Examensarbeit, 2006
79 Seiten, Note: 2
Einleitung
1. Böhmen und das Ostfrankenreich im 9. Jahrhundert
2. Rechtsverhältnisse zwischen Böhmen und dem Reich
2.1 Der Tribut
2.1.1 Böhmische Tributpflicht in ottonischer Zeit
2.1.2 Böhmische Tributpflicht in salischer Zeit
2.2 Die Vasallität
2.2.1 Das Lehnswesen
2.2.2 Böhmische Vasallität in ottonischer Zeit
2.2.3 Böhmische Vasallität in salischer Zeit
3. Konflikte
3.1 Die Rolle Bayerns
3.2 Otto II., Boleslav II. und Heinrich der Zänker
3.3 Otto III., Boleslav II. und Heinrich der Zänker
4. Die Kirche in Böhmen
4.1 Der Faktor Regensburg
4.2 Das Bistum Prag – Suffragan des Erzbistums Mainz
4.3 Der Prager Bischof und seine Wahl, Investitur und Weihe
Schlussbetrachtung
Ziel dieser Arbeit ist es, die Entwicklung der rechtlichen und kirchlichen Beziehungen zwischen Böhmen und dem Reich während der ottonisch-salischen Zeit zu analysieren und zu klären, welcher Art diese Beziehungen im rechtlichen Sinne waren.
2.2.1 Das Lehnswesen
Das Lehnswesen hatte seinen Ursprung in der Verschmelzung von germanischer Adelsherrschaft und der Gefolgschaftsidee mit den keltischen Vasallitäts-vorstellungen. Der Ursprung des Wortes „Vasall“ liegt im Wort Vassus und dieses Wort entwickelte sich wiederum aus dem keltischen Wort gwas für Knecht. Im Allgemeinen konnte ein Lehen Grundbesitz sein, aber auch Rechte und Privilegien, sowie Ämter konnten verliehen werden. Hierbei wurde in Sachleihe und Rechtsleihe unterschieden. Verliehen wurden diese Leihobjekte vom Lehnsherrn, in den lateinischen Quellen senior genannt, als Gegenleistung für die Treue des Belehnten. Die Sachleihe konnte aus einer Bodenleihe und die Rechtsleihe aus einer Ämterleihe bestehen. Für Wilhelm Ebel ist es fragwürdig, ob der König als Obereigentümer aller Lehen des Reiches bezeichnet werden könne, denn besonders seit den sächsischen Kaisern sei scharf zwischen Hausgut und Reichsgut getrennt worden. Diesem Einwand steht allerdings gegenüber, dass eine Differenzierung zwischen Reichs- und Hausgut vor der Herrschaft der Staufer unter Lothar von Süpplingenburg einsetzte.
Das Vasallenverhältnis war Teil des Lehnswesens. Durch einen Vasallen-vertrag und den Treueid wurde das Verhältnis zwischen dem Lehnsherr und dem Lehnsmann geregelt. Dieser Vertrag kannte Rechte und Pflichten auf beiden Seiten. In diesem Zusammenhang ist besonders wichtig, dass der Staat des Mittelalters als Personenverband organisiert war. Die gesamte Gesellschaft war auf das Prinzip „Dienst um Hilfe und Treue“ ausgerichtet.
Einleitung: Darstellung der wissenschaftlichen Kontroverse zur rechtlichen Stellung Böhmens und Erläuterung der Zielsetzung sowie methodischen Vorgehensweise.
1. Böhmen und das Ostfrankenreich im 9. Jahrhundert: Analyse der frühen Beziehungen, insbesondere der Tributpflicht unter Karl dem Großen und der Rolle des bayerischen Raums.
2. Rechtsverhältnisse zwischen Böhmen und dem Reich: Untersuchung der Tributzahlungen und der lehnsrechtlichen Strukturen (Vasallität) unter ottonischen und salischen Herrschern.
3. Konflikte: Erörterung der spannungsgeladenen Beziehungen, fokussiert auf die Rolle Bayerns und die wiederkehrenden Konflikte unter den ottonischen Kaisern.
4. Die Kirche in Böhmen: Analyse der kirchlichen Durchdringung, insbesondere durch das Bistum Prag, und dessen Rolle für die politische Einbindung in das Reich.
Schlussbetrachtung: Synthese der Ergebnisse zur Entwicklung des Rechtsverhältnisses von einer losen Tributpflicht hin zu einer festen Lehensbindung.
Böhmen, Reich, Ottonen, Salier, Tributpflicht, Vasallität, Lehnswesen, Herzog, Reichstag, Bistum Prag, Bayern, Kommendation, Heerfolge, Investitur, Mittelalter
Die Arbeit untersucht die Entwicklung der rechtlichen Stellung Böhmens zum Reich während der ottonisch-salischen Zeit, insbesondere den Übergang von tributären Beziehungen zu einem formellen Lehnsverhältnis.
Die thematischen Schwerpunkte liegen auf der Tributpflicht, dem Lehnswesen, der Rolle der Kirche (insbesondere des Bistums Prag) sowie der politischen Dynamik zwischen den böhmischen Herzögen und den deutschen Kaisern.
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wann und welcher Art die Beziehungen zwischen Böhmen und dem Reich im rechtlichen Sinne waren und wie sich diese über die Zeit veränderten.
Es handelt sich um eine historische Analyse, die zeitgenössische Quellen (wie Annalen und Chroniken) auswertet und diese mit der einschlägigen Sekundärliteratur zu den mittelalterlichen Rechts- und Herrschaftsverhältnissen in Beziehung setzt.
Im Hauptteil werden die vorstaatlichen Tributverhältnisse, die Entwicklung des Vasallenverhältnisses, die Konflikte (insbesondere unter Beteiligung Bayerns) sowie die kirchlichen Strukturen und deren politische Bedeutung detailliert analysiert.
Wichtige Begriffe sind Böhmen, Reich, Tributpflicht, Vasallität, Lehnswesen, Bistum Prag sowie die ottonischen und salischen Herrscher.
Die Unterstellung des Bistums Prag unter das Erzbistum Mainz diente dazu, den traditionellen kirchlichen Einfluss Bayerns auf Böhmen zu brechen und das Gebiet fester an die Interessen des Reiches zu binden.
Geschenke dienten als rechtssymbolische Handlungen, um die gute Beziehung und Anerkennung des Lehnsherrn öffentlich zu demonstrieren und waren fester Bestandteil der Huldigungsrituale.
Die Erblichkeit entwickelte sich in der salischen Zeit, markiert durch die Belehnung Spytihnevs II. im Jahr 1055, wodurch Böhmen erstmals in Erbfolge als Lehen vergeben wurde.
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