Examensarbeit, 2006
77 Seiten, Note: 2,3
1 Einleitung
2 Empfehlungen unabhängiger Organisationen zum Gemeinsamen Unterricht
2.1 Die Salamanca Erklärung
2.2 Die Empfehlungen der European Agency
3 Politische und rechtliche Voraussetzungen in Deutschland und Dänemark
3.1 Das deutsche Schulsystem: Grundprinzipien und Rechtsgrundlagen
3.2 Von der Hilfsschule zum sonderpädagogischen Förderbedarf
3.3 Die politisch-rechtliche Entwicklung in Dänemark
3.3.1 Die Gemeinde- und Sozialreform als Voraussetzung für mehr Integration
3.3.2 Das Normalisierungsprinzip und seine rechtliche Umsetzung
3.3.3 Die Umsetzung im Volksschulgesetz
4 Schulsysteme und Konzepte der Integration in Deutschland und Dänemark
4.1 Das Schulsystem Deutschlands: Prinzip Viergliederung
4.2 Das Berliner Schulsystem
4.2.1 Sonderpädagogische Förderung und Gemeinsamer Unterricht an den Berliner Schulen
4.3 Das Schulsystem Dänemarks: Prinzip Einheitsschule
4.3.1 Allgemeines
4.3.2 Gemeinsamer Unterricht auf der Grundlage von „rummelighed“
4.3.3 Sonderunterricht an der folkeskole
4.4 Zusammenfassende Darstellung der beiden Schulsysteme und ihrer Konzepte zur Integration
5 Bildungsfinanzierung in Deutschland und Dänemark
6 Der Stellenwert des Gemeinsamen Unterrichts in der Lehrerbildung
6.1 Lehrerbildung Deutschland
6.2 Lehrerbildung Dänemark
7 Bestandsaufnahme und Perspektiven durch die deutsche und dänische Integrationsforschung
8 Schlussbetrachtung
Die vorliegende Arbeit untersucht und vergleicht die Bedingungen sowie Voraussetzungen für den Gemeinsamen Unterricht von Schülern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf in Deutschland und Dänemark. Dabei steht die Forschungsfrage im Mittelpunkt, wie der Gemeinsame Unterricht in den jeweiligen Schulsystemen rechtlich und politisch verankert ist und welche praktischen Implikationen sich daraus für die schulische Inklusion ergeben.
3.3.1 Die Gemeinde- und Sozialreform als Voraussetzung für mehr Integration
Im Gegensatz zu Deutschland wurden in Dänemark vergleichsweise früh umfassende Innovationsbemühungen deutlich, die eine veränderte Sichtweise der Fürsorge für Behinderte zum Ziel hatten mit der Folge einer direkten Auswirkung auf das Bildungswesen.
So trat bereits 1959 ein Gesetz in Kraft, dass die Fürsorge verpflichtete, zur Normalisierung des Lebens geistig behinderter Menschen beizutragen. Diese Aufgabe konnte nach und nach erfüllt werden, da in den darauffolgenden Jahren eine Gemeinde- und Sozialreform durchgeführt wurde. Die Gemeindereform wurde nach dem Prinzip der Nähe verwirklicht. So sollten die Behörden dem Bürger örtlich nahe sein und ihm mehr Mitentscheidung ermöglichen. Dahinter steckte die Absicht, zentralisierte Macht zu verringern und kommunale Selbstverwaltung mit einer hohen Beteiligung der Bürger zu erreichen. Damit wurden die Gemeinden verpflichtet, sich mit dem Schulwesen, der Sozialfürsorge und anderen sozialen Einrichtungen und ihrer Finanzierung zu befassen. Einen wichtigen Schritt stellte hierbei die Dezentralisierung der staatlichen Behindertenfürsorge dar, die per Gesetz am 1. Januar 1980 in Kraft trat.
Svend Jensen erläutert die entsprechenden Änderungen der Behindertenfürsorge. Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes waren die jeweiligen Kommunen und Amtsbezirke für die Versorgung und Hilfestellung für behinderte Menschen zuständig. In diesem Zusammenhang wurden auch die verschiedenen Vertretungsorgane der Behinderten neu organisiert. Die Kategorisierung von Behinderungsarten sollte durch eine allgemeine Sichtweise ersetzt werden. So entstand als zentrales Organ “Der Zentrale Behindertenrat“ und auf der regionalen Ebene die “Nutzerräte“.
1 Einleitung: Die Einleitung erläutert die Motivation für den Vergleich des Gemeinsamen Unterrichts zwischen Deutschland und Dänemark und formuliert das Ziel der Arbeit, die Bedingungen für Integration zu untersuchen.
2 Empfehlungen unabhängiger Organisationen zum Gemeinsamen Unterricht: Dieses Kapitel stellt internationale Prinzipien und Empfehlungen, wie die Salamanca Erklärung, vor, die als Maßstab für eine integrative Pädagogik dienen.
3 Politische und rechtliche Voraussetzungen in Deutschland und Dänemark: Es wird die historische und rechtliche Entwicklung der Integrationspolitik in beiden Ländern analysiert, wobei besonders die dänische Sozialreform hervorgehoben wird.
4 Schulsysteme und Konzepte der Integration in Deutschland und Dänemark: Das Kapitel vergleicht das deutsche viergliedrige Schulsystem mit dem dänischen Prinzip der Einheitsschule und analysiert die Umsetzung von Integration, unter anderem am Beispiel Berlins.
5 Bildungsfinanzierung in Deutschland und Dänemark: Hier wird der Zusammenhang zwischen Bildungsbudget, Ressourcenallokation und der tatsächlichen Umsetzung integrativer Fördermaßnahmen beleuchtet.
6 Der Stellenwert des Gemeinsamen Unterrichts in der Lehrerbildung: Es wird untersucht, wie Lehrer auf die Herausforderungen heterogener Klassen vorbereitet werden und welche Rolle integrationspädagogische Inhalte im Studium spielen.
7 Bestandsaufnahme und Perspektiven durch die deutsche und dänische Integrationsforschung: Dieses Kapitel fasst die Einschätzungen von Experten zum aktuellen Stand der Integration zusammen und diskutiert die Diskrepanz zwischen politischem Anspruch und schulinterner Realität.
8 Schlussbetrachtung: Die Arbeit schließt mit einer Bilanz der Ergebnisse und der Feststellung, dass Deutschland trotz positiver Ansätze im Vergleich zu Dänemark noch deutliche Defizite in der Umsetzung eines inklusiven Schulwesens aufweist.
Gemeinsamer Unterricht, Inklusion, Sonderpädagogik, Integration, Deutschland, Dänemark, Schulsystem, Lehrerbildung, Sonderpädagogischer Förderbedarf, Bildungspolitik, Normalisierungsprinzip, Unterrichtsdifferenzierung, Schulanfangsphase, Bildungsfinanzierung, Schulpraxis.
Die Arbeit vergleicht die Ansätze, politischen Rahmenbedingungen und praktischen Umsetzungen des Gemeinsamen Unterrichts von Schülern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf in Deutschland und Dänemark.
Die Arbeit fokussiert sich auf die rechtlichen Voraussetzungen, den Vergleich der jeweiligen Schulsysteme, die Bildungsfinanzierung und die Bedeutung der Lehrerausbildung für die Inklusion.
Das Ziel ist es, den Status quo der schulischen Integration zu bewerten, notwendige Veränderungen in Deutschland zu identifizieren und kritisch zu hinterfragen, ob das dänische System als Vorbild dienen kann.
Es handelt sich um eine vergleichende Analyse auf Basis von Fachliteratur, Berichten internationaler Organisationen, Gesetzen und Bildungsberichten, ergänzt durch die Perspektiven führender Integrationsforscher.
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Analyse der Schulsysteme, eine Untersuchung der Finanzierungsstrukturen sowie eine kritische Auseinandersetzung mit der Lehrerausbildung in beiden Ländern.
Die Arbeit ist geprägt durch Begriffe wie Gemeinsamer Unterricht, Inklusion, Sonderpädagogik, Integration, Schulstrukturvergleich, Lehrerbildung und Bildungsfinanzierung.
Da Deutschland föderal strukturiert ist, nutzt der Autor das Berliner Schulgesetz von 2004 als beispielhafte Grundlage, um ein konkretes deutsches Modell für den Vergleich mit dem dänischen System heranzuziehen.
Es handelt sich um ein pädagogisches Prinzip, das auf Akzeptanz und Respekt gegenüber der Verschiedenheit aller Menschen basiert und den Klassenraum als Lernort für alle Schüler gestaltet, ungeachtet ihrer individuellen Unterschiede.
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