Diplomarbeit, 2007
115 Seiten, Note: 2,0
1 Einleitung
2 Der allgemeine Gleichheitssatz
2.1 Die Regelungen auf europäischer Ebene
2.1.1 Das allgemeine Diskriminierungsverbot des Artikel 12 EGV
2.1.2 Die Ermächtigung des Artikel 13 EGV
2.1.3 Die Gleichbehandlung nach Artikel 141 EGV
2.2 Regelungen auf deutscher Ebene
2.2.1 Der verfassungsrechtliche allgemeine Gleichheitssatz des Artikel 3 Abs. 1 GG
2.2.2 Die speziellen Gleichheitssätze des Artikel 3 Abs. 2 und 3 GG
2.2.3 Die Glaubens-, Gewissens- und Religionsfreiheit des Artikel 4 GG
3 Der Schutz der Beschäftigten vor Diskriminierung vor dem In- Kraft- Treten des AGG
3.1 Der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz des § 611 a BGB
3.2 Die Arbeitsplatzausschreibung nach § 611 b BGB
3.3 Gleiche Vergütung nach § 612 Abs. 3 BGB
3.4 Klage wegen Benachteiligung nach § 61 b ArbGG
3.5 Das Diskriminierungsverbot des § 4 TzBfG
3.6 Die Regelungen zum Kündigungsschutz
3.7 Das Benachteiligungsverbot des § 81 Abs. 2 SGB IX
3.8 Ansprüche der Schwerbehinderten gegenüber ihrem Arbeitgeber nach § 81 Abs. 4 SGB IX
3.9 Grundsätze für die Behandlung von Betriebsangehörigen nach § 75 Abs. 1 BetrVG
3.10 Das Beschäftigtenschutzgesetz
4 Die Rechtsangleichung hinsichtlich der allgemeinen Gleichbehandlung mittels europäischer Richtlinien
4.1 Das Wesen der europäischen Richtlinien
4.2 Die Wirkung der Richtlinien
4.3 Die Antidiskriminierungsrichtlinien
4.3.1 Die Richtlinie 2000/43/EG
4.3.2 Die Richtlinie 2000/78/EG
4.3.3 Die Richtlinie 2002/73/EG zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG
4.3.4 Die Richtlinie 2004/113/EG
5 Die Notwendigkeit des Erlasses eines Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
6 Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
6.1 Aufbau und Struktur des Gesetzes
6.1.1 Allgemeiner Teil
6.1.2 Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung
6.1.3 Bestimmungen zum Rechtsschutz
6.1.4 Sonderregelungen für öffentlich- rechtliche Dienstverhältnisse
6.2 Allgemeiner Teil
6.2.1 Ziel des Gesetzes
6.2.1.1 Der Benachteiligungsbegriff
6.2.1.2 Das Merkmal „Rasse“, „ethnische Herkunft“
6.2.1.3 Das Merkmal „Geschlecht“
6.2.1.4 Das Merkmal „Religion oder Weltanschauung“
6.2.1.5 Das Merkmal „Behinderung“
6.2.1.6 Das Merkmal „Alter“
6.2.1.7 Das Merkmal „sexuelle Identität“
6.2.1.8 Die Verhinderung oder Beseitigung von Benachteiligungen
6.2.2 Der Anwendungsbereich des Gesetzes
6.2.2.1 Die Bereichsausnahme des § 2 Abs. 2 AGG
6.2.2.2 Die Bereichsausnahme des § 2 Abs. 4 AGG
6.2.3 Die Begriffsbestimmungen des § 3 AGG
6.2.3.1 Der Begriff der unmittelbaren Benachteiligung
6.2.3.2 Der Begriff der mittelbaren Benachteiligung
6.2.3.3 Der Begriff der Belästigung
6.2.3.4 Der Begriff der sexuellen Belästigung
6.2.3.5 Die Anweisung zur Benachteiligung
6.2.4 Die Mehrfachdiskriminierung
6.2.5 Positive Maßnahmen
6.3 Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung
6.3.1 Der persönliche Anwendungsbereich des Gesetzes
6.3.2 Das Kernstück des AGG – Das Benachteiligungsverbot
6.3.3 Berufliche Anforderungen
6.3.4 Religion und Weltanschauung
6.3.5 Das Alter
6.3.6 Die Stellenausschreibung
6.3.7 Sonstige Maßnahmen und Pflichten
6.3.8 Das Recht zur Beschwerde
6.3.9 Das Recht zur Leistungsverweigerung
6.3.10 Entschädigung und Schadensersatz
6.3.11 Das Maßregelungsverbot
6.3.12 Die soziale Verantwortung der Beteiligten
6.3.13 Die Mitgliedschaft in Vereinigungen
6.4 Bestimmungen zum Rechtsschutz
6.4.1 Die Beweislastregelung
6.4.2 Antidiskriminierungsverbände
6.5 Sonderregelungen für öffentlich- rechtliche Dienstverhältnisse
7 Auswirkungen des AGG auf bestehende Gesetze
8 Konsequenzen und Probleme, die sich aus der Anwendung des AGG ergeben
8.1 Gestaltungsmöglichkeiten und Risikofaktoren für den Arbeitgeber
8.2 Zusätzlicher Aufwand für Arbeitgeber
8.3 Die Gefahr des Rechtsmissbrauchs: AGG- Hopping
9 Fazit
Ziel dieser Diplomarbeit ist es, einen umfassenden Überblick über das neue Antidiskriminierungsrecht in Deutschland, insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), aus arbeitsrechtlicher Perspektive zu geben. Die Forschungsfrage fokussiert sich dabei auf die bisherige Rechtslage, die notwendigen Anpassungen durch europäische Richtlinien sowie die praktischen Konsequenzen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen.
6.2.3.1 Der Begriff der unmittelbaren Benachteiligung
„Eine unmittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn eine Person wegen eines in § 1 genannten Grundes eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde.“ 209
Um eine verbotene Benachteiligung i. S. d. AGG darzustellen, muss die ungünstiger behandelte Person gegenüber einer anderen wegen eines oder mehrerer der in § 1 AGG genannten Merkmale zurückgesetzt werden. Demnach kann auch ein Unterlassen eine unmittelbare Benachteiligung sein, nämlich dann, wenn eine gebotene Handlung nicht vorgenommen wird.210
Die Benachteiligung muss entweder andauern oder bereits abgeschlossen sein, eine nur abstrakte Gefahr einer Benachteiligung kann noch keine Ansprüche auslösen.211
Hier ist ein objektiver Vergleichsmaßstab anzulegen, denn ob überhaupt eine Zurücksetzung vorliegt, bestimmt sich nicht nach dem subjektiven Empfinden der betroffenen Person. Für das Bestehen einer unmittelbaren Benachteiligung muss nicht schuldhaft oder vorsätzlich gehandelt werden, sondern es genügt bereits eine unbewusste, schuldlose Handlung.212 Liegt eine unmittelbare Benachteiligung vor, so ist ein Vergleich mit einer real existierenden Person oder aber eine hypothetische Vergleichbetrachtung mit einer fiktiven Person notwendig. Es muss erkennbar sein, dass die Vergleichsperson im entsprechenden Sachverhalt besser behandelt wurde, wird oder werden würde.213 In der Praxis dürfte das Problem darin liegen, die für die jeweilige Situation passende Vergleichsperson zu finden oder anzunehmen.
1 Einleitung: Die Einleitung erläutert die Bedeutung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und definiert das Ziel der Arbeit, das neue Antidiskriminierungsrecht aus arbeitsrechtlicher Sicht zu beleuchten.
2 Der allgemeine Gleichheitssatz: Dieses Kapitel behandelt die verfassungs- und primärrechtlichen Grundlagen des Gleichheitssatzes auf europäischer und deutscher Ebene.
3 Der Schutz der Beschäftigten vor Diskriminierung vor dem In- Kraft- Treten des AGG: Hier werden die bereits bestehenden rechtlichen Schutzmechanismen wie § 611a BGB oder § 75 BetrVG vor der Einführung des AGG detailliert untersucht.
4 Die Rechtsangleichung hinsichtlich der allgemeinen Gleichbehandlung mittels europäischer Richtlinien: Das Kapitel analysiert die verschiedenen europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien und deren verpflichtende Umsetzung in deutsches Recht.
5 Die Notwendigkeit des Erlasses eines Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes: Es wird erörtert, warum der Gesetzgeber zur Verabschiedung des AGG verpflichtet war und welche Herausforderungen bei der Umsetzung bestanden.
6 Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz: Dies ist der Hauptteil der Arbeit, der den Aufbau, die Begriffsdefinitionen und die spezifischen Anwendungsbereiche des AGG im Arbeitsrecht ausführlich darstellt.
7 Auswirkungen des AGG auf bestehende Gesetze: Hier wird untersucht, wie das neue Gesetz bestehende Normen und Paragrafen (wie BGB oder KSchG) verdrängt oder ergänzt hat.
8 Konsequenzen und Probleme, die sich aus der Anwendung des AGG ergeben: Dieses Kapitel widmet sich den praktischen Herausforderungen für Arbeitgeber, inklusive Haftungsrisiken und der Problematik des „AGG-Hopping“.
9 Fazit: Die Arbeit schließt mit einer kritischen Bewertung der Auswirkungen des AGG auf den Wirtschaftsstandort Deutschland und die betriebliche Praxis.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, AGG, Antidiskriminierung, Arbeitsrecht, Diskriminierungsverbot, Gleichbehandlung, Entschädigung, Schadensersatz, Arbeitgeberpflichten, Beweislast, Belästigung, Sexuelle Belästigung, Benachteiligung, Beschäftigtenschutz, Rechtsangleichung.
Die Diplomarbeit befasst sich mit der Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in Deutschland und dessen Auswirkungen auf das Arbeitsrecht, insbesondere vor dem Hintergrund europäischer Richtlinienvorgaben.
Die Schwerpunkte liegen auf der Analyse der gesetzlichen Grundlagen, den Begriffsbestimmungen von Diskriminierung und Benachteiligung, den Pflichten von Arbeitgebern sowie den Schutzrechten von Beschäftigten.
Das Hauptziel ist es, dem Leser einen strukturierten Überblick über das neue Antidiskriminierungsrecht zu vermitteln und zu klären, welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen sich für Unternehmen und Arbeitnehmer aus dem AGG ergeben.
Die Arbeit basiert auf einer fundierten rechtswissenschaftlichen Literaturanalyse, bei der aktuelle Gesetzestexte, europäische Richtlinien und die einschlägige Kommentierung sowie Rechtsprechung untersucht werden.
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Auseinandersetzung mit dem Aufbau und den Inhalten des AGG, die Untersuchung der Tatbestandsmerkmale einer Benachteiligung sowie die Erörterung praktischer Herausforderungen für die Personalarbeit.
Zu den prägenden Begriffen zählen Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Diskriminierungsverbot, Beweislast, Schutz der Beschäftigten, Entschädigungsansprüche und europäische Richtlinien.
Als AGG-Hopping bezeichnet man das Handeln von sogenannten Pseudobewerbern, die sich ohne echtes Einstellungsinteresse gezielt auf Stellenanzeigen bewerben, um bei einer Ablehnung wegen Diskriminierung Entschädigungszahlungen einzuklagen.
Eine unmittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn eine Person aufgrund eines in § 1 AGG genannten Merkmals direkt schlechter behandelt wird als eine Vergleichsperson; eine mittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn neutrale Vorschriften oder Kriterien bestimmte Gruppen in der Praxis signifikant benachteiligen, ohne durch ein rechtmäßiges Ziel gerechtfertigt zu sein.
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