierenden neuen Anforderungen an den Abschlussprüfer umfassend darzustellen. Dabei steht die Untersuchung der Unabhängigkeit des Prüfers, die Berichtspflichten und die Prüfung der Einhaltung des DCGK durch die Unternehmen im Fokus.
3.1.1 Gesetzliche Vorschriften zur Unabhängigkeit des Abschlussprüfers
Die gesetzlichen Vorschriften zur Unabhängigkeit des APs finden sich in den §§ 319 und 319a HGB. In § 319 HGB finden sich Ausschlussgründe für den AP von der APung, die generell für alle zu prüfenden Unternehmen Anwendung finden.
Die Unabhängigkeit des APs ist dem Gesetz nach generell dann nicht gegeben, wenn der AP oder eine Person, mit der er die APung durchführt, aufgrund geschäftlicher, finanzieller oder persönlicher Beziehungen zum zu prüfenden Unternehmen, befangen sein könnten.50
Des Weiteren gibt das Gesetz in § 319 Abs. 3 HGB konkrete Tatbestände an, welche einen AP generell von der APung eines Unternehmens ausschließen.
Diese Tatbestände sind: der AP hält Anteile an der zu prüfenden Kapitalgesellschaft oder eine Beteiligung an einem Unternehmen, das mit der zu prüfenden Kapitalgesellschaft verbunden ist oder von dieser mehr als 20 % der Anteile besitzt; der AP ist gesetzlicher Vertreter, AR-Mitglied oder Arbeitnehmer der zu prüfenden Kapitalgesellschaft oder eines Unternehmens, das damit verbunden ist oder mehr als 20 % der Anteile besitzt; der AP wirkt bei der Buchführung und der Aufstellung des JA, der zu prüfen ist oder bei der internen Revision in verantwortlicher Position mit; der AP erbringt Unternehmensleitungs- oder Finanzdienstleistungen für das zu prüfende Unternehmen; der AP erbringt versicherungsmathematische Leistungen oder Bewertungsleistungen, die sich auf den zu prüfenden JA auswirken; der AP beschäftigt bei der Prüfung Personen, die nach den oben genannten Punkten nicht Abschlussprüfer sein dürfen; der AP erzielt mehr als 30 % seiner Jahresumsätze der letzten 5 Jahre durch das zu prüfende Unternehmen. Diese Ausschlussgründe beziehen sich nicht nur auf den AP selbst, sondern auch auf ihm nahestehenden Personen.
I Ziele und Aufbau dieser Abschlussarbeit: Einleitung in die Thematik der Auswirkungen des DCGK auf die Tätigkeit der Abschlussprüfer und Zielsetzung der Arbeit.
II Definition von „Corporate Governance“ und allgemeine Vorstellung des „Deutschen Corporate Governance Kodex“: Definition der Corporate Governance und Erläuterung der Hintergründe und Bestandteile des Kodex.
3 Gesetzliche Vorschriften und Empfehlungen des DCGK für die Jahresabschlussprüfung: Analyse der gesetzlichen und kodexbasierten Anforderungen an die Unabhängigkeit und Berichtspflichten des Abschlussprüfers.
4 Prüfung der Einhaltung des DCGK durch den Abschlussprüfer: Detaillierte Betrachtung der Prüfungshandlungen bezüglich der Entsprechenserklärung und der Anhangsangaben.
5 Berichterstattung und Bestätigungsvermerk: Darstellung der Vorgehensweise des Abschlussprüfers bei mangelhafter Berichterstattung des Unternehmens oder bei Verstößen.
6 Weitere Entwicklung des DCGK: Ausblick auf geplante Änderungen wie die Integration der Entsprechenserklärung in den Lagebericht und die Vorstandsvergütungs-Offenlegung.
7 Zusammenfassung: Abschließendes Fazit der Arbeit und Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse zum Einfluss des DCGK auf die Jahresabschlussprüfung.
Corporate Governance Kodex, DCGK, Jahresabschlussprüfung, Abschlussprüfer, Unabhängigkeit, Entsprechenserklärung, HGB, AktG, Berichterstattung, Bestätigungsvermerk, Prüfungsausschuss, Transparenz, Vorstandsvergütung, Lagebericht, Selbstregulierung.
Die Arbeit untersucht, wie sich der Deutsche Corporate Governance Kodex auf die Tätigkeit und die Aufgaben von Abschlussprüfern bei der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung auswirkt.
Die zentralen Felder umfassen die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, die Berichtspflichten gegenüber Aufsichtsräten sowie die Prüfung der Einhaltung von Corporate-Governance-Regeln durch Unternehmen.
Das primäre Ziel ist die Darstellung und Erläuterung der Auswirkungen des DCGK auf die gesetzliche Jahresabschlussprüfung sowie die Analyse, wie sich die Anforderungen an den Abschlussprüfer durch den Kodex verschärft haben.
Die Arbeit basiert auf einer Analyse relevanter Gesetze (wie HGB und AktG), der Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW PS 345) sowie der Kodex-Empfehlungen und einschlägiger Literatur.
Der Hauptteil konzentriert sich auf die Prüfung der Unabhängigkeit, die gesetzlichen und kodexbasierten Pflichten der Berichterstattung sowie die spezifischen Prüfungshandlungen bezüglich der Anhangsangaben und der Entsprechenserklärung.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Unabhängigkeit, Corporate Governance Kodex, Prüfungshandlungen, Entsprechenserklärung und Berichterstattung charakterisiert.
Da börsennotierte Unternehmen jährlich eine Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgeben müssen, ist die Überprüfung der formalen Korrektheit dieser Erklärung im Rahmen der Jahresabschlussprüfung zu einer prüfungspflichtigen Aufgabe geworden.
Stellt der Abschlussprüfer fest, dass Anhangsangaben oder die Entsprechenserklärung fehlen oder unzutreffend sind, muss er dies im Prüfungsbericht vermerken und unter Umständen seinen Bestätigungsvermerk einschränken.
Neben der gesetzlichen Redepflicht nach § 321 HGB empfiehlt der DCGK eine erweiterte, unverzügliche Berichterstattung des Abschlussprüfers an den Aufsichtsrat, damit dieser bei Risiken oder Unrichtigkeiten zeitnah Gegenmaßnahmen ergreifen kann.
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