Diplomarbeit, 2005
122 Seiten, Note: 1,5
Vorwort
I. Fachlicher Teil
1. Grundlagen
1.1 Zum Begriff der Gesellschaft
1.2 Kapitalgesellschaften
1.2.1 Grundmerkmale der Kapitalgesellschaften
1.2.2 Größenklassen der Kapitalgesellschaften
2. Die Aktiengesellschaft
2.1 Zum Begriff der Aktiengesellschaft
2.2 Die Gründung der Aktiengesellschaft
2.2.1 Gründungsarten
2.2.2 Der Gründungsvorgang (Einheitsgründung)
2.2.3 Die Nachgründung
2.3 Die Organe der Aktiengesellschaft
2.3.1 Der Vorstand
2.3.2 Der Aufsichtsrat
2.3.3 Die Hauptversammlung
2.3.3.1 Die ordentliche Hauptversammlung
2.3.3.2 Die außerordentliche Hauptversammlung
2.3.4 Die Abschlussprüfer
2.4 Die Aktionäre
2.4.1 Beginn und Ende der Aktionärsstellung
2.4.2 Rechte der Aktionäre
2.4.3 Pflichten der Aktionäre
2.5 Die Satzungsänderung
2.6 Die Kapitalerhöhung
2.6.1 Die Kapitalerhöhung gegen Einlagen
2.6.2 Die bedingte Kapitalerhöhung
2.6.3 Das genehmigte Kapital
2.7 Die Kapitalherabsetzung
2.7.1 Die ordentliche Kapitalherabsetzung
2.7.2 Die vereinfachte Kapitalherabsetzung
2.7.3 Die Kapitalherabsetzung durch Einziehen von Aktien
2.8 Die Beendigung der AG
2.8.1 Die Auflösung
2.8.2 Die Verschmelzung
2.9 Die Aktie
2.9.1 Aktienarten
2.9.1.1 Nennbetragsaktien
2.9.1.2 Stückaktien
2.9.2 Aktientypen
2.9.2.1 Namensaktien
2.9.2.2 Inhaberaktien
2.9.2.3 Zwischenscheine
2.9.3 Aktiengattungen
2.9.3.1 Stamm- und Vorzugsaktien
2.9.3.2 Nebenleistungsaktien
2.9.3.3 Vinkulierte Aktien
2.9.3.4 Vorratsaktien, Gratisaktien, Junge Aktien
3. Aktiengesellschaften in Italien
3.1 Grundlagen
3.2 Organisationsformen
3.2.1 Das herkömmliche System
3.2.2 Das dualistische System
3.2.3 Das monistische System
3.3 Die Gründung
3.4 Die Organe
II. Terminologischer Teil
1. Sprachwissenschaftliche Einleitung
1.1 Die Entstehung der Fachsprache
1.2 Der Begriff „Fachsprache“
2. Terminologielehre
2.1 Definition der Terminologie
2.2 Grundelemente der Terminologie
3. Terminologiearbeit
3.1 Definition der Terminologiearbeit
3.2 Formen der Terminologiearbeit
4. Hinweise zum Aufbau der Terminologiearbeit
4.1 Elemente des terminologischen Eintrags
5. Terminologieeinträge
Diese Arbeit zielt darauf ab, die Terminologie der Aktiengesellschaften im deutsch-italienischen Sprachvergleich für Übersetzer und Dolmetscher aufzubereiten, um diesen den Umgang mit der komplexen Materie zu erleichtern und eine schnelle Einarbeitung durch eine strukturierte Vokabelsammlung zu ermöglichen.
2.3.1 Der Vorstand
Dem Vorstand obliegt die Geschäftsführung und er ist der gesetzliche Vertreter der Aktiengesellschaft, d.h. er besitzt das Geschäftsführungsmonopol (Innenverhältnis) und Vertretungsmonopol (Außenverhältnis) in der AG. Er ist keinen Weisungen eines anderen Organs ausgesetzt. Er hat unter eigener Verantwortung die Geschäfte so zu führen, dass das Wohl des Unternehmens gewahrt wird und die Interessen der Aktionäre, der Arbeitnehmer der Gesellschaft und die öffentlichen Interessen berücksichtigt werden.
Er wird durch Beschluss des Aufsichtsrats auf höchstens fünf Jahre bestellt. Wenn die Bestellung eines Vorstandsmitglieds auf eine bestimmte längere Zeit, auf unbestimmte Zeit oder ohne Zeitangabe erfolgt, ist sie fünf Jahre wirksam. Eine Wiederbestellung ist aber möglich, sie bedarf jedoch zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats (§ 75 AktG).
Es ist nicht möglich, eine juristische Person oder eine Personengesellschaft zum Vorstandsmitglied zu bestellen. Es muss mindestens ein Mitglied (natürliche Person) zum Vorstand bestellt werden. Werden mehrere Personen zu Vorstandsmitgliedern bestellt, kann der Aufsichtsrat ein Mitglied zum Vorsitzenden des Vorstands ernennen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Bestellung von Vorstandsmitgliedern und die Ernennung zum Vorstandsvorsitzenden zu widerrufen, wenn ein wichtiger Grund (beispielsweise grobe Pflichtverletzung) vorliegt. In Paragraph 79 AktG ist das Wettbewerbsverbot der Vorstandsmitglieder geregelt. Sie dürfen ohne Einwilligung des Aufsichtsrats weder ein Handelsgewerbe betreiben noch im Geschäftszweig der Gesellschaft für eigene oder fremde Rechnung Geschäfte machen.
1. Grundlagen: Erläutert die allgemeine Definition einer Gesellschaft sowie die rechtlichen Charakteristika von Kapitalgesellschaften und deren Abgrenzung.
2. Die Aktiengesellschaft: Detaillierte Darstellung der AG-Strukturen, von der Gründung über die Organe bis hin zu Kapitalmaßnahmen und Aktionärsrechten.
3. Aktiengesellschaften in Italien: Analysiert die italienische Gesetzeslage, insbesondere die Reformen und verschiedene Organisationsmodelle des italienischen Rechts.
II. Terminologischer Teil: Bietet eine sprachwissenschaftliche Einführung in die Fachsprachenforschung und Terminologiearbeit als methodische Grundlage.
5. Terminologieeinträge: Umfassendes Glossar mit Fachbegriffen, Definitionen und Entsprechungen zwischen deutscher und italienischer Rechtssprache.
Aktiengesellschaft, Grundkapital, Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung, Terminologie, Sprachvergleich, Aktienrecht, Italienisches Recht, Rechtswissenschaft, Fachsprache, Gründung, Kapitalerhöhung, Dividende, Namensaktie
Die Arbeit behandelt die juristische Terminologie der Aktiengesellschaften und vergleicht dabei die Rechtsbegriffe zwischen dem deutschsprachigen Raum und Italien.
Die Schwerpunkte liegen auf den Strukturen der Aktiengesellschaft, den gesetzlichen Gründungs- und Verwaltungsvorgängen sowie der terminologischen Gegenüberstellung der Fachvokabeln.
Das Ziel ist es, für Übersetzer und Dolmetscher eine praktische Arbeitshilfe zu erstellen, die eine präzise Übersetzung und Einarbeitung in diese spezielle wirtschaftsrechtliche Materie ermöglicht.
Es handelt sich um eine terminologische Untersuchung, die auf einer rechtsvergleichenden Analyse der Aktiengesetze basiert und in eine systematische Vokabelsammlung mündet.
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Darstellung der Organe, Gründungsvorgänge und Kapitalmaßnahmen der AG sowie eine spezifische Betrachtung des italienischen Rechtsrahmens.
Die Schlüsselwörter beziehen sich auf die juristische und ökonomische Terminologie, die für das Verständnis und die Übersetzung von gesellschaftsrechtlichen Dokumenten essenziell ist.
Die Arbeit beleuchtet die Rolle der CONSOB als staatliches Aufsichtsorgan in Italien und setzt diese in Kontrast zu den entsprechenden Strukturen in Österreich und Deutschland.
Die Arbeit analysiert, wie sich die Verwendung dieser Begriffe durch die italienische Gesetzesnovelle 2003 dem deutschen Sprachgebrauch angenähert hat.
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