Diplomarbeit, 2007
125 Seiten, Note: 1,3
Diese Arbeit befasst sich mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und seinen Auswirkungen auf die betriebliche Personalpraxis. Sie analysiert die rechtlichen Grundlagen des AGG, untersucht die verschiedenen Formen der Benachteiligung und beleuchtet die Pflichten des Arbeitgebers zur Verhinderung von Diskriminierung.
Die Einleitung stellt die Thematik des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und seine Bedeutung in der betrieblichen Personalpraxis dar. Sie erläutert die Zielsetzung und den Aufbau der Arbeit.
Kapitel 2 widmet sich den rechtlichen Grundlagen des AGG. Es beschreibt den Aufbau des Gesetzes, die verschiedenen Formen der Benachteiligung und die Rechtfertigungsmöglichkeiten für eine unterschiedliche Behandlung. Besondere Aufmerksamkeit wird dem Anwendungsbereich und den Rechten der Beschäftigten geschenkt.
Kapitel 3 analysiert die praktische Anwendung des AGG in der betrieblichen Personalpraxis. Es behandelt die Pflichten des Arbeitgebers zur Verhinderung von Diskriminierung, wie beispielsweise die Organisation von Beschwerdestellen, Schulungsmaßnahmen und die Umsetzung von Diversity-Management. Außerdem werden die Auswirkungen des AGG auf den Personalrekrutierungsprozess, insbesondere die Stellenausschreibung und das Auswahlverfahren, detailliert untersucht.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Diskriminierung, Benachteiligung, Personalpraxis, Arbeitsrecht, Betriebsrat, Gleichstellung, Diversity-Management, Personalrekrutierung, Auswahlverfahren, Beschäftigte, Arbeitgeberpflichten.
Das Ziel des AGG ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, Weltanschauung, Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern und zu beseitigen.
Der Schutz umfasst die Merkmale Rasse/ethnische Herkunft, Religion/Weltanschauung, Alter, Behinderung, Geschlecht und sexuelle Identität.
Es wird zwischen unmittelbarer und mittelbarer Benachteiligung, Belästigung (sexueller und nicht-sexueller Art) sowie der Anweisung zur Benachteiligung unterschieden.
Arbeitgeber müssen präventive Maßnahmen ergreifen, Beschwerdestellen einrichten, das Gesetz bekannt machen und Schulungen für Beschäftigte anbieten.
Es wirkt sich auf Stellenausschreibungen (diskriminierungsfreie Formulierungen), das Auswahlverfahren und die Dokumentation von Ablehnungen aus, um Haftungsrisiken zu vermeiden.
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