Diplomarbeit, 2007
79 Seiten, Note: 2,3
Einführung
1 Grundlagen der internationalen Besteuerung
1.1 Unbeschränkte Steuerpflicht
1.1.1 Natürliche Personen
1.1.2 Juristische Personen
1.2 Der Begriff Betriebsstätte i. S. v. § 12 AO und OECD-MA
1.3 Die Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minderung der Doppelbesteuerung
1.3.1 Anrechnung
1.3.2 Abzug
1.3.3 Erlass und Pauschalierung
1.3.4 Freistellung
1.3.5 Verhältnis zwischen unilateralen und DBA-Entlastungsmaßnahmen
2 Gründung einer ausländischen Betriebsstätte bzw. Tochtergesellschaft
2.1 Allgemeine Rechtsformwirkungen
2.2 Wichtige Gründungsaspekte
2.3 Laufende Besteuerung
2.3.1 Betriebsstätte
2.3.2 Tochtergesellschaft
2.3.3 Steuerbelastungsvergleich
3 Gründung einer Betriebsstätte bzw. Tochtergesellschaft in Russland
3.1 Grundsätze des russischen Steuerrechts und des DBA-Rus
3.1.1 Vorschriften über beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht
3.1.2 Ertragsbesteuerung natürlicher und juristischer Personen
3.1.3 Relevante Aspekte des DBA-Rus
3.2 Gründung und Besteuerung einer Betriebsstätte
3.3 Gründung und Besteuerung einer Tochtergesellschaft
3.4 Steuerbelastungsvergleich
3.4.1 Laufende Besteuerung im Gewinnfall
3.4.2 Steuerliche Behandlung von Verlusten
3.4.3 Besteuerung von Veräußerungsgewinnen
Ziel dieser Arbeit ist es, die steuerlichen Auswirkungen der Rechtsformwahl bei der Gründung einer ausländischen Niederlassung (Betriebsstätte vs. Tochtergesellschaft) für deutsche Investoren zu untersuchen und am Beispiel Russland konkrete Handlungstendenzen abzuleiten.
Besteuerung in Deutschland
Die in einer ausländischen Betriebsstätte erzielten Einkünfte aus Gewerbebetrieb unterliegen bei einem deutschen Einzelunternehmer der Einkommensteuer (se) zuzüglich des Solidaritätszuschlags (sea) von 5,5 v. H (§ 1 Abs. 1 S. 1 EStG i. V. m. § 1 Abs. 1 u. § 2 Nr. 1, 2 SolZG). Die ausländischen Betriebsstätteneinkünfte einer deutschen Kapitalgesellschaft werden gem. § 1 Abs. 1, § 7 Abs. 1, 2, § 8 Abs. 1 KStG und § 1 Abs. 1, § 2 Nr. 3, § 3 Abs. 1 Nr. 1 SolZG grundsätzlich mit der Körperschaftsteuer (skst) von 15 v. H. (§ 23 Abs. 1 KStG-E) und Solidaritätszuschlag belastet. Sowohl beim Einzelunternehmen als auch bei der Muttergesellschaft wird der Unternehmensgewinn bei der Ermittlung der Gewerbesteuer um den Teil des Gewerbeertrags gekürzt, der auf eine ausländische Betriebsstätte entfällt (§ 9 Nr. 3 GewStG). Entsprechend bleiben auch ausländische Betriebsstättenverluste bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die deutsche Gewerbesteuer ohne Berücksichtigung.
Wenn die Betriebsstätteneinkünfte sowohl im Quellenstaat als auch in Deutschland besteuert werden, kommt es zu einer Doppelbesteuerung. Sofern Deutschland mit dem ausländischen Staat kein DBA unterhält, wird sie durch die o. g. unilateralen Maßnahmen wie Steueranrechnung, Abzug und Pauschalierung vermieden bzw. gemildert. Bei einem nach dem OECD-Muster bestehenden DBA werden die Betriebsstättengewinne von der deutschen Besteuerung grundsätzlich freigestellt (Art. 23 A Abs. 1 OECD-MA). Gleichzeitig können sie im Rahmen des Progressionsvorbehalts bei der Festsetzung des Steuersatzes für das z. v. E. berücksichtigt werden (Art. 23 A Abs. 3 OECD-MA). Allerdings enthalten manche DBA eine Klausel, wonach lediglich Einkünfte der „aktiven Betriebsstätten“ freigestellt werden. In solchen Fällen kommt subsidiär eine Anrechnungsmethode zur Anwendung.
Grundlagen der internationalen Besteuerung: Darstellung der maßgeblichen Steuerbegriffe wie unbeschränkte Steuerpflicht und der gängigen Methoden zur Vermeidung von Doppelbesteuerung.
Gründung einer ausländischen Betriebsstätte bzw. Tochtergesellschaft: Diskussion der nicht-steuerlichen Vor- und Nachteile der beiden Rechtsformen sowie der Auswirkungen gründungsbezogener Kosten.
Gründung einer Betriebsstätte bzw. Tochtergesellschaft in Russland: Spezifische Anwendung der Steuerregeln auf Direktinvestitionen in Russland unter Einbeziehung des russischen Steuerkodex und des DBA-Rus.
Betriebsstätte, Tochtergesellschaft, Internationale Besteuerung, DBA-Rus, Doppelbesteuerung, Körperschaftsteuer, Einkommensteuer, Steuerbelastungsvergleich, Gewerbesteuer, Unternehmenssteuerreform, Russland, Progressionsvorbehalt, Quellensteuer, Veräußerungsgewinne, Investition.
Die Arbeit analysiert steuerliche Unterschiede zwischen der Gründung einer Betriebsstätte und einer Tochtergesellschaft für deutsche Unternehmen bei einer internationalen Expansion.
Die Schwerpunkte liegen auf den steuerrechtlichen Grundlagen internationaler Sachverhalte, dem Steuerbelastungsvergleich beider Rechtsformen sowie der spezifischen Anwendung auf das russische Steuersystem.
Ziel ist es aufzuzeigen, welche Rechtsform sich in bestimmten Investitionsszenarien aus steuerlicher Perspektive als vorteilhafter erweist.
Die Untersuchung nutzt einen Steuerbelastungsvergleich mittels Teilsteuersätzen und analysiert dabei kritische Steuersätze, bei denen ein Rechtsformwechsel steuerlich sinnvoll wird.
Der Hauptteil deckt die Besteuerungsgrundlagen, Gründungsaspekte, die laufende Besteuerung sowie die steuerliche Behandlung von Verlusten und Veräußerungsgewinnen ab.
Zentrale Begriffe sind internationale Steuerlehre, Betriebsstättenbesteuerung, Tochtergesellschaft, Doppelbesteuerungsabkommen und Steuerbelastungsvergleich.
Russland wurde gewählt, da es ein bedeutender Handelspartner für Deutschland ist und sich als Standort für Direktinvestitionen durch eine spezifische steuerliche Gesetzgebung auszeichnet.
Das Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen (SEStEG) wurde in die Analyse einbezogen, um die aktuellen Regelungen zur Überführung von Wirtschaftsgütern in ausländische Betriebsstätten zu berücksichtigen.
Nein, es gibt keine pauschale Antwort. Die Vorteilhaftigkeit hängt vom Einzelfall ab, insbesondere von der Höhe der Einkünfte, dem Status der Betriebsstätte als "aktiv" oder "passiv" und den jeweiligen Steuerbelastungen.
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