Diplomarbeit, 2007
73 Seiten, Note: 1,7
1. Problemstellung, Zielsetzung und Gang der Untersuchung
2. Die Betriebsaufspaltung im Steuerrecht
2.1 Gestaltungsformen der Betriebsaufspaltung
2.2 Voraussetzungen für das Vorliegen einer Betriebsaufspaltung
2.2.1 Sachliche Verflechtung
2.2.1.1 Übertragung von wesentlichen Betriebsgrundlagen
2.2.1.2 Beispiele und Bestimmung von wesentlichen Betriebsgrundlagen
2.2.2 Personelle Verflechtung
2.2.2.1 Voraussetzungen der personellen Verflechtung
2.2.2.1.1 Einheitlicher geschäftlicher Betätigungswille sowie Beteiligungs- und Beherrschungsidentität
2.2.2.2 Mittelbare und faktische Beherrschung
2.2.2.3 Bestehen eines so genannten Nur-Besitzgesellschafters und Nur-Betriebsgesellschafters
2.2.2.4 Besonderheiten bei der Zusammenrechnung von Anteilen naher Angehöriger
2.3 Die steuerliche Behandlung während der Dauer der Betriebsaufspaltung
2.3.1 Besteuerung der Betriebskapitalgesellschaft
2.3.1.1 Körperschaftsteuer
2.3.1.1.1 Bilanzielle Behandlung der verpachteten Wirtschaftsgüter
2.3.1.1.2 Gehälter und Pensionszusagen für den Geschäftsführer
2.3.1.1.3 Die verdeckte Gewinnausschüttung bzgl. des Miet- bzw. Pachtzinses
2.3.1.2 Gewerbesteuerliche Behandlung der Betriebskapitalgesellschaft
2.3.2 Besteuerung der Besitzgesellschaft und ihrer Gesellschafter
2.3.2.1 Einkünfte der gewerblichen Besitzgesellschaft
2.3.2.2 Das Betriebsvermögen der Besitzgesellschaft und das Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter
2.3.2.3 Die bilanzsteuerliche Behandlung der zur Nutzung überlassenen Wirtschaftsgüter
2.3.2.4 Gewerbesteuerliche Behandlung der Besitzgesellschaft
3. Das Steuerrecht der GmbH & Co. KG
3.1 Gestaltungsformen der GmbH & Co. KG
3.2 Die laufende Besteuerung der GmbH & Co. KG
3.2.1 Einkommensteuer und Körperschaftsteuer
3.2.1.1 Besonderheiten der Gewinnermittlung
3.2.1.1.1 Die einheitliche und gesonderte Gewinnermittlung
3.2.1.1.2 Umfang des steuerlichen Betriebsvermögens der GmbH & Co. KG
3.2.1.1.3 Behandlung des Geschäftsführergehalts
3.2.1.1.3.1 Geschäftsführer ist nicht Kommanditist
3.2.1.1.3.2 Geschäftsführer ist zugleich Kommanditist
3.2.1.1.4 Die Behandlung der Pensionsrückstellungen
3.2.1.2 Die Gewinnverteilung
3.2.1.2.1 Komplementär-GmbH ist nicht kapitalmäßig an der KG beteiligt
3.2.1.2.2 Komplementär-GmbH ist kapitalmäßig an der KG beteiligt
3.2.2 Gewerbesteuerliche Behandlung der GmbH & Co. KG
3.2.2.1 Behandlung der Gewerbesteuer auf Ebene der Kommanditgesellschaft
3.2.2.2 Behandlung der Gewerbesteuer auf Ebene der Komplementär-GmbH
4. Steuerbelastungsvergleich zwischen einer klassischen Betriebsaufspaltung und einer GmbH & Co. KG im engeren Sinne (Veranlagungszeitraum 2006)
4.1 Grundfall für den Steuerbelastungsvergleich
4.2 Steuerbelastung einer klassischen Betriebsaufspaltung bei Vollausschüttung und bei Teilthesaurierung
4.2.1 Annahmenerweiterung für die Durchführung der Besteuerung
4.2.2 Die Besteuerung auf Ebene der Betriebs- und Besitzgesellschaft bei Vollausschüttung und Teilthesaurierung
4.2.3 Die Besteuerung auf Ebene der Gesellschafter
4.3 Steuerbelastung einer GmbH & Co. KG im engeren Sinne
4.3.1 Annahmeerweiterung für die Durchführung der Besteuerung
4.3.2 Die Besteuerung auf Ebene der Gesellschaften
4.3.3 Die Besteuerung der Gesellschafter
4.4 Ergebnis des Steuerbelastungsvergleichs im Überblick
4.5 Ergebnisanalyse des Steuerbelastungsvergleichs
4.5.1 Für den Fall der Vollausschüttung
4.5.2 Für den Fall der Teilthesaurierung
4.6 Modifikation des Steuerbelastungsvergleichs
4.6.1 Veränderung der Geschäftsführergehälter bei sonst gleicher Datenbasis
4.6.2 Veränderung des Gewerbesteuerhebesatzes bei sonst gleicher Datenbasis
5. Zusammenfassung
Das primäre Ziel der Arbeit besteht darin, die beiden Mischformen „Betriebsaufspaltung“ und „GmbH & Co. KG“ nach dem derzeit gültigen Rechtsstand theoretisch zu durchleuchten und anhand eines praktischen Steuerbelastungsvergleichs die wesentlichen steuerlichen Unterschiede sowie Vor- und Nachteile gegenüberzustellen.
2.2.1.2 Beispiele und Bestimmung von wesentlichen Betriebsgrundlagen
Bei wesentlichen Betriebsgrundlagen handelt es sich in erster Linie um Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wie Betriebsgrundstücke, Gebäude, Maschinen, aber auch um immaterielle Wirtschaftsgüter.18
Grundsätzlich sind alle Gebäude bzw. Gebäudeteile, die der Fabrikation oder Reparatur und damit verflochtenen betrieblichen Bedürfnissen (Lagerung, Sozialräume, Verwaltungsräume) dienen, wesentliche Betriebsgrundlagen, da sie nach Gliederung und Bauart dauernd für die Geschäftstätigkeit der Betriebsgesellschaft eingerichtet sind oder die Betriebsgesellschaft aus anderen innerbetrieblichen Gründen auf ein Gebäude dieser Art angewiesen ist (so genannte Auffangklausel).19 Bei der Überlassung von Grundstücken mit Gebäuden kommt es aber nicht darauf an, ob die Betriebsgesellschaft jederzeit am Markt ein gleichwertiges Grundstück erwerben oder mieten könnte.
Nach der neueren Rechtsprechung des BFH müssen die Gebäude für die Bedürfnisse der Betriebsgesellschaft nicht mehr besonders gestaltet sein. Eine funktionale und räumliche Grundlage für die Geschäftstätigkeit der Betriebsgesellschaft reicht heute aus, d.h. wenn z.B. die Betriebsgesellschaft das Gebäude für seinen Betrieb benötigt oder dieses Gebäude für betriebliche Zwecke geeignet ist.20
Unter welchen genauen Voraussetzungen die als funktional geltende wesentliche Betriebsgrundlage eine untergeordnete Rolle spielt, ist nicht ganz klar. Eine Art Gesamtbetrachtung soll dabei maßgebend sein, welche sich bei Gebäuden nach der Größenrelation richtet, wobei sich die Literatur hier auch uneinig ist.21
Bei anderen Gebäuden spricht man dann von einer wesentlichen Betriebsgrundlage, wenn der Betrieb seiner Art nach von der Lage des Grundstücks abhängig ist, z.B. Hotel, Gaststätte etc., oder wenn das Gebäude die örtliche und sachliche Grundlage der betrieblichen Organisation darstellt wie z.B. das Geschäfts- oder Ladenlokal.22
Die Büro- und Verwaltungsgebäude gelten wegen der veränderten Auffassung der Finanzverwaltung schon dann als wesentliche Betriebsgrundlagen, wenn sie den räumlichen und funktionalen Mittelpunkt der Geschäftstätigkeit der Betriebsgesellschaft bilden, ohne dass das Gebäude in besonderer Weise für die Betriebsgesellschaft hergerichtet wurde.
1. Problemstellung, Zielsetzung und Gang der Untersuchung: Einführung in die Thematik der steuerrechtlichen Mischformen Betriebsaufspaltung und GmbH & Co. KG sowie Erläuterung der Zielsetzung der Arbeit.
2. Die Betriebsaufspaltung im Steuerrecht: Detaillierte Darstellung der Voraussetzungen für eine Betriebsaufspaltung, insbesondere der sachlichen und personellen Verflechtung, sowie der steuerlichen Behandlung von Betriebs- und Besitzgesellschaft.
3. Das Steuerrecht der GmbH & Co. KG: Analyse der laufenden Besteuerung der GmbH & Co. KG, unterteilt in Gewinnermittlung und Gewinnverteilung sowie gewerbesteuerliche Aspekte.
4. Steuerbelastungsvergleich zwischen einer klassischen Betriebsaufspaltung und einer GmbH & Co. KG im engeren Sinne (Veranlagungszeitraum 2006): Praktischer Vergleich der steuerlichen Belastung beider Rechtsformen anhand eines Fallbeispiels unter verschiedenen Szenarien sowie Analyse von Modifikationen.
5. Zusammenfassung: Abschließende Zusammenfassung der wesentlichen Erkenntnisse aus dem theoretischen und praktischen Vergleich der beiden Rechtsformen.
Betriebsaufspaltung, GmbH & Co. KG, Steuerbelastung, personelle Verflechtung, sachliche Verflechtung, Gewerbesteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, verdeckte Gewinnausschüttung, Sonderbetriebsvermögen, steuerliche Behandlung, Gewinnermittlung, Geschäftsführergehalt, Rechtsform, Steuervergleich.
Die Arbeit analysiert die steuerrechtliche Einordnung und die Belastungsunterschiede zwischen den beiden aus der Praxis entstandenen Mischformen Betriebsaufspaltung und GmbH & Co. KG.
Im Fokus stehen die Voraussetzungen für das Entstehen einer Betriebsaufspaltung, die Besteuerung der beteiligten Gesellschaften sowie ein detaillierter Steuerbelastungsvergleich zwischen den genannten Mischformen.
Ziel ist es, die steuerlichen Vor- und Nachteile beider Rechtsformen theoretisch zu begründen und anhand eines konkreten Fallbeispiels für den Veranlagungszeitraum 2006 praktisch zu vergleichen.
Die Autorin kombiniert eine theoretische Literaturanalyse der Rechtsprechung und steuerlichen Vorschriften mit einem quantitativen Steuerbelastungsvergleich auf Basis eines definierten Grundfalls.
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der steuerlichen Rahmenbedingungen für die Betriebsaufspaltung und die GmbH & Co. KG, gefolgt von einer umfangreichen Vergleichsrechnung unter Berücksichtigung von Vollausschüttung, Teilthesaurierung und Modifikationsfaktoren.
Neben der Betriebsaufspaltung und der GmbH & Co. KG sind „personelle und sachliche Verflechtung“, „Sonderbetriebsvermögen“ sowie der „Steuerbelastungsvergleich“ zentrale Schlagworte.
Da sie im Gegensatz zur GmbH & Co. KG keine direkte gesetzliche Grundlage hat, sondern ein Konstrukt der Rechtsprechung ist, führen ständige Änderungen der Rechtsprechung zu hoher Rechtsunsicherheit für Steuerpflichtige.
Die Einführung der faktischen Beherrschung erweitert die Möglichkeiten der Finanzverwaltung, eine personelle Verflechtung zu bejahen, selbst wenn vertragliche oder gesellschaftsrechtliche Mehrheitsverhältnisse für eine Beherrschungsidentität nicht ausreichen.
Die Arbeit zeigt, dass bei einem Hebesatz von 410 % (Beispiel Oldenburg) die Vorteilhaftigkeit der einen gegenüber der anderen Rechtsform bei Modifikationen der Datenbasis (z.B. Erhöhung der Geschäftsführergehälter) kippen kann, da die pauschale Anrechnung nach § 35 EStG unterschiedlich stark wirkt.
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