Diplomarbeit, 2004
61 Seiten, Note: 1,0
Die Diplomarbeit untersucht die Verwertung von steuerrelevanten Ermittlungsergebnissen, die von Kreditinstituten gegenüber ihren Kunden gewonnen werden. Die Arbeit beleuchtet die Rechtsgrundlagen des Bankgeheimnisses und die Einschränkungen, die sich daraus für die Verwertung von Informationen ergeben.
Die Arbeit beginnt mit einer Einführung in das Thema und erläutert die Relevanz des Bankgeheimnisses im Steuerrecht. Das zweite Kapitel befasst sich mit dem Bankgeheimnis im Detail, wobei die historische Entwicklung und die verschiedenen Absätze des § 30a AO analysiert werden. Das dritte Kapitel widmet sich dem Verwertungsverbot im Steuerrecht, wobei die materiellen Voraussetzungen und die Rechtsmittel gegen die Verwertung von Informationen erörtert werden.
Bankgeheimnis, Steuerrecht, Verwertungsverbot, Kontrollmitteilungen, Bankaußenprüfungen, § 30a AO, Rechtsmittel, Finanzgericht, Bundesfinanzhof.
§ 30a AO regelt den Schutz des Bankgeheimnisses im Steuerrecht und setzt Grenzen für die Ermittlungsbefugnisse der Finanzbehörden gegenüber Kreditinstituten.
Die Arbeit unterscheidet zwischen allgemeinen Kontenabfragen und anlassbezogenen Abfragen, wobei letztere durch konkrete steuerrelevante Sachverhalte gerechtfertigt sein müssen.
Ein Verwertungsverbot untersagt der Finanzbehörde die Nutzung von Beweismitteln, die unter schwerwiegenden Rechtsverletzungen oder rechtswidrig erlangt wurden.
Ja, Bankkunden haben Rechtsmittel, um gegen die Ausstellung oder Verwertung von Kontrollmitteilungen vorzugehen, wenn diese gegen Gesetze verstoßen.
Tafelgeschäfte bezeichnen den anonymen Kauf oder Verkauf von Wertpapieren gegen Bargeld, die oft im Fokus von Bankaußenprüfungen und Ermittlungen stehen.
Die Arbeit zeichnet die Entwicklung von den frühen Bankenerlassen über das Zinsabschlaggesetz bis hin zu aktuellen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nach.
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