Magisterarbeit, 2007
100 Seiten, Note: 2,3
1. Zweck und Anlage der Arbeit
2. Allgemeine Grundlagen und relevante Experimente der Neurobiologie
2.1 Naturwissenschaftliche Grundlagen (Methoden)
2.2 Für die Thematik wichtige Experimente
2.2.1 Die Libet-Experimente
2.2.2 Die Experimente von Haggard und Eimer (1999)
3. Die Beiträge von G. Roth und W. Singer zum Thema Willensfreiheit
3.1 Der Beitrag von Gerhard Roth zur Debatte um die Willensfreiheit
3.1.1 Der Begriff „Bewusstsein“ bei Gerhard Roth
3.1.2 Roths Argumentation gegen einen (interaktionistischen) Dualismus
3.1.3 Der assoziative Kortex (das Gehirn) als „Ort des Bewusstseins“
3.1.4 Das „Ich“ als virtueller Akteur
3.1.5 Roths Schlussfolgerungen in Bezug auf Willensfreiheit und Strafrecht
3.2 Wolf Singers Beitrag zur Debatte
3.2.1 Wissenschaftstheoretische Selbstbezweiflung
3.2.2 Der Beobachter im Gehirn und des Gehirns (Die Rolle des „third-person view“ bei Singer)
3.2.2.1 Singers Beschreibung des Menschen aus der Sicht des Beobachters
3.2.2.2 Singers Diskussion dualistischer Positionen
3.2.3 Der Mensch als System
3.2.3.2 Ausgestaltung und Ziele des Systems Mensch nach Singer
3.2.3.3 Der Begriff der Emergenz
3.2.4 Schlussfolgerungen für Willensfreiheit und Strafrecht
4. Ein Kurzüberblick über die rechtliche Bedeutung von „Willensfreiheit“
4.1 Ein rechtliches Phasenmodell der Willensfreiheit
4.2 Der rechtliche Begriff der Schuld
5. Philosophische Diskussion der Thesen von Roth und Singer
5.1 Kritik an Methoden in neurowissenschaftlichen Experimenten
5.2.1 Allgemeine Kritik an den verwendeten neurowissenschaftlichen Methoden
5.2.2. Kritik an der Interpretation der Libet-Experimenten
5.2 Ursachen vs. Gründe
5.2.1 Ursachen und Kausalanalyse
5.2.2 Gründe
5.3 Über Kategorienfehler in der Diskussion
6. Ausblick
Diese Arbeit analysiert philosophisch die Thesen von Gerhard Roth und Wolf Singer zum Thema Willensfreiheit und prüft, ob deren neurowissenschaftliche Erkenntnisse eine Änderung des Strafrechts legitimieren können.
3.1.3 Der assoziative Kortex (das Gehirn) als „Ort des Bewusstseins“
Gerhard Roth sieht es als sicher an, dass Bewusstsein lediglich in Teilen des Gehirns (im „assoziativen Kortex“) zu verorten ist.66 Es entstehe im Wesentlichen dort, wo kortikales und limbisches System, die für Kognition und Emotion zuständig sind, durchdringen.67 In diesem Teil seiner Argumentation führt Roth auch wieder Experimente an, die mit Tieren durchgeführt wurden. Bei diesen Experimenten habe sich herausgestellt, dass die verschiedenen Zentren des Gehirns bei „Willkürhandlungen“ „verhaltensrelevante Informationen“ einander zusenden.68 Der assoziative Kortex erhält dabei stets Rückmeldungen von den anderen Bereichen, insbesondere von den limbisch-motorischen Zentren. Dies sei „offenbar notwendig, um die Integration von Wahrnehmung und Handlung als Basis komplexer Handlungsplanung zu ermöglichen.“69
Dieses Zitat Gerhard Roths darf aber nicht mißgedeutet werden im Sinne einer Möglichkeit der freien Entscheidung des Individuums bei der „Handlungsplanung“. „Handlung“ wird hier nicht wie im philosophischen Sprachgebrauch, sondern eher im Sinne eines willkürlichen Verhaltens gebraucht. Es geht Roth nur darum zu zeigen, wie die materiellen Prozesse im Gehirn ablaufen und wie sich die verschiedenen Hirnzentren zueinander verhalten. bzw. miteinander kommunizieren.
Der Sitz des Bewusstseins im assoziativen Kortex wird nach Roth im Wesentlichen durch fünf Eigenschaften bestimmt:70
1. Es gibt eine Konvergenz unterschiedlicher sensorischer Informationen (mit Ausnahme des Geruchssinns).
2. Der zelluläre Aufbau ist in hoher Weise gleichförmig und es gibt eine hohe Verknüpfungsdichte, die den assoziativen Kortex zum assoziativen Speicher und zum Sitz des deklaratorischen Gedächtnisses macht.
3. Das limbische System hat einen massiven Einfluss auf den assoziativen Kortex und damit haben Motivation und Bewertung einen hohen Einfluss auf denselbigen.
4. Es gibt eine Rückkopplung zwischen assoziativem Kortex und subkortikalen motorischen Zentren im Rahmen von Planung und Steuerung von Willkürhandlungen.
5. Der assoziative Kortex hat eine hohe synaptische Plastizität.
1. Zweck und Anlage der Arbeit: Diese Untersuchung ist eine philosophische Analyse der Thesen von G. Roth und W. Singer zum Thema Willensfreiheit und deren Auswirkungen auf das Strafrecht.
2. Allgemeine Grundlagen und relevante Experimente der Neurobiologie: Dieser Abschnitt beschreibt naturwissenschaftliche Methoden und Experimente als Grundlage für die spätere philosophische Diskussion.
3. Die Beiträge von G. Roth und W. Singer zum Thema Willensfreiheit: Hier werden die Theorien von Roth und Singer dargestellt, die die Willensfreiheit als Illusion bezeichnen und systemtheoretische Erklärungsansätze für das Gehirn liefern.
4. Ein Kurzüberblick über die rechtliche Bedeutung von „Willensfreiheit“: Das Kapitel beleuchtet das rechtliche Phasenmodell der Willensfreiheit und den strafrechtlichen Schuldbegriff.
5. Philosophische Diskussion der Thesen von Roth und Singer: Dieser Teil enthält die methodologische Kritik an den Neurowissenschaften sowie die Auseinandersetzung mit der Unterscheidung von Ursachen und Gründen.
6. Ausblick: Der abschließende Teil betont, dass die diskutierten neurowissenschaftlichen Erkenntnisse nicht ausreichen, um die menschliche Willensfreiheit zu widerlegen.
Willensfreiheit, Neurowissenschaft, Philosophie, Gerhard Roth, Wolf Singer, Strafrecht, Bewusstsein, Dualismus, Hirnforschung, Libet-Experimente, Kausalität, Gründe, mereologischer Fehlschluss, Systemtheorie.
Die Arbeit untersucht kritisch die Thesen der Neurobiologen Gerhard Roth und Wolf Singer, die behaupten, dass Willensfreiheit eine Illusion sei, und diskutiert deren Forderungen nach einer Änderung des Strafrechts aus philosophischer Sicht.
Zentrale Themen sind das Verhältnis von Gehirnprozessen und Bewusstsein, die wissenschaftstheoretische Kritik an neurowissenschaftlichen Methoden, der Begriff der Willensfreiheit im Strafrecht sowie die philosophische Unterscheidung zwischen Ursachen und Gründen.
Die Forschungsfrage lautet, inwieweit sich aus den neurowissenschaftlichen Experimenten Forderungen nach einer Veränderung des Strafrechts begründen lassen oder ob philosophische Einwände gegen die Interpretationen der Hirnforscher Bestand haben.
Die Arbeit führt eine philosophische Analyse und wissenschaftstheoretische Kritik durch, die sich mit den Annahmen, Methoden und Schlussfolgerungen der modernen Neurowissenschaft auseinandersetzt.
Der Hauptteil stellt zunächst die Positionen von Roth und Singer dar, analysiert rechtliche Grundlagen wie das Phasenmodell der Willensfreiheit und kritisiert anschließend methodische sowie begriffliche Defizite der neurowissenschaftlichen Interpretation menschlichen Handelns.
Die zentralen Begriffe sind Willensfreiheit, Neurowissenschaft, materialistischer Monismus, mereologischer Fehlschluss, Handlungsgründe und die systemtheoretische Betrachtungsweise des Menschen.
Die Kritik besagt, dass die Experimente künstliche Laborsituationen darstellen, die keine komplexen, langfristigen Entscheidungen abbilden können, und dass die kausale Interpretation des Bereitschaftspotentials als Ursache für eine Handlung wissenschaftlich nicht zwingend ist.
Kritiker wie Bennett und Hacker werfen den Hirnforschern einen mereologischen Fehlschluss vor, da sie dem Gehirn (einem Teil) Fähigkeiten und Handlungen zuschreiben, die nur der gesamten Person zukommen können.
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