Diplomarbeit, 2007
70 Seiten, Note: 2,0
1. Problemstellung, Zielsetzung und Gang der Arbeit
2. Begriffliche und konzeptionelle Grundlagen
2.1. Entstehung und Entwicklung des Marktes der Bundesliga Übertragungsrechte
2.1.1. Definition und Abgrenzung
2.1.2. Historie der Verwertung der Fußball- bzw. Bundesliga-Übertragungsrechte
2.1.3. Ökonomischer Wert für die DFL
2.1.4. Verwertungsmöglichkeiten von Übertragungsrechten
2.2. Rechtsnatur und Rechtsgrundlage der Übertragungsrechte
2.3. Der Übertragungsrechtevertrag
2.3.1. Rechtliche Einordnung
2.3.2. Interne Vereinbarungen der Berechtigten(DFL)
2.3.3. Pflichten aus dem Übertragungsrechtevertrag
3. Bilanzielle Erfassung von Live-Übertragungsrechten nach HGB
3.1. Rechtsrahmen und Zielsetzung der handelsrechtlichen Rechnungsnormen
3.2. Bilanzielle Behandlung des Übertragungsrechts
3.3. Bilanzielle Behandlung des Kaufpreises
3.4. Bilanzielle Behandlung von Risiken
4. Bilanzielle Erfassung von Live-Übertragungsrechten nach IFRS
4.1. Rechtsrahmen und Zielsetzung der internationalen Rechnungsnormen
4.2. Bilanzielle Behandlung des Übertragungsrechts
4.3. Bilanzielle Behandlung des Kaufpreises
4.4. Bilanzielle Behandlung von Risiken
5. Bilanzielle Erfassung von zeitversetzten Ausstrahlungen und Zusammenfassungen
6. Abweichende bilanzielle Behandlung von Film- und Fernsehlizenzen
6.1. Ansatz, Bewertung und Folgebewertung nach HGB
6.2. Ansatz, Bewertung und Folgebewertung nach IFRS
7. Fazit
Die vorliegende Arbeit untersucht die bilanzielle Erfassung von Übertragungsrechten an der Fußball-Bundesliga gemäß handelsrechtlichen Normen (HGB) sowie internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS), unter besonderer Berücksichtigung der Pay-TV-Situation des Senders Arena.
2.1.2. Historie der Verwertung der Fußball- bzw. Bundesliga-Übertragungsrechte
Der Ausgangspunkt für audiovisuelle Übertragungsrechte an Fußballveranstaltungen war die in der Schweiz stattfindende Fußball-Weltmeisterschaft im Jahre 1954. Vereine und Verbände äußerten Kritik an einer zeitgleichen Fernsehübertragung, da sie befürchteten, dass ihre bis dahin einzige Einnahmenquelle, der Verkauf von Eintrittskarten zu den Sportveranstaltungen, unter der Live-Übertragung der Spiele leiden würde und so zum Substitut des Stadionbesuches führen könnte. Die EBU sicherte sich die Übertragungsrechte für ein Entgelt, im Sinne der Deckung der „Einnahmeschäden“ i.H.v. lediglich CHF 10.000. Dieser Sinneswandel seitens der Veranstalter fand im gleichen Jahr auch in Deutschland statt. Noch vor Gründung der Fußball-Bundesliga am 18. Juli 1962 zog der 1. FC Köln die Konsequenzen aus der geringen Zuschauerresonanz als Resultat der Live-Übertragung des Spiels gegen den FC Schalke 04. Die Vereine forderten vom damals übertragenden NWDR für das Rückspiel eine Verzehnfachung des ursprünglich vereinbarten Übertragungsentgelts i.H.v. DM 2.500. Zu diesem Zeitpunkt stand fest, dass für die audiovisuelle Verwertung von sportlichen Großveranstaltungen für das Übertragungsrecht ein entsprechendes Entgelt geleistet werden muss.
Mit der Erfindung der MAZ werden Mitte der sechziger Jahre die zeitversetzte Ausstrahlung von Sportveranstaltungen sowie die individuelle Produktion von Kurzberichten ermöglicht; die Geburt des Aktuellen Sportstudios sowie der Sportschau. Diese Entwicklung führte zu ersten Steigerungen der Übertragungsrechteentgelte und Sport wurde, für die sich in einer Monopolstellung befindenen öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten, zu einem immer kostenintensiveren Programmbestandteil.
1. Problemstellung, Zielsetzung und Gang der Arbeit: Diese Einleitung skizziert die ökonomische Relevanz der Bundesliga-Übertragungsrechte und definiert das Ziel, deren Bilanzierung nach HGB und IFRS unter Bezugnahme auf den Pay-TV-Markt zu untersuchen.
2. Begriffliche und konzeptionelle Grundlagen: Dieses Kapitel erläutert die Entstehung des Marktes für Übertragungsrechte, die Rechtsnatur dieser Rechte sowie die Strukturen von Übertragungsrechteverträgen.
3. Bilanzielle Erfassung von Live-Übertragungsrechten nach HGB: Es wird die Aktivierbarkeit der Übertragungsrechte unter Berücksichtigung der GoB untersucht und die bilanziellen Auswirkungen von Kaufpreiszahlungen sowie das Risiko von Drohverlusten analysiert.
4. Bilanzielle Erfassung von Live-Übertragungsrechten nach IFRS: Dieses Kapitel betrachtet die Anwendung internationaler Standards auf die Übertragungsrechte, wobei insbesondere auf die Kriterien zur Identifizierung als Vermögenswert und die Behandlung von Leasingverhältnissen eingegangen wird.
5. Bilanzielle Erfassung von zeitversetzten Ausstrahlungen und Zusammenfassungen: Hier wird die Abgrenzung der Bilanzierung für Highlights und Zweitverwertungen zur Live-Berichterstattung erläutert.
6. Abweichende bilanzielle Behandlung von Film- und Fernsehlizenzen: Es wird analysiert, wie sich die Bilanzierung klassischer Film- und Fernsehlizenzen aufgrund ihres urheberrechtlich geschützten Status von Sportübertragungsrechten unterscheidet.
7. Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass Übertragungsrechte an der Bundesliga nach derzeitigem Rechtsverständnis weder als immaterieller Vermögensgegenstand noch als Vermögenswert aktiviert werden können.
Bundesliga-Übertragungsrechte, Bilanzierung, HGB, IFRS, immaterielle Vermögensgegenstände, Live-Übertragung, Pay-TV, Sportrechte, Drohverlustrückstellung, Periodenabgrenzung, Lizenzverträge, Rechnungslegung, DFL, Vermarktung, Aktivierungsverbot
Die Diplomarbeit analysiert die handels- und bilanzrechtlichen Rahmenbedingungen für die Aktivierung und Bewertung von Übertragungsrechten an der deutschen Fußball-Bundesliga.
Die Arbeit behandelt die ökonomische Entwicklung des Sportrechtemarktes, die rechtliche Einordnung von Sportveranstaltungen sowie die detaillierte Bilanzierung von Live-Rechten und Filmlizenzen nach HGB und IFRS.
Das Ziel ist es, zu klären, ob Bundesliga-Übertragungsrechte als immaterielle Vermögenswerte in der Bilanz angesetzt werden dürfen und wie damit verbundene Zahlungen und Risiken buchhalterisch korrekt abzubilden sind.
Es wird eine betriebswirtschaftliche Analyse durchgeführt, die primär auf der Auswertung der relevanten Rechnungslegungsnormen (HGB, IFRS), aktueller Rechtssprechung und Fachliteratur basiert.
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung der Aktivierungsfähigkeit nach HGB, die entsprechende Prüfung nach IFRS-Standards sowie die Differenzierung zu klassischen Filmlizenzen.
Wichtige Begriffe sind Bundesliga-Übertragungsrechte, HGB, IFRS, Drohverlustrückstellung, immaterielle Vermögenswerte, Pay-TV und Periodenabgrenzung.
Da Arena als reiner Rechteverwerter gegründet wurde, fehlen historische Daten, zudem führt die hohe strategische Bedeutung der Rechte zu Herausforderungen bei der Identifizierung eines "wirtschaftlichen Nutzens" gegenüber den hohen Kosten.
Nein, während beide Systeme die Aktivierung von Übertragungsrechten tendenziell kritisch sehen, unterscheiden sie sich in der Definition von Vermögenswerten (Asset-Begriffe) und den spezifischen Regelungen zur Rückstellungsbildung bei belastenden Verträgen.
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