Diplomarbeit, 2007
109 Seiten, Note: 1,0
Einleitung
1. Erziehung als Recht und Pflicht
1.1 Recht des Kindes auf Erziehung
1.1.1 Definition: Erziehung
1.1.2 § 1631 BGB – Recht auf gewaltfreie Erziehung
1.2 Elternbildung als Staatsaufgabe
1.2.1 Das staatliche Wächteramt
1.2.2 Das staatliche Wächteramt in der Praxis
2. Die aktuelle Erziehungssituation
2.1 Gesellschaft und Erziehung
2.1.1 Politisierung von Erziehung
2.1.2 Zur Notwendigkeit von Erziehung
2.1.3 Zur Notwendigkeit einer neuen Erziehung
2.2 Einflussfaktoren auf Erziehungskonzepte
3 Formen von Erziehungsverhalten
3.1 Kompetenzförderndes Erziehungsverhalten
3.1.1 Kommunikation und Interaktion
3.1.2 Berücksichtigung der Rechte des Kindes
3.1.3 Positive Selbstwirksamkeit von Eltern und Kindern
3.1.4 Entwicklungsfördernde Erziehungsdimensionen
3.2 Entwicklungshemmendes Erziehungsverhalten
3.2.1 Körperliche und seelische Gewalt
3.2.2 Hintergründe gewalttätigen Erziehungsverhaltens
3.2.3 Auswirkungen psychischer Gewalt
3.2.4 Entwicklungshemmende Erziehungsfaktoren
4. Elternbildung und Elternkurse
4.1 Erziehungsberatungsformen im Wandel
4.2 Zielgruppe Eltern
4.3 Elternkurse
4.4 Neue Elternbildung im Vergleich
4.4.1 Starke Eltern – starke Kinder
4.4.2 Triple P
4.4.3 HIPPY
4.4.4 Neue Medien
4.5 Zur Wirksamkeit neuer Elternbildungsangebote
4.5.1 Evaluation „Starke Eltern – Starke Kinder“
4.5.2 Evaluation „Triple P“
4.6 Chancen und Grenzen von Elternkursen
Fazit
Die Arbeit untersucht die Hypothese, dass Elternkurse als präventive sozialpädagogische Maßnahme entscheidend dazu beitragen können, kindliche Fehlentwicklungen zu vermeiden und eine kompetentere sowie gewaltfreiere Erziehung zu fördern. Dabei steht die Forschungsfrage im Mittelpunkt, wie Eltern durch gezielte Bildungsangebote dabei unterstützt werden können, ihre Erziehungskompetenz zu steigern und kindliche Rechte besser zu wahren.
1.1.1 Definition: Erziehung
„Erziehung und erziehen (lt. Duden von ahd. irziohan = herausziehen) bedeutet, jemandes Geist und Charakter zu bilden und seine Entwicklung zu fördern. Erziehung heißt Sozialisationshilfe, Enkulturationshilfe und dient dem Aufbau der Persönlichkeit und der Ausbildung eines Individuums. [...]“ (Wikipedia – Die freie Enzyklopädie, http://de.wikipedia.org/wiki/Erziehung, letzter Zugriff: 2.11.2006).
Dies ist eine zunächst sehr allgemein gehaltene Definition, die in der Internet-Enzyklopädie Wikipedia zu finden ist, in der jeder Internetnutzer die Möglichkeit hat, diese Definition jederzeit nach seinen Erkenntnissen zu korrigieren. Daher stellt sie eine zwar nur vorübergehende, aber dennoch aktuelle, mögliche Definition vom Begriff Erziehung dar. Auffällig an dieser kurzen Definition ist, dass sie geprägt ist von gemeinhin positiv besetzten Begriffen wie fördern, Hilfe und Aufbau. Erziehung wird dadurch als ein positiver, stabilisierender und aufbauender Prozess dargestellt, bei dem ein Mensch einen anderen darin unterstützt, bestimmte Ziele zu erreichen (Geistes- und Charakterbildung, Persönlichkeitsentwicklung, Individualität, Sozialität, Kulturfähigkeit). Die hier genannten Ziele kommen dem Leitziel von Erziehung nahe, welches ich innerhalb meiner Ausbildung zur staatlich geprüften Sozialassistentin gelernt habe, nämlich der Erziehung eines Menschen hin zu einem partnerschaftlich - demokratischen Menschen mit Ich-, Sozial- und Sachkompetenz.
Was Erziehung bedeuten und wie sie aussehen kann, kennt jeder Mensch aus seiner eigenen Lebenserfahrung als Kind. Erziehungsmaßnahmen mit unerwünschten Folgen werden interessanterweise von vielen Menschen nicht als Erziehung definiert. Doch Erziehung findet auch dann statt, wenn sie nicht erfolgreich im Sinne von erfolgreicher Förderung von Lernprozessen mit dem Ziel der Mündigkeit, Selbstständigkeit und Eingliederung in die Gesellschaft ist (vgl. Keller/Novak 1998, S. 116f). Ebenso gehört zur Aufgabe von Erziehung nicht nur der Aufbau von subjektiv als wertvoll beurteilten Verhaltensweisen und Eigenschaften, sondern auch der Abbau von unerwünschtem Verhalten (vgl. ebd., S. 117f).
1. Erziehung als Recht und Pflicht: Beleuchtet den rechtlichen Anspruch des Kindes auf gewaltfreie Erziehung und die Rolle des Staates als Wächter über das Kindeswohl.
2. Die aktuelle Erziehungssituation: Analysiert die gesellschaftliche Erziehungsdebatte, die Politisierung von Erziehung sowie moderne Einflussfaktoren wie Medien und gesellschaftliche Wandlungsprozesse.
3 Formen von Erziehungsverhalten: Unterscheidet wissenschaftlich fundiert zwischen kompetenzfördernden und entwicklungshemmenden Erziehungspraktiken und deren Auswirkungen auf das Kind.
4. Elternbildung und Elternkurse: Vergleicht verschiedene bestehende Kursangebote hinsichtlich ihrer Qualität, Zielgruppenorientierung und Wirksamkeit für die Praxis.
Fazit: Reflektiert die Wirksamkeit präventiver Elternbildung und bewertet das Potenzial von Elternkursen zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdung.
Elternbildung, Erziehungskompetenz, Kindeswohl, Gewaltprävention, Staatliches Wächteramt, Starke Eltern – Starke Kinder, Triple P, HIPPY, Erziehungsverhalten, Sozialpädagogik, Erziehungsberatung, Erziehungsstile, Elternkurse, Kindesrechte, Entwicklungsförderung
Die Arbeit analysiert die Bedeutung von Elternkursen als präventives Instrument innerhalb der Sozialpädagogik, um Erziehungskompetenz zu stärken und Kindesmisshandlung durch mangelndes Wissen zu verhindern.
Neben den rechtlichen Grundlagen (GG, BGB) stehen die theoretische Unterscheidung von Erziehungsverhalten, die Wirksamkeitsprüfung verschiedener Kursformate sowie die kritische Betrachtung medialer Erziehungsratgeber im Fokus.
Das Ziel ist es, den präventiven Wert von Elternkursen aufzuzeigen und zu evaluieren, wie diese effektiv in die bestehende Jugendhilfe integriert werden können, um Eltern in ihrer Erziehung zu unterstützen.
Es handelt sich um eine Literatur- und Diskursanalyse, die auf wissenschaftlichen Studien, Gesetzestexten und Evaluationsberichten zu verschiedenen Elternprogrammen basiert.
Der Hauptteil befasst sich mit der aktuellen gesellschaftlichen Erziehungssituation, der Definition von Erziehung, einer Typisierung von Erziehungsverhalten sowie der detaillierten Beschreibung und Bewertung konkreter Elternbildungsprogramme.
Die Arbeit wird wesentlich durch Begriffe wie Elternkompetenz, Kindesrechte, Prävention, Erziehungsgewalt und sozialpädagogische Beratung definiert.
Die Autorin untersucht diese Sendungen als Teil des „Affektfernsehens“. Sie kritisiert die defizitorientierte Darstellung von Familien und die Reduzierung von Erziehung auf Gehorsam, erkennt aber auch einen Bedarf an niedrigschwelliger Beratung an.
Obwohl die Autorin die Idee anfangs unterstützte, schlägt sie letztlich eine gesellschaftliche Normalisierung und subventionierte Verpflichtung vor, die den Wert der Erziehung unterstreicht, ohne Eltern bei Nichterfüllung strafrechtlich zu belasten.
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