Magisterarbeit, 2003
101 Seiten, Note: 1,0
Philosophie - Theoretische (Erkenntnis, Wissenschaft, Logik, Sprache)
1. Einleitung
2. Grundkonzepte der Erklärung in der Geschichtswissenschaft
2.1. Die „Covering-Law-Theory” von C.G. Hempel
2.2. Die Intentionalistische Erklärung: von Wrights Handlungsmodell
2.3. Narrative Sätze: A.C. Danto
2.4. Narrativität als „kognitives Instrument“: Louis O. Mink
3. Die Rekonstruktion von Hayden White
3.1. Die konzeptuelle Matrix der Historiographie: Metahistory
3.1.1. Erklärung durch Erzählstruktur: Eine Typologie literarischer Gattungen
3.1.2. Formale Erklärungsmodelle
3.1.3. Erklärung durch ideologische Struktur
3.1.4. Die Konstitution des historischen Gegenstandes: Whites Tropologie
3.2. Zusammenfassung und Problemausblick
4. Konzepte der Narrativität
4.1. Geltungskriterien des Erzählens
4.1.1. Das Verhältnis von Moral und Erzählung
4.1.2. „Objektivität“ als Ästhetizismus und Utopieverbot
4.1.3. Ereignis und Erzählung I: Strukturalistische Elemente bei White
4.1.3.1. Die strukturalistische Erzähltheorie von Roland Barthes
4.1.3.2. Barthes Analyse des historischen Diskurses als Ideologiekritik
4.1.3.3. Tatsachen als erkenntnistheoretisches Problem bei Barthes und White
4.1.4. Ereignis und Erzählung II: White und Ricœur
4.2. Geltungsprobleme der Narration
4.2.1. Narrativisierung als gewalttätiger Akt
4.2.2. Narration als Fiktionalisierung
4.2.3. Whites Narrativismus als „Negativer Positivismus“
5. Perspektiven einer methodischen Reflexion
5.1. Kritik: White stellt sich dem Objektivitätsproblem nicht
5.1.1. Rüsens disziplinäre Matrix der Geschichtswissenschaft
5.1.2. Objektivität in der Geschichtswissenschaft
5.2. Perspektive auf einen methodischen Begriff von Narrativismus
Die vorliegende Arbeit untersucht das wissenschaftstheoretische Problem narrativer Strukturen in den modernen Geschichtswissenschaften unter besonderer Berücksichtigung des Konzepts von Hayden White. Dabei wird der Frage nachgegangen, inwiefern Narrativität als kognitives Instrument zur Erkenntnis von Geschichte fungieren kann und welche Geltungsansprüche mit einer solchen narrativistischen Geschichtsauffassung verbunden sind.
3. Die Rekonstruktion von Hayden White
Nachdem auf den systematischen Standpunkt der Narrativität eingegangen wurde, soll jetzt bestimmt werden, was für ein Bild White von der Geschichtswissenschaft hat. Als Anregung nehme ich dafür Jörn Rüsens Überlegungen zur „disziplinären Matrix“ der Geschichtswissenschaft auf.
Rüsen definiert die disziplinäre Matrix als „die für die Geschichte als Fachdisziplin maßgeblichen Faktoren oder Prinzipien des historischen Denkens in ihrem systematischen Zusammenhang“.
Nach diesem Modell sind es fünf Faktoren, die die Geschichtswissenschaft charakterisieren und die sie in ein Verhältnis stellen zu dem jeweiligen gesellschaftlichen Kontext, in dem sie betrieben wird. Ohne an dieser Stelle näher auf Rüsens eigener Durchführung dieses Vorschlags einzugehen, wird die Idee zur Charakterisierung von Whites Geschichtstheorie genutzt, um damit zu zeigen, welchen theoretischen Stellenwert Narrativität bei ihm hat.
1. Einleitung: Einführung in die Thematik der narrativen Strukturen bei Hayden White und Formulierung der Fragestellung nach der Geltung seines Narrativismuskonzepts.
2. Grundkonzepte der Erklärung in der Geschichtswissenschaft: Darstellung der wissenschaftstheoretischen Debatte zwischen Covering-Law-Theory, intentionalistischer Erklärung, narrativen Sätzen nach Danto und dem kognitiven Instrument der Narration nach Mink.
3. Die Rekonstruktion von Hayden White: Systematische Analyse von Whites Metahistory und seinem Kategorienschema zur Einordnung geschichtswissenschaftlicher Werke mittels Tropologie.
4. Konzepte der Narrativität: Eingehende Untersuchung der Geltungskriterien des Erzählens und der Problematik der Narrativität im Hinblick auf Wahrheit, Faktizität und Fiktionalisierung.
5. Perspektiven einer methodischen Reflexion: Kritische Auseinandersetzung mit Whites Narrativismus und Entwicklung von Lösungsansätzen durch den Einbezug der "disziplinären Matrix" von Jörn Rüsen und Perspektiven für eine methodische Reflexion.
Hayden White, Narrativität, Historiographie, Geschichtswissenschaft, Metahistory, historische Erklärung, Tropologie, Erzählstruktur, Objektivität, kognitives Instrument, Epistemologie, Roland Barthes, Louis O. Mink, Jörn Rüsen, narrative Rationalität.
Die Arbeit untersucht die wissenschaftstheoretische Rolle narrativer Strukturen in der modernen Geschichtsschreibung, fokussiert auf das Werk des amerikanischen Theoretikers Hayden White.
Zentrale Themen sind die theoretischen Grundlagen historischer Erklärung, die Rolle der Narration für das Verständnis von Geschichte sowie die Problematik von Wahrheit und Objektivität in narrativen Darstellungen.
Ziel ist es, Whites Narrativismus als wissenschaftstheoretischen Begriff zu hinterfragen und zu prüfen, ob sein Ansatz methodologisch für die Geschichtswissenschaft nutzbar gemacht werden kann.
Die Arbeit nutzt eine wissenschaftstheoretische Rekonstruktion und Analyse der geschichtstheoretischen Konzepte von White, Mink, Barthes und Rüsen.
Im Hauptteil werden zunächst das Erklärungsproblem in der Geschichtswissenschaft diskutiert, dann Whites Metahistory-Modell rekonstruiert und anschließend die Geltungsprobleme des narrativen Ansatzes kritisch untersucht.
Schlüsselbegriffe sind Narrativität, historiographische Metahistory, Tropologie, kognitives Instrument, ideologische Implikation und das Problem der Objektivität.
White rezipiert strukturalistische Ansätze, insbesondere von Roland Barthes, um die Autoreferentialität historischer Texte zu unterstreichen und die Idee einer bloßen Repräsentation von Realität zu kritisieren.
Rüsen dient als Gegenentwurf oder Ergänzung zu White; sein Modell der "disziplinären Matrix" soll helfen, Narrativität wieder mit wissenschaftlichen Geltungsansprüchen und Intersubjektivität zu versöhnen.
Die Arbeit stellt fest, dass White zwar grundlegende rhetorische Strukturen der Historie aufdeckte, sein Ansatz jedoch durch die scharfe Trennung von Forschung und Darstellung wissenschaftliche Geltungsansprüche weitgehend auflöst.
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