Diplomarbeit, 2006
91 Seiten, Note: 2,7
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
Die vorliegende Diplomarbeit befasst sich mit dem Vergleich der Bilanzierung latenter Steuern im Konzernabschluss nach Handelsgesetzbuch (HGB) und International Financial Reporting Standards (IFRS). Dabei liegt der Fokus auf der Analyse von ausgewählten Einzelfällen, um die unterschiedlichen Regelungen und deren Auswirkungen auf die Bilanzierungspraxis aufzuzeigen.
Latente Steuern, Konzernabschluss, Handelsgesetzbuch (HGB), International Financial Reporting Standards (IFRS), Steuerabgrenzung, Timing-Konzept, Temporary-Konzept, Deferred-Methode, Liability-Methode, Konsolidierung, Kapitalkonsolidierung, Schuldenkonsolidierung, Zwischenergebniseliminierung, Verlustvorträge, Bewertung, Ausweis.
Latente Steuern sind Differenzen im Steueraufwand, die entstehen, weil Vermögenswerte oder Schulden in der Handelsbilanz und der Steuerbilanz unterschiedlich bewertet werden. Sie stellen zukünftige Steuerbe- oder -entlastungen dar.
Das Timing-Konzept (HGB alt) fokussiert auf Differenzen in der GuV, während das Temporary-Konzept (IFRS) auf Differenzen in den Bilanzposten abstellt und somit umfassender ist.
Sowohl nach HGB (§ 274) als auch nach IFRS (IAS 12) müssen passive latente Steuern (zukünftige Belastungen) in der Regel verpflichtend ausgewiesen werden.
Ja, insbesondere nach IFRS ist die Aktivierung latenter Steuern auf steuerliche Verlustvorträge unter der Voraussetzung möglich, dass künftig genügend steuerpflichtiges Einkommen erzielt wird.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses entstehen durch Eliminierung von Zwischengewinnen oder Kapitalkonsolidierung neue Differenzen, die steuerlich abgegrenzt werden müssen, um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögenslage zu vermitteln.
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