Magisterarbeit, 2006
86 Seiten, Note: 1,0
Einleitung
1. Kapitel Der Subventionsbetrug als Eingriff in die finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaft
1.1 Die finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaft
1.2 Die Schädigung der Gemeinschaftsfinanzen
1.3 Begriff des Subventionsbetrugs
1.3.1 Die Erteilung von Subventionen innerhalb der EU
1.3.2 Die vom Subventionsbetrug erfassten Arten von Handlungen
1.3.3 Ursachen und Folgen des Subventionsbetrugs
2. Kapitel Bekämpfung und Verfolgung des Subventionsbetrugs zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaft
2.1 Außerstrafrechtliche Maßnahmen zur Bekämpfung des Subventionsbetrugs
2.2 Strafrechtliche Maßnahmen zur Verfolgung des Subventionsbetrugs
2.2.1 Voraussetzungen für die Effektivität der strafrechtlichen Verfolgung
2.2.2 Historische Entwicklung der Strafbarkeit des Subventionsbetrugs auf europäischer Ebene
3. Kapitel Strafbarkeit des Subventionsbetrugs im Lichte des deutschen und polnischen Rechts
3.1 Der Subventionsbetrug in Deutschland
3.2 Der Subventionsbetrug in Polen
4. Kapitel Strafzumessung für den Subventionsbetrug in Deutschland und Polen
5. Kapitel Beurteilung der Umsetzung eines strafrechtlichen Schutzes vor dem Subventionsbetrug in beiden Rechtssystemen
Zusammenfassung
Die Arbeit analysiert die strafrechtliche Behandlung des EU-Subventionsbetrugs im deutschen und polnischen Recht, um die Wirksamkeit und Umsetzbarkeit europäischer Lösungsvorschläge wie des "Corpus Juris" zu bewerten und vergleichend gegenüberzustellen.
1.3.1 Die Erteilung von Subventionen innerhalb der EU
Es gibt keine allgemein anerkannte und einheitliche Definition der Subventionen. Das Wort kommt aus dem Lateinischen und bedeutet soviel wie „zu Hilfe kommen“. Generell lässt sich aus allen Definitionsversuchen entnehmen, dass Subventionen finanzielle Hilfen ohne unmittelbare Gegenleistung sind, die von staatlichen Institutionen an private Haushalte oder an private Unternehmen geleistet werden. In Abgrenzung zu allgemeinen Leistungen des Staates (z.B. im Bereich Forschung, Bildung, Infrastruktur) liegt eine Selektivität und Gruppennützigkeit vor.
Im engeren Sinne sind Subventionen finanzielle Zuwendungen an private Unternehmen wie Zuschüsse, Kredite oder Bürgschaften. Im weiteren Sinne, der Volkswirtschaftslehre folgend, gehören dazu sowohl Vergünstigungen, Ermäßigungen oder Befreiungen im Bereich der Gebühren und Steuern, wie auch Sozialleistungen. Im deutschen Strafrecht wird die Subvention im Tatbestand des Subventionsbetruges nach § 264 Abs. 7 StGB definiert als Leistung aus öffentlichen Mitteln, die nach EG-, Bundes- oder Landesrecht an Betriebe oder Unternehmen ohne marktmäßige Gegenleistung gewährt wird oder der Förderung der Wirtschaft dienen soll.
Mit Subventionen lässt sich ein politisch erwünschter Zweck fördern. Subventionen stützen einerseits das Einkommen oder die Produktion und beeinflussen die Marktpreise. Andererseits greifen die Subventionen in das natürliche Marktgeschehen ein und bringen es aus der Balance. Durch Subventionen werden Unternehmen am Leben gehalten, deren Produkte zu den nicht subventionierten Preisen vom Markt nicht mehr gewünscht werden– so kommt es zur Verschwendung der Steuergelder. Subventionen wirken der Modernisierung entgegen. Veraltete Industrien werden künstlich am Leben gehalten; moderne können nicht wachsen. Häufig werden Subventionen weitergezahlt, auch wenn der ursprüngliche politische Zweck nicht mehr gegeben ist. Sie werden zu ständigen Erhaltungshilfen, weil partikulären Interessengruppen nachgegeben wird. Das ist die Kehrseite der Medaille.
1. Kapitel Der Subventionsbetrug als Eingriff in die finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaft: Einführung in das EU-Finanzsystem und Erörterung des Betrugsbegriffs sowie seiner Folgen für die Gemeinschaftsfinanzen.
2. Kapitel Bekämpfung und Verfolgung des Subventionsbetrugs zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaft: Darstellung der außerstrafrechtlichen Kontrollmechanismen und die historische Entwicklung der strafrechtlichen Ansätze auf EU-Ebene.
3. Kapitel Strafbarkeit des Subventionsbetrugs im Lichte des deutschen und polnischen Rechts: Analyse der nationalen Straftatbestände zur Bekämpfung von Subventionsbetrug in Deutschland und Polen.
4. Kapitel Strafzumessung für den Subventionsbetrug in Deutschland und Polen: Vergleich der Strafzumessung, Nebenstrafen und Strafmilderungsgründe in beiden Rechtssystemen.
5. Kapitel Beurteilung der Umsetzung eines strafrechtlichen Schutzes vor dem Subventionsbetrug in beiden Rechtssystemen: Bewertung der Umsetzbarkeit europäischer Harmonisierungsvorschläge wie des Corpus Juris unter Berücksichtigung der nationalen Gegebenheiten.
Subventionsbetrug, EU-Finanzen, Strafrecht, Deutschland, Polen, Corpus Juris, Betrugsbekämpfung, OLAF, Wirtschaftsdelikte, Harmonisierung, Strafzumessung, StGB, Kodeks karny, Subventionsgesetz, Rechtsvergleichung.
Die Arbeit befasst sich mit der strafrechtlichen Erfassung und Bekämpfung von Subventionsbetrug zum Nachteil der Europäischen Union in den Rechtssystemen Deutschlands und Polens.
Die zentralen Themen sind das EU-Finanzsystem, die Definition und Erscheinungsformen des Subventionsbetrugs, die strafrechtliche Verfolgung in beiden Ländern sowie Ansätze zur Harmonisierung auf europäischer Ebene.
Das Ziel ist die Analyse und Bewertung, wie effektiv die strafrechtlichen Schutzkonzepte in Deutschland und Polen den EU-Vorgaben entsprechen und inwieweit europäische Entwürfe wie das "Corpus Juris" umgesetzt werden können.
Es wird eine rechtsvergleichende Analyse der nationalen Strafgesetzgebungen sowie eine Untersuchung der EU-Rechtsakte und Entwürfe (Corpus Juris) vorgenommen.
Im Hauptteil werden zunächst die EU-Rahmenbedingungen, dann die nationalen Straftatbestände (StGB § 264 und polnischer Art. 297 KK) und schließlich die Strafzumessung sowie die Harmonisierungsbemühungen detailliert analysiert.
Wichtige Begriffe sind Subventionsbetrug, EU-Finanzinteressen, Strafrechtsharmonisierung, Corpus Juris, deutsche und polnische Strafgesetzgebung sowie Wirtschaftskriminalität.
Während Deutschland den Subventionsbetrug in § 264 StGB explizit regelt, ordnet Polen ihn primär unter den Kreditbetrug (Art. 297 KK) ein und kennt keine explizite Strafbarkeit für leichtfertige Begehung.
Das "Corpus Juris" dient als Modell für ein harmonisiertes europäisches Strafrecht, an dem die nationalen Regelungen gemessen werden, um Defizite in der Umsetzbarkeit aufzuzeigen.
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