Magisterarbeit, 2007
112 Seiten, Note: 15 Punkte
Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
Die vorliegende Magisterarbeit beschäftigt sich mit dem kollisionsrechtlichen Verbraucherschutz nach dem Vorschlag für eine Rom-I-Verordnung. Ziel ist es, die in diesem Vorschlag enthaltenen Regelungen zur Anknüpfung an das anzuwendende Recht in Verbraucherverträgen zu analysieren und kritisch zu bewerten.
Das erste Kapitel liefert eine Einführung in die Thematik des kollisionsrechtlichen Verbraucherschutzes und beleuchtet die historische Entwicklung des Rechtsbereichs. Das zweite Kapitel widmet sich dem Vorschlag für eine Rom-I-Verordnung und analysiert die darin enthaltenen Regelungen zum persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich sowie die objektive Anknüpfung. Das dritte Kapitel untersucht die Rechtsfolgen der objektiven Anknüpfung, ihre Vorteile und Nachteile sowie die möglichen Einwendungen gegen die Anwendung dieses Prinzips. Das vierte Kapitel befasst sich mit dem Verhältnis des Gemeinschaftsrechts zum Kollisionsrecht im Bereich des Verbraucherschutzes.
Kollisionsrecht, Verbraucherschutz, Rom-I-Verordnung, Objektive Anknüpfung, Verbraucherverträge, Gemeinschaftsrecht, Richtlinienkollisionsnormen, Eingriffsnormen, Privatautonomie, Rechtswahl, Rechtssicherheit
Sie regelt, welches nationale Recht auf grenzüberschreitende Verbraucherverträge innerhalb der EU anzuwenden ist, um den Verbraucher vor Benachteiligung zu schützen.
Im Vorschlag zur Rom-I-Verordnung bedeutet dies, dass grundsätzlich das Recht des Staates angewendet wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Ja, die Verordnung konkretisiert die Ausrichtung der unternehmerischen Tätigkeit, was insbesondere Fernabsatzgeschäfte via Internet umfasst.
Es handelt sich um zwingende Bestimmungen eines Staates, die aus Gründen des öffentlichen Interesses unabhängig vom eigentlich anwendbaren Vertragsrecht angewendet werden müssen.
Die Arbeit untersucht, ob ein Verbot der freien Rechtswahl die Privatautonomie zu stark einschränkt oder ob der Schutz des schwächeren Verbrauchers Vorrang haben muss.
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