Diplomarbeit, 2006
68 Seiten, Note: 11,5 Punkte
1. EINLEITUNG
2. SOLARANLAGEN
2.1 THERMISCHE SOLARANLAGEN
2.2 PHOTOVOLTAIKANLAGEN
2.2.1 Technik
2.2.2 Anwendungsfelder
3. RECHTLICHE EINGRENZUNG DES THEMAS
4. BAURECHT
4.1 DER VORHABENSBEGRIFF IN § 29 ABS. 1 BAUGB
4.2 GENEHMIGUNG IM INNENBEREICH
4.2.1 Bauplanungsrechtliche Voraussetzungen
4.2.1.1 Raumbedeutsamkeit von Vorhaben
4.2.1.2 Anpassungen an die Zielsetzungen der Raumordnung
4.2.1.3 Vorbereitender Bauleitplan (Flächennutzungsplan)
4.2.1.4 Verbindlicher Bauleitplan (Bebauungsplan)
4.2.2 Unbeplanter Innenbereich
4.3 GENEHMIGUNG IM AUßENBEREICH
4.4 BEEINTRÄCHTIGUNGEN ÖFFENTLICHER BELANGE
4.4.1 Darstellungen im Flächennutzungsplan
4.4.2 Darstellungen in einem Landschaftsplan
4.4.3 schädliche Umweltauswirkungen
4.4.3.1 Artenschutz
4.4.3.2 Schadstoff- und Partikelemissionen
4.4.3.3 Klimaschutz
4.4.3.4 Abfall
4.4.4 Naturschutz und Landschaftspflege
4.4.5 Bodenschutz
4.4.6 Natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert
4.4.7 Orts- und Landschaftsbild
4.5 RÜCKBAUVERPFLICHTUNG
5. NATURSCHUTZRECHT
5.1 STAATSZIELBESTIMMUNG UMWELTSCHUTZ
5.2 BUNDESRECHT
5.3 LANDESRECHT
5.4 DIE NATURSCHUTZRECHTLICHE EINGRIFFSREGELUNG
5.4.1 Eingriffe in Natur und Landschaft
5.4.2 Ausgleich von Eingriffen
5.4.3 Naturschutzrechtliche Genehmigung – Erlaubnis – Befreiung
5.4.4 Die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung
5.5 SCHUTZGEBIETE NACH DEM NATURSCHUTZRECHT
5.5.1 Europäisches Netz „Natura 2000“
5.5.2 Landschaftsschutzgebiete
5.5.3 Naturschutzgebiete
5.5.4 Naturparke
5.5.5 Besonders geschützte Biotope
6. VERHÄLTNIS BAURECHT – NATURSCHUTZRECHT
7. UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG NACH DEM UVPG
8. DENKMALSCHUTZRECHT
9. IMMISSIONSSCHUTZRECHT
10. AUSWIRKUNGEN AUS SICHT DER LANDWIRTSCHAFT
11. AUSWIRKUNGEN AUF DIE LUFTFAHRT
12. FORMELLE RECHTMÄßIGKEIT DER GENEHMIGUNG
12.1 FORM
12.2 SACHLICHE ZUSTÄNDIGKEIT
12.3 ÖRTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT
12.4 VERFAHREN
13. SCHLUSSBETRACHTUNG
Diese Diplomarbeit zielt darauf ab, Praktikern als Entscheidungshilfe bei der rechtlichen Beurteilung von Solaranlagen zu dienen. Dabei wird insbesondere untersucht, unter welchen Voraussetzungen Solaranlagen genehmigungsbedürftig sind und wie die Errichtung unter Berücksichtigung von Bau- und Naturschutzrecht sowie weiterer relevanter Rechtsvorschriften in Einklang gebracht werden kann.
4.1 Der Vorhabensbegriff in § 29 Abs. 1 BauGB
Damit die §§ 30 bis 37 BauGB anwendbar sind, muss es sich bei Solaranlagen um ein Vorhaben i.S.d. § 29 Abs. 1 BauGB handeln.
Im BauGB von 1987 wurde dies immer dann ausgeschlossen, wenn es sich um ein genehmigungsfreies Vorhaben nach Landesrecht handelte. Seit 1998 gibt es diese Verknüpfung jedoch nicht mehr. Seither gilt, dass die §§ 30 ff. auch bei verfahrensfreien Vorhaben einzuhalten sind, wenn es sich um eine Anlage i.S.d. § 29 BauGB handelt.
In einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes wurde im Jahr 2000 festgestellt, dass der Vorhabensbegriff des § 2 LBO nicht mit dem Vorhabensbegriff des § 29 BauGB gleichzusetzen ist, da § 2 LBO der Gefahrenabwehr und somit bauordnungsrechtlichen Belangen Rechnung trägt und die §§ 29 ff. BauGB den städtebaulichen Belangen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in verschiedenen Urteilen den Begriff der baulichen Anlage nach § 29 BauGB durch die Merkmale des Bauens und der bodenrechtlichen Relevanz festgelegt.
Das Merkmal des Bauens ist bei einer Solaranlage erfüllt. Die bodenrechtliche Relevanz ist jedoch nicht generell gegeben.
Nach der Rechtsprechung des BVerwG ist die bodenrechtliche Relevanz gegeben, wenn das Vorhaben „ein Bedürfnis nach Planung hervorruft“. Dabei kommt es nicht auf das einzelne Vorhaben an, sondern auf eine „das einzelne Objekt verallgemeinernde Betrachtungsweise“. Dieses Bedürfnis nach Planung ist dann gegeben, wenn einer der in § 1 Abs. 6 BauGB genannten Belange berührt würde.
1. EINLEITUNG: Darstellung der Notwendigkeit einer Energiewende aufgrund schwindender fossiler Ressourcen und Klimawandel, sowie die Zielsetzung der Arbeit als Entscheidungshilfe für Praktiker.
2. SOLARANLAGEN: Vermittlung technischen Grundwissens über thermische Solaranlagen und Photovoltaikanlagen inklusive deren Funktionsweise und Anwendungsbereiche.
3. RECHTLICHE EINGRENZUNG DES THEMAS: Kurzer Überblick über die verschiedenen Rechtsgebiete, die bei der Prüfung der Zulässigkeit von Solaranlagen berührt werden.
4. BAURECHT: Detaillierte Untersuchung der baurechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen im Innen- und Außenbereich sowie der Beeinträchtigung öffentlicher Belange.
5. NATURSCHUTZRECHT: Analyse der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, der verschiedenen Schutzgebietskategorien und deren Bedeutung für die Realisierung von Solaranlagen.
6. VERHÄLTNIS BAURECHT – NATURSCHUTZRECHT: Erläuterung der Interaktion und des Anwendungsvorrangs zwischen bau- und naturschutzrechtlichen Vorschriften.
7. UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG NACH DEM UVPG: Kurze Erläuterung der UVP-Pflicht bei Solarparks ab einer bestimmten Größe.
8. DENKMALSCHUTZRECHT: Untersuchung der Genehmigungsfähigkeit von Solaranlagen bei Berührung von Belangen des Denkmalschutzes.
9. IMMISSIONSSCHUTZRECHT: Kurze Darstellung der Anwendbarkeit des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auf Solaranlagen.
10. AUSWIRKUNGEN AUS SICHT DER LANDWIRTSCHAFT: Betrachtung der Auswirkungen auf landwirtschaftliche Flächen und die Bedeutung der Vergütungsregelung für Freiflächenanlagen.
11. AUSWIRKUNGEN AUF DIE LUFTFAHRT: Diskussion potenzieller Blendwirkungen von Solarmodulen auf den Flugverkehr.
12. FORMELLE RECHTMÄßIGKEIT DER GENEHMIGUNG: Erläuterung der formellen Anforderungen, Zuständigkeiten und Verfahrenswege bei einer erforderlichen Genehmigung.
13. SCHLUSSBETRACHTUNG: Zusammenfassendes Fazit über die rechtliche Situation und zukünftige Entwicklungsperspektiven für Solaranlagen.
Solaranlagen, Photovoltaik, Baurecht, Naturschutzrecht, Baugesetzbuch, Außenbereich, Innenbereich, Genehmigungsfreiheit, Eingriffsregelung, Bodenschutz, Denkmalschutz, Erneuerbare Energien, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Nachhaltigkeit.
Die Arbeit untersucht die rechtliche Zulässigkeit und Genehmigungsfähigkeit von Solaranlagen in Deutschland, wobei der Schwerpunkt auf den baurechtlichen und naturschutzrechtlichen Rahmenbedingungen liegt.
Die Arbeit deckt das Bauplanungsrecht, das Naturschutzrecht (insbesondere die Eingriffsregelung), das Denkmalschutzrecht sowie Auswirkungen auf Landwirtschaft und Luftfahrt ab.
Das Hauptziel ist es, Praktikern eine fundierte Entscheidungshilfe an die Hand zu geben, um zu beurteilen, ob Solaranlagen genehmigungsbedürftig sind und welche Voraussetzungen für eine rechtssichere Errichtung erfüllt sein müssen.
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse einschlägiger Rechtsvorschriften (z.B. BauGB, BNatSchG, LBO) unter Einbeziehung aktueller Rechtsprechung und fachspezifischer Literatur.
Der Hauptteil gliedert sich in die detaillierte baurechtliche Prüfung (Innen- und Außenbereich), die naturschutzrechtliche Eingriffsbewertung, sowie spezielle Anforderungen aus dem Denkmal- und Immissionsschutzrecht.
Zu den wichtigsten Begriffen zählen Solaranlagen, Baurecht, Naturschutzrecht, Genehmigungsfähigkeit, Baugesetzbuch und Erneuerbare Energien.
Nein, Solaranlagen im Außenbereich unterliegen strengen Voraussetzungen nach § 35 BauGB; eine Errichtung ist in der Regel nur zulässig, wenn keine öffentlichen Belange beeinträchtigt werden, was meist eine Bauleitplanung erfordert.
Der Denkmalschutz kann eine Rolle spielen, wenn das Erscheinungsbild eines Kulturdenkmals beeinträchtigt wird; in solchen Fällen entscheidet die untere Denkmalschutzbehörde über die Genehmigungsfähigkeit.
Nein, Solaranlagen sind nach aktueller Rechtslage (Anhang zu § 50 LBO) generell genehmigungsfrei, müssen jedoch dennoch allen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen.
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