Magisterarbeit, 1998
159 Seiten, Note: sehr gut
1 EINLEITUNG
2 DIE ROLLE DER STAATLICHEN PARTEIENFINANZIERUNG IN DER DEMOKRATIE
2.1 Allgemeine Überlegungen zur Parteienfinanzierung in der Demokratie
2.2 Diskussion um die staatliche Parteienfinanzierung
2.2.1 Argumente für eine staatliche Parteienfinanzierung
2.2.2 Argumente gegen eine staatliche Parteienfinanzierung
2.2.3 Zusammenfassung und Fazit
2.3 Die Frage nach der Ausgestaltung der Parteienfinanzierung
3 DAS PARTEIENGESETZ VON 1994
3.1 Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1992
3.1.1 Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor 1992
3.1.2 Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1992
3.1.2.1 Grundsätzliche Bedeutung des Urteils
3.1.2.2 Die einzelnen Regelungen des Urteils
3.1.2.3 Zustimmende Äußerungen
3.1.2.4 Kritische Anmerkungen
3.2 Das Parteiengesetz von 1994
3.2.1 Die Anregungen der Expertenkommission zur Parteienfinanzierung
3.2.1.1 Vorschläge der Expertenkommission
3.2.1.2 Bewertung der Vorschläge in der Literatur
3.2.2 Die Regelungen des neuen Parteiengesetzes
3.2.2.1 Zentrale Inhalte des Parteiengesetzes
3.2.2.2 Bewertung des neuen Parteiengesetzes
3.2.3 Erwartungen an das neue Parteiengesetz nach seiner Verabschiedung
3.3 Kritische Würdigung
4 DIE PARTEIENFINANZIERUNG IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
4.1 Eigenmittel der Parteien
4.1.1 Allgemeine Überlegungen zu den Eigenmitteln der Parteien
4.1.2 Beiträge an die Parteien
4.1.2.1 Allgemeine Überlegungen zu den Mitgliedsbeiträgen
4.1.2.2 Die Entwicklung der Beiträge im Zeitverlauf
4.1.2.3 Bewertung der Rolle der Beiträge
4.1.3 Spenden an die Parteien
4.1.3.1 Allgemeine Überlegungen zu den Parteispenden
4.1.3.2 Die Entwicklung der Spenden im Zeitverlauf
4.1.3.3 Bewertung der Rolle der Spenden
4.1.4 Sonstige Einnahmen
4.2 Direkte Staatszuwendungen
4.2.1 Allgemeine Überlegungen zu den direkten Staatszuwendungen
4.2.2 Die Entwicklung der Staatszuwendungen im Zeitverlauf
4.2.3 Bewertung der Rolle der Staatszuwendungen
4.3 Kritische Betrachtung
5 DIE ROLLE DER INDIREKTEN STAATLICHEN PARTEIENFINANZIERUNG
5.1 Allgemeine Überlegungen zur indirekten staatlichen Parteienfinanzierung
5.2 Verschiedene Formen möglicher indirekter staatlicher Parteienfinanzierung
5.2.1 Öffentliche Mittel an die Abgeordneten
5.2.1.1 Parteisteuern
5.2.1.1.1 Allgemeine Überlegungen zu den Parteisteuern
5.2.1.1.2 Parteisteuern als Form der indirekten Parteienfinanzierung?
5.2.1.1.3 Zusammenfassung und Fazit
5.2.1.2 Mitarbeiter der Abgeordneten
5.2.1.2.1 Allgemeine Überlegungen zu den Mitarbeitern der Abgeordneten
5.2.1.2.2 Abgeordnetenmitarbeiter als Form der indirekten Parteienfinanzierung?
5.2.1.2.3 Zusammenfassung und Fazit
5.2.2 Zahlungen an Parlamentsfraktionen
5.2.2.1 Allgemeine Überlegungen zu den Parlamentsfraktionen
5.2.2.2 Die Rechtsnatur der Parlamentsfraktion
5.2.2.2.1 Erste Definitionsversuche
5.2.2.2.2 Die Fraktion als Teil des Parlaments?
5.2.2.2.3 Die Fraktion als Teil der Partei?
5.2.2.2.4 Abschließende Bewertung der Rechtsnatur der Parlamentsfraktion
5.2.2.3 Die Verbindung von Partei und Fraktion in der Praxis
5.2.2.4 Staatliche Mittel an die Fraktionen im Zeitverlauf
5.2.2.5 Das „Fraktionsgesetz“
5.2.2.5.1 Die Regelungen des Gesetzes
5.2.2.5.2 Kritische Beurteilung des Gesetzes
5.2.2.6 Zahlungen an die Parlamentsfraktionen als Form der indirekten Parteienfinanzierung?
5.2.2.7 Zusammenfassung und Fazit
5.2.3 Steuerbegünstigungen bei Spenden und Mitgliedsbeiträgen
5.2.3.1 Allgemeine Überlegungen zu Steuerbegünstigungen
5.2.3.2 Die Entwicklung der Steuerbegünstigungen im Zeitverlauf
5.2.3.3 Steuerbegünstigungen als Form der indirekten Parteienfinanzierung?
5.2.3.4 Zusammenfassung und Fazit
5.2.4 Staatliche Finanzierung der parteinahen Stiftungen
5.2.4.1 Allgemeine Überlegungen zu den parteinahen Stiftungen
5.2.4.2 Das Stiftungsurteil des Bundesverfassungsgerichts
5.2.4.3 Die parteinahen Stiftungen in Deutschland
5.2.4.3.1 Die etablierten Parteien und die ihnen nahestehenden Stiftungen
5.2.4.3.2 Sonderfall: Die PDS-nahe Stiftung
5.2.4.4 Entwicklung der staatlichen Mittel an die parteinahen Stiftungen im Zeitverlauf
5.2.4.5 Staatliche Finanzierung der parteinahen Stiftungen als Form der Parteienfinanzierung
5.2.4.5.1 Eine Form der direkten Parteienfinanzierung?
5.2.4.5.2 Eine Form der indirekten Parteienfinanzierung?
5.2.4.6 Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 1992 auf die Finanzierung der parteinahen Stiftungen
5.2.4.7 Zusammenfassung und Fazit
5.2.5 Staatliche Finanzierung der Jugendorganisationen der Parteien
5.2.5.1 Allgemeine Überlegungen zu den Jugendorganisationen der Parteien
5.2.5.2 Entwicklung der staatlichen Mittel an die Jugendorganisationen im Zeitverlauf
5.2.5.3 Staatliche Finanzierung der Jugendorganisationen als Form der indirekten Parteienfinanzierung?
5.2.5.4 Zusammenfassung und Fazit
5.3 Abschließende Beurteilung
6 ALTERNATIVE MODELLE DER PARTEIENFINANZIERUNG
6.1 Allgemeine Überlegungen zu Alternativmodellen
6.2 Der Vorschlag des „Bürgerbeitrages“
6.3 Der Vorschlag des „Bürgerbonus“
6.4 Weitere alternative Modelle
6.5 Zusammenfassung und Fazit
7 ABSCHLIEßENDE BEWERTUNG DES BUNDESDEUTSCHEN MODELLS DER PARTEIENFINANZIERUNG UND REFORMVORSCHLÄGE
7.1 Zusammenfassung und Bewertung
7.2 Vorschläge für eine Reform der Parteienfinanzierung
8 ANHANG
8.1 Tabellen
8.2 Abbildungen
8.3 Literaturverzeichnis
Die vorliegende Magisterarbeit analysiert die Auswirkungen des Parteiengesetzes von 1994 auf die Finanzen der im Bundestag vertretenen Parteien in Deutschland. Im Zentrum steht dabei die Untersuchung, ob und inwieweit durch staatliche Leistungen jenseits der direkten Parteienfinanzierung – etwa durch Fraktionszahlungen, Zuwendungen an parteinahe Stiftungen oder Jugendorganisationen – eine indirekte oder verschleierte staatliche Parteienfinanzierung stattfindet und welche Reformansätze zur Verbesserung der Transparenz existieren.
Die Rolle der indirekten staatlichen Parteienfinanzierung
Die im vorherigen Kapitel angestellten Überlegungen zur staatlichen Parteienfinanzierung und die Untersuchungen über die Auswirkungen des PartG anhand der veröffentlichten Zahlen bleiben nach Ansicht vieler Autoren an der Oberfläche. Neben diesen öffentlichen Mitteln gebe es weitere steuerfinanzierte Zuwendungen, die nicht unmittelbar aus der Staatskasse an die Parteien fließen würden, sondern an „parteibeeinflußte Institutionen“, wie Fraktionen, Stiftungen oder die Jugendorganisationen der Parteien. Dabei handele es sich um indirekte oder verschleierte staatliche Parteienfinanzierung. Der Vorwurf lautet, daß diese Zahlungen, die „Mitte der 60er Jahre in der Bundesrepublik Deutschland nur einen Bruchteil der direkten öffentlichen Zuwendungen an die Parteien ausmachten, (...) inzwischen die direkte staatliche Parteienfinanzierung deutlich überholt“ haben, was vor allem durch die fehlenden Transparenz dieser Leistungen verschuldet sei.
Obwohl das BVerfG in verschiedenen Entscheidungen, vor allem auch in seinem Urteil von 1992, deutlich gemacht hat, daß in seinen Augen Fraktionen, Stiftungen oder Jugendorganisationen keine Teile der Parteien sind, wird dem entgegengehalten, daß diese sowohl Gelder direkt an die Parteien weiterleiten können als auch – was wichtiger ist – Leistungen erbringen, die den Parteien indirekt zugute kommen, indem sie beispielsweise eigene Aufwendungen dafür einsparen könnten. Der Zusammenhang stellt sich dann so dar: „Die Fach- und Jugendorganisationen der Parteien legen Lösungsmodelle vor. Die parteinahen Stiftungen stellen ihren Rat zur Verfügung und lassen sich durch die Fraktionsarbeit zu Forschungen anregen.“
1 EINLEITUNG: Einführung in die Problematik der Parteienfinanzierung unter Berücksichtigung des Parteiengesetzes von 1994.
2 DIE ROLLE DER STAATLICHEN PARTEIENFINANZIERUNG IN DER DEMOKRATIE: Theoretische Untersuchung der Bedeutung und Legitimation staatlicher Mittel für Parteien im demokratischen Prozess.
3 DAS PARTEIENGESETZ VON 1994: Historische Darstellung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie der inhaltlichen Regelungen und Bewertung des Gesetzes.
4 DIE PARTEIENFINANZIERUNG IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND: Analyse der tatsächlichen Einnahmen der Parteien durch Beiträge, Spenden und direkte Staatszuwendungen seit 1994.
5 DIE ROLLE DER INDIREKTEN STAATLICHEN PARTEIENFINANZIERUNG: Kritische Untersuchung verdeckter Finanzierungsformen durch Fraktionen, Stiftungen und Jugendorganisationen.
6 ALTERNATIVE MODELLE DER PARTEIENFINANZIERUNG: Vorstellung und Diskussion von Reformansätzen wie dem „Bürgerbeitrag“ und „Bürgerbonus“.
7 ABSCHLIEßENDE BEWERTUNG DES BUNDESDEUTSCHEN MODELLS DER PARTEIENFINANZIERUNG UND REFORMVORSCHLÄGE: Synthese der Ergebnisse und konkrete Vorschläge zur gesetzlichen Neugestaltung.
8 ANHANG: Umfassende Tabellen und Abbildungen zu den Finanzdaten der Parteien sowie das Literaturverzeichnis.
Parteienfinanzierung, Parteiengesetz 1994, Bundesverfassungsgericht, Staatsfinanzierung, Parteisteuern, Parlamentsfraktionen, Parteinahe Stiftungen, Jugendorganisationen, Mitgliedsbeiträge, Parteispenden, Chancengleichheit, Transparenz, Bürgerbeitrag, Bürgerbonus, Politische Bildungsarbeit.
Die Arbeit untersucht das bundesdeutsche System der Parteienfinanzierung unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen des Parteiengesetzes (PartG) von 1994.
Die Schwerpunkte liegen auf der direkten staatlichen Finanzierung, der indirekten Unterstützung durch parteinahe Institutionen sowie der kritischen Diskussion über Reformmodelle.
Es wird untersucht, ob durch öffentliche Mittel für fraktionsnahe oder parteinahe Institutionen eine verdeckte Parteienfinanzierung erfolgt, und ob die geltenden Gesetze für eine transparente Finanzierung ausreichen.
Der Autor stützt sich auf eine Literaturanalyse sowie auf die Auswertung umfangreicher empirischer Daten der Bundestags-Finanzberichte, um die Geldflüsse seit 1994 darzustellen.
Im Hauptteil werden neben dem Parteiengesetz von 1994 insbesondere die Bereiche Fraktionen, Stiftungen, Abgeordnetenmitarbeiter und steuerliche Begünstigungen detailliert auf ihre Rolle als indirekte Finanzierungsmittel geprüft.
Zentral sind Begriffe wie Parteienfinanzierung, Staatsfreiheit, Chancengleichheit, Transparenz und die verschiedenen Formen der Umwegfinanzierung.
Die Arbeit betont, dass Stiftungen zwar rechtlich eigenständig sind, faktisch jedoch eng mit den Parteien verflochten sind und somit eine Art indirekte Parteienfinanzierung darstellen.
Der Autor sieht in den Abgaben der Abgeordneten an die Parteien eine problematische Praxis, da diese das Bewilligungsverfahren für Diäten beeinflussen und fordert daher eine gesonderte, transparente Ausweisung dieser Gelder.
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