Diplomarbeit, 2006
43 Seiten, Note: 2,0
A Einleitung
I. Hintergrund
II. Frage
III. Untersuchungsart
B Untersuchung
I. Rechtliche Grundlagen
1. Pflichten und Aufgaben des Betreuers
2. Aufgaben des Vormundschaftsgerichts
a) Beratung des Betreuers
b) Beratung des Betreuten
c) Aufsicht über die Tätigkeit des Betreuers
d) Form der Aufsicht
aa) Auskunft
bb) Berichterstattung
cc) Rechnungslegung
dd) Vormundschaftsgerichtliche Genehmigungen
ee) Weisungen
ff) Bestellung Gegenbetreuer
e) Pflichtwidrigkeiten
f) Maßnahmen
aa) Einzelweisungen
bb) Ge- und Verbote
cc) Zwangsgeld
dd) Entzug Vertretungsmacht
ee) Entlassung Betreuer
ff) Verhältnismäßigkeit
3. Verfahren
a) Zuständigkeiten
b) Rechtsmittel
II. Praktische Untersuchung
1. Umfang Aktenauswertung
a) Allgemeine Fragen zu den untersuchten Gerichten
b) Fragen zum Aktenauswertungsbogen
2. Ergebnisse Aktenauswertung
a) Allgemeine Fragen zu den untersuchten Gerichten
b) Fragen zum Aktenauswertungsbogen
3. Gespräche mit Rechtspflegern
C Zusammenfassende Betrachtung
D Auswertung der Ergebnisse
Die Diplomarbeit untersucht die aufsichtsrechtlichen Befugnisse des Vormundschaftsgerichts gegenüber Betreuern und analysiert anhand einer praktischen Aktenauswertung an zwei Amtsgerichten, welche Maßnahmen in der Praxis tatsächlich Anwendung finden, um die Interessen des Betreuten zu wahren.
I. Hintergrund
Die rechtliche Betreuung ist als Teil des Familienrechts ausgestaltet, welches im Wesentlichen im vierten Buch des BGB geregelt ist. Neben elterlicher Sorge, Vormundschaft, Pflegschaft und Beistandschaft bildet die Betreuung das vierte familienrechtliche Fürsorgeverhältnis. Zwischen Betreuer und Betreutem besteht ein zivilrechtliches, der Geschäftsführung ohne Auftrag ähnliches, gesetzliches Schuldverhältnis.
Ebenso wie Eltern, Vormund und Pfleger steht auch dem Betreuer die ihm verliehene Rechtsmacht als fremdnützige Befugnis, als „Pflichtrecht” zu. Anders als die Eltern, denen das Elternrecht nach Art. 6 Abs.2 S.1 GG als natürliches Recht zusteht, leitet der Betreuer diese Befugnisse aber aus einer staatlichen Verleihung ab. Er handelt somit unter der Aufsicht des Staates. Das Rechtsverhältnis zwischen Betreuer und Betroffenem gehört zwar zum Privatrecht, aber die staatlichen Behörden sind aufgrund der Bestellung von vornherein am Verfahren beteiligt. Die staatliche Aufsicht ist eine hoheitliche Aufgabe, die der Staat so wahrnehmen muss, dass die grundrechtlich garantierten Rechtsgüter des Betreuten auch dem Betreuer gegenüber effektiv geschützt werden.
Die Bedeutung der Grundrechte des Betreuten erschöpft sich aber keineswegs auf das Verhältnis zum Betreuer. Dem Betroffenen wird ja gerade deswegen ein Betreuer zur Seite gestellt, weil er seine Rechte nicht in ausreichendem Umfang selbst vertreten kann. Der Betreuer ist daher gleichzeitig Sachwalter der Grundrechte des Betreuten und kraft seines Amtes berufen, diese der staatlichen Gewalt gegenüber geltend zu machen. Es entsteht so ein Dreiecksverhältnis, in dem die wechselseitige Kontrolle des Betreuers durch staatliche Aufsicht und des Handelns der Staatsgewalt durch den Betreuer den Grundrechten des Betreuten zur möglichst effektiven Durchsetzung verhelfen sollen.
A Einleitung: Dieses Kapitel legt den Hintergrund der rechtlichen Betreuung als Fürsorgeverhältnis dar und definiert die Forschungsfrage bezüglich der aufsichtsrechtlichen Maßnahmen des Vormundschaftsgerichts.
B Untersuchung: Dies ist der Hauptteil, der sowohl die rechtlichen Rahmenbedingungen der Aufsicht (Beratung, Kontrolle, Eingriffsmaßnahmen) als auch die empirische Auswertung von Akten sowie Gespräche mit Rechtspflegern umfasst.
C Zusammenfassende Betrachtung: Hier werden die theoretischen Vorgaben und die praktischen Ergebnisse gegenübergestellt, um festzustellen, inwieweit das Vormundschaftsgericht seine Aufsichtsfunktion in der Praxis tatsächlich wahrnimmt.
D Auswertung der Ergebnisse: Dieses Kapitel zieht ein Fazit aus den gewonnenen Daten und stellt fest, dass in der Praxis meist eine Schlüssigkeitsprüfung statt einer intensiven Kontrolle erfolgt und präventive Maßnahmen wie Ge- und Verbote dominieren.
Betreuungsrecht, Vormundschaftsgericht, Aufsichtspflicht, Betreuer, Rechtspfleger, Vermögenssorge, Pflichtwidrigkeit, Zwangsgeld, Aktenauswertung, Berichterstattung, Rechnungslegung, Weisungsbefugnis, Familienrecht, Betreutenwohl, Ehrenamtliche Betreuung.
Die Arbeit beschäftigt sich mit der gerichtlichen Aufsicht über rechtliche Betreuer und untersucht, wie Vormundschaftsgerichte ihrer Pflicht nachkommen, die Tätigkeit der Betreuer zu überwachen.
Im Zentrum stehen die gesetzlichen Aufsichtsmöglichkeiten des Gerichts, die Abgrenzung von Zweckmäßigkeitsentscheidungen des Betreuers und die Praxis der Aktenkontrolle.
Die Arbeit möchte klären, welche konkreten Aufsichtsmaßnahmen Gerichte in der Praxis ergreifen und wie häufig diese aufgrund von Pflichtwidrigkeiten notwendig werden.
Es wird eine Kombination aus Literaturanalyse zur rechtlichen Theorie sowie eine empirische Aktenauswertung an zwei Amtsgerichtsbezirken in Süd-Niedersachsen durchgeführt.
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Erläuterung der rechtlichen Befugnisse sowie eine umfangreiche Auswertung der erhobenen Daten aus den Betreuungsakten.
Wichtige Begriffe sind Betreuungsrecht, Vormundschaftsgericht, Aufsichtspflicht, Betreuer, Pflichtwidrigkeiten und Aktenauswertung.
Die Praxis zeigt, dass Berufsbetreuern ein größerer Vertrauensvorschuss entgegengebracht wird, während bei ehrenamtlichen Betreuern frühzeitiger auf Eignung und eine konfliktfreie Zusammenarbeit geachtet wird.
Zwangsgelder werden in der Praxis selten festgesetzt, dienen jedoch als Druckmittel, wobei die Androhung bei Berufsbetreuern oft höher ausfällt als bei ehrenamtlich Tätigen.
Die Arbeit stellt fest, dass dies primär aus Gründen der hohen Arbeitsbelastung der Rechtspfleger und dem Wunsch, die Eigenverantwortung der Betreuer nicht zu untergraben, geschieht.
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