Diplomarbeit, 2005
132 Seiten, Note: 1,3
1. Vorbemerkungen
2. Ursprünge der Leiharbeit in Deutschland
2.1 Die Nachkriegsentwicklung und das Verbot der Leiharbeit
2.2 Der Weg zurück in die Legalität
2.2.1 Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
3. Die Akteure der „ersten Stunde“
3.1 Die Parteien:
3.1.1 Die CDU/CSU
3.1.2 Die SPD
3.1.3 Die FDP
3.2 Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände
3.2.1 Die BDA
3.2.2 Der DGB
3.2.3 Die DAG
3.2.4 Der UZA
3.2.5 Der VLA
4. Das Urteil des Bundessozialgerichtes
5. Die Regulierungsphase
5.1 Entstehung des AÜG
5.2 Ausgestaltung und Einführung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
5.2.1 Ausgestaltung des AÜG – die gesetzlichen Reglementierungen und Abgrenzungskriterien
5.2.2 Der Aufbau des Gesetzes und die gesetzlichen Bestimmungen
5.2.3 Zusammenfassung
5.3 Entwicklung des den Leiharbeitssektor und Weiterentwicklung des AÜG bis zum Verbot der Leiharbeit im Bauhauptgewerbe
5.3.1 Erste Novellierungen 1974 und 1975 – Arbeitserlaubnisverordnung (AEVO) und das Gesetz zur Änderung Arbeitsförderungsgesetzes und Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AFG und AÜG)
5.3.2 Institutionalisierung der Leiharbeit
5.3.3 Verbot der Leiharbeit im Bauhauptgewerbe
5.3.4 Zusammenfassung
6. Die Deregulierungsphase unter der Regierung aus CDU/CSU und FDP
6.1 Das Beschäftigungsförderungsgesetz 1985 und das Zweite Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität
6.1.1 Die Grünen
6.2 Das Zweite Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität (2. WiKG)
6.2.1 Die SGZ
6.2.2 Die Entwicklung bis zur Wiedervereinigung
6.3 Gesetz zur Verlängerung beschäftigungsfördernder Vorschriften – Beschäftigungsförderungsgesetz 1990 (BschFG 1990)
6.3.1 Die PDS
6.3.2 Die Selbstverpflichtung der Mitgliedsfirmen des BZA
6.4 Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) und Erstes Gesetz zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramm (1. SKWPG)
6.5 Beschäftigungsförderungsgesetz 1994 (BschFG 1994) und die Richtlinie zur Förderung der Eingliederung Arbeitsloser an Gesellschaften zur Arbeitnehmerüberlassung (AüGRi 1994)
6.5.1 Das START-Modell
6.6 Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes im Bereich des Baugewerbes
6.7 Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungsreformgesetz AFRG 1997)
6.8 Zusammenfassung
7. Die Deregulierungsphase unter der Regierung aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen
7.1 Die IGZ
7.2 Gesetz zur Reform der arbeitsmarkpolitischen Instrumente (Job-AQTIV-Gesetz)
7.3 Die Kommission für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz-Kommission) und der Gesetzgebungsprozess zum ersten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Bezug auf Leiharbeit
7.4 Zusammenfassung
1. Vorbemerkungen
2. Änderungen des AÜG durch das erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarktes
2.1 Ziele
2.2 Ausgestaltung
2.2.1 Lockerungen des Verleihverbotes im Baugewerbe
2.2.2 Der Gleichbehandlungsgrundsatz und die Streichung des Wiedereinstellungs-, Befristungs-, Synchronisationsverbots sowie der Überlassungshöchstdauer
2.2.3 Sonstige Vorschriften über das Leiharbeitsverhältnis
2.2.4 Auskunfts- und Mitteilungspflichten
2.2.5 Aufhebung des Verbotes der gewerblichen Arbeitsvermittlung
2.3 Personal- Service- Agenturen (PSA)
2.4 Zusammenfassung
1. Vorbemerkungen
2. Umsetzung der Personal-Service-Agenturen (PSA) und die Entwicklung im herkömmlichen Leiharbeitssektor
2.1 Struktur der Personal-Service-Agenturen sowie der PSA-Arbeitnehmer und PSA-Arbeitnehmerinnen
2.2 Struktur der Leiharbeitsunternehmen sowie der Leiharbeitnehmer und der Leiharbeitnehmerinnen
2.3 Zusammenfassung
3. Bedeutung der zugeschriebenen Funktionen
3.1 Die Mobilisierungsfunktion
3.2 Die Disziplinierungsfunktion
3.3 Die Flexibilisierungsfunktion
3.4 Die Qualifizierungs- und Weiterbildungsfunktion
3.5 Die Beschäftigungsfunktion
3.6 Die Brückenfunktion und die Vermittlungsfunktion
4 Fazit
Die vorliegende Arbeit untersucht den Deutungswandel von Leiharbeit in der deutschen Politik und Gesellschaft sowie die damit verbundenen Funktionszuschreibungen über einen Zeitraum von vier Jahrzehnten. Das primäre Ziel ist es, zu analysieren, ob die gesetzlichen Veränderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) durch empirische Entwicklungen oder durch ideologische Überzeugungen der Akteure („belief systems“) determiniert wurden.
3.2 Die Disziplinierungsfunktion
Der Begriff Disziplinierungsfunktion fasst Funktionen zusammen, die soziale Standards nicht nur von Leiharbeitnehmern/Leiharbeitnehmerinnen reduzieren sollen, sondern im Grunde auch für alle abhängig Beschäftigten. Diese sozialen Standards werden aber von anderen Gruppen als Einstellungsbarrieren betrachtet.
Abbildung 2 zeigt die als beschäftigungshemmend angesehenen Hindernisse. Leiharbeit wird zugeschrieben, eine Vielzahl dieser Hindernisse auszuräumen. Aber nicht alle in der Abbildung aufgeführten Einstellungsbarrieren können der Disziplinierungsfunktion zugerechnet werden. So fällt die Wirtschaftslage heraus, da sie auf alle Branchen disziplinierend wirken kann. Wenn das Angebot an Arbeitskräften die Nachfrage übersteigt, sind Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen zu größeren Kompromissen (z.B. bei Lohn, Arbeitszeit, Urlaub usw.) bereit, um einen Arbeitsplatz zu bekommen bzw. um ihren Arbeitsplatz zu erhalten. Weiter wird Leiharbeit zugeschrieben, Vorurteile auf Seiten der Arbeitgeber abzubauen, die eine Einstellung verhindern. Diese Vorurteile beziehen sich im Wesentlichen auf Merkmale, die mit der Person des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin verbunden sind. Diese Merkmale sind Ethnie, Geschlecht, Alter, Gesundheitszustand/Behinderung usw.. Auf diese Einstellungsbarrieren wird unter dem Absatz Brücken- und Vermittlungsfunktion eingegangen.
Die disziplinierende Funktion von Leiharbeit bezieht sich vor allem auf den Abbau bzw. die Umgehung von rechtlichen Rahmenbedingungen, die von den Akteuren als soziale Standards bzw. als Einstellungsbarrieren angesehen werden. Wie im ersten Teil der Arbeit gezeigt wurde, wird der Abbau von einigen Akteuren erhofft und von anderen befürchtet. In diesem Abschnitt soll nicht diskutiert werden, inwieweit der Abbau dieser Barrieren tatsächlich zu einer höheren Einstellungsbereitschaft führt, sondern lediglich, ob Leiharbeit dazu beigetragen hat, rechtliche Rahmenbedingungen abzubauen. Es wird nicht auf alle Aspekte eingegangen, vielmehr sollen auch hier die Aspekte im Mittelpunkt stehen, die die politische Diskussion der Akteure bestimmt haben. Zunächst sahen vor allem die Gewerkschaftsvertreter die Gefahr, dass Leiharbeit zum Streikbruch genutzt würde. Dies ist und war nicht der Fall, wie die Berichte der Bundesregierung zeigen. Lediglich im letzten Bericht wurden zwei Fälle bekannt. Des Weiteren wurden in der Debatte der Kündigungsschutz, die betriebliche Mitbestimmung sowie die Wirkungen auf das Lohnniveau besonders hervorgehoben.
1. Vorbemerkungen: Einleitung in den vier Jahrzehnte dauernden Prozess der AÜG-Entwicklung und Vorstellung des analytischen Rahmens.
2. Ursprünge der Leiharbeit in Deutschland: Historische Herleitung des Phänomens und Einordnung der ersten regulatorischen Schritte.
3. Die Akteure der „ersten Stunde“: Detaillierte Vorstellung der relevanten Parteien und Verbände, die den regulatorischen Diskurs maßgeblich prägten.
4. Das Urteil des Bundessozialgerichtes: Analyse der gerichtlichen Entscheidung, welche die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Leiharbeitsverhältnis schuf.
5. Die Regulierungsphase: Untersuchung des Gesetzgebungsprozesses des AÜG und der Versuche, Leiharbeit sozialstaatlich einzuhegen.
6. Die Deregulierungsphase unter der Regierung aus CDU/CSU und FDP: Darstellung der schrittweisen Liberalisierung der Leiharbeit durch verschiedene Beschäftigungsförderungsgesetze.
7. Die Deregulierungsphase unter der Regierung aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen: Analyse der Fortsetzung des Deregulierungskurses trotz anfänglicher Verbotsforderungen der neuen Regierungsparteien.
Leiharbeit, Arbeitnehmerüberlassung, AÜG, Deregulierung, Arbeitsmarktpolitik, Hartz-Kommission, Personal-Service-Agenturen, Flexibilisierung, Beschäftigungseffekte, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Deutungswandel, Funktionszuschreibungen, soziale Standards, Arbeitslosigkeit.
Die Diplomarbeit untersucht, wie sich die Sichtweise (Deutung) von Leiharbeit in Deutschland über vier Jahrzehnte verändert hat, insbesondere im Kontext gesetzlicher Regulierungen.
Zentrale Themen sind die Entwicklung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), die Einflussnahme durch politische Akteure wie Parteien und Verbände sowie die Analyse der zugeschriebenen Funktionen von Leiharbeit.
Ziel ist es zu klären, ob der Wandel in der Bewertung von Leiharbeit eher auf empirischen Erkenntnissen zu Arbeitsmarkteffekten oder auf ideologischen Wertvorstellungen der beteiligten Akteure basiert.
Der Autor führt eine Inhaltsanalyse von Publikationen des Bundestages, Selbstdarstellungen der Akteure und wissenschaftlichen Veröffentlichungen durch, ergänzt durch Daten der Bundesagentur für Arbeit.
Der Hauptteil gliedert sich in drei Teile: die historische Entwicklung der Regulierung (AÜG), das Politikergebnis nach der "Hartz-Gesetzgebung" und eine kritische Implementation- und Wirkungsanalyse der Leiharbeit.
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Arbeitnehmerüberlassung, Deregulierung, Funktionszuschreibungen und politischer Deutungswandel beschreiben.
Die PSA wurden als Herzstück der Hartz-Reformen eingeführt, um durch eine vermittlungsorientierte Form der Leiharbeit Arbeitslose schneller in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.
Frühe Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Bundessozialgerichts legten die rechtlichen Grundlagen und Abgrenzungskriterien fest, bevor der Gesetzgeber den Sektor durch das AÜG explizit regulierte.
Das wesentliche Unterscheidungsmerkmal ist die explizite Vermittlungsorientierung der PSA in konventionelle Arbeitsverhältnisse, im Gegensatz zur eher temporären Einsatzlogik der traditionellen Zeitarbeit.
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