Magisterarbeit, 2007
93 Seiten, Note: 1,1
I. Einleitung – Problemstellung
II. Die pädagogische Perspektive
II.1 Pflegekinder mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen
II.2 Was brauchen diese „schwierigen“ Pflegekinder?
II.2.1 Überlegungen zum pädagogischen Selbstverständnis
II.2.2 Psychoanalytische Pädagogik als theoretischer Standpunkt
II.2.3 Die psychoanalytische Sicht auf das Pflegekind
II.2.4 Was brauchen Erziehungsstellenkinder? – Grundsätze psychoanalytischer Pädagogik für die Arbeit in Erziehungsstellen
II.3 Pädagogische Professionalisierung
II.3.1 Die Professionalisierungstheorie Oevermanns
II.3.2 Bedingungen professionalisierten pädagogischen Handelns
III. Strukturbedingungen und Organisation der Erziehungsstellen des LWV Hessen
III.1 Gesetzliche Bestimmungen
III.1.1 Allgemeine Vorschriften des KJHG
III.1.2 Rechtsanspruch
III.1.3 Kindeswohl und Sorgerecht
III.1.4 Umgangsrecht
III.1.5 Unbestimmte Rechtsbegriffe
III.1.6 Gerichtliche Verfahrensvorschriften
III.1.7 Datenschutz und Verschwiegenheitspflicht
III.1.8 Hilfeformen
III.1.9 Hilfeplan
III.1.10 Finanzielle Leistungen
III.1.11 Andere (hoheitliche) Aufgaben und Zuständigkeit
III.1.12 Ausstattung der Jugendämter
III.1.13 Fortbildung und Eignung
III.1.14 Zusammenarbeit
III.2 Die Organisation des Jugendamtes
III.3 Organisation und pädagogische Konzeption der Erziehungsstellen
III.3.1 Der Landeswohlfahrtsverband
III.3.2 Die Fachdienste und die Erziehungsstellen
III.4 Rechtliche Beziehungen
III.4.1 Die Gewaltenteilung
III.4.2 Das jugendhilferechtliche Dreiecksverhältnis
III.4.3 Die rechtliche Stellung des Kindes
IV. Auswirkungen der strukturellen Vorgaben
IV.1 Auswirkungen der Organisation des Fachdienstes und der Erziehungsstellen – Ergebnis 1
IV.2 Auswirkungen der Organisation der Jugendamtsverwaltung
IV.3 Auswirkungen der Mittelzuweisung
IV.4 Ergebnis 2
IV.5 Auswirkungen des Rechtsanspruchsregelungen
IV.6 Auswirkungen der Zuständigkeitsregelungen
IV.7 Auswirkungen der „gerichtlichen Überprüfbarkeit“
IV.8 Ergebnis 3
IV.9 Auswirkungen der Verschwiegenheitspflicht – Ergebnis 4
IV.10 Ergebnisübersicht und Reflexion
V. Förderliche Strukturen
VI. Zusammenfassung
Die Arbeit untersucht, inwiefern die strukturellen Rahmenbedingungen der hessischen Erziehungsstellen des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) professionelles pädagogisches Handeln ermöglichen, behindern oder fördern. Die zentrale Forschungsfrage lautet, ob die bestehenden Strukturen den pädagogischen Erfordernissen der betreuten Kinder sowie der Fachkräfte dienlich sind.
II.2.4 Was brauchen Erziehungsstellenkinder? – Grundsätze psychoanalytischer Pädagogik für die Arbeit in Erziehungsstellen
Die Beziehung zu erwachsenen Bezugspersonen ist für eine gelingende Pädagogik mit umwelt- und entwicklungsgestörten Kindern in Erziehungsstellen entscheidend. Diese Beziehung wird nicht nur durch professionalisiertes Handeln des Pädagogen ermöglicht, sondern auch durch Strukturen, die den Beziehungsaufbau zu neuen Bezugspersonen zulassen, vielleicht sogar unterstützen. Andersherum ausgedrückt heißt das, dass eine Beziehung der Erziehungsstelleneltern zum Kind, die aus pädagogischer Sicht notwendig für das Kind ist, auch durch vorhandene Strukturen verhindert oder erschwert werden kann.
Die Beziehung zwischen Kind und Erziehungsstelleneltern beginnt mit der Vermittlung. Die sorgfältige Gestaltung des Vermittlungsprozesses entscheidet wesentlich über eine gelingende Integration des Kindes in die neue Familie. Wichtig ist vor allem, dass die Entscheidung, in einer bestimmten Familie leben zu wollen, vom Kind selbst geäußert wird. Dies ist der erste Schritt, dem Kind wieder seine Autonomie zurückzugeben und außerdem notwendige Grundlage für ein pädagogisches Arbeitsbündnis, wie es OEVERMANN (1996) beschreibt. Darauf soll weiter unten eingegangen werden. Der Vermittlungsprozess muss also von Anfang an so gestaltet sein, dass das Kind so weit es ihm möglich ist eigentätig und selbstbestimmt den – schwierigen – Schritt in eine mögliche neue Familie macht. Dazu ist eine ausreichende Zeitperspektive nötig. Bei vorliegender Misshandlung oder Vernachlässigung muss bei einer Herausnahme des Kindes aus der Ursprungsfamilie zunächst eine Übergangslösung gefunden werden, etwa im Heim oder in einer Kurzzeitpflegestelle, von wo aus die Vermittlung in eine langfristige Erziehungsstelle in Ruhe und ohne Druck angegangen werden kann.
Ist das Kind schließlich in einer Erziehungsstelle angekommen, so sind bei optimaler Vermittlung einige Voraussetzungen für einen Beziehungsaufbau schon erfüllt. Die weiteren Voraussetzungen für eine gelingende und heilende Beziehung zwischen Erziehungsstelleneltern und Kind sind mit den Schlagworten Schutz, Vertrauen und Geborgenheit, Verlässlichkeit, Sicherheit, Klarheit und Zeit knapp zusammengefasst. Im vorhergehenden Abschnitt ist der Aspekt des Schutzes im Zusammenhang mit Misshandlung und Vernachlässigung und der daraus resultierenden Angstbindung erläutert worden. Nur wenn das Kind geschützt ist, kann es aufhören sich selbst zu schützen und nur so kann es seine Autonomie wiedererlangen. Schutz bedeutet Schutz vor Gefahren und Gewalt, Erfüllung existentieller körperlicher und emotionaler Grundbedürfnisse, Schutz auch vor dem Ausgeschlossensein durch bedingungsloses Annehmen des Kindes, wie es ist und Schutz vor verpflichtenden Beziehungen, die von Angst geprägt sind.
I. Einleitung – Problemstellung: Einleitung in die Thematik der Erziehungsstellen, deren historische Entstehung in Hessen und die zentrale Forschungsfrage zur Qualität pädagogischer Arbeit unter strukturellen Rahmenbedingungen.
II. Die pädagogische Perspektive: Herleitung der pädagogischen Erfordernisse für Kinder in Erziehungsstellen, basierend auf psychoanalytischen Ansätzen und Oevermanns Professionalisierungstheorie.
III. Strukturbedingungen und Organisation der Erziehungsstellen des LWV Hessen: Detaillierte Darstellung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und der Organisationsform der Erziehungsstellen innerhalb der Jugendhilfe.
IV. Auswirkungen der strukturellen Vorgaben: Kritische Analyse, wie die untersuchten Strukturen das professionelle pädagogische Handeln und das Wohl der Kinder konkret beeinflussen.
V. Förderliche Strukturen: Formulierung von Grundsätzen und Forderungen für eine Struktur, die den pädagogischen Erfordernissen und dem Kindeswohl besser gerecht wird.
VI. Zusammenfassung: Resümee der Ergebnisse, das die strukturelle Degradierung pädagogischer Arbeit kritisch hinterfragt und einen Ausblick auf notwendige Veränderungen gibt.
Erziehungsstellen, Jugendhilfe, pädagogische Professionalität, Psychoanalytische Pädagogik, Strukturqualität, Kindeswohl, Oevermann, Arbeitsbündnis, KJHG, Fremdunterbringung, Verhaltensstörung, Hilfeplanung, Supervision, Lebensweltorientierung, Autonomie.
Die Magisterarbeit untersucht die Qualität pädagogischer Arbeit in den hessischen Erziehungsstellen des Landeswohlfahrtsverbandes unter Berücksichtigung der bestehenden rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen.
Die Schwerpunkte liegen in der psychoanalytischen Pädagogik, der Theorie professionalisierten Handelns (Oevermann), dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) sowie der Analyse von Organisationsstrukturen im Jugendhilfesystem.
Die Autorin fragt, ob die strukturellen Bedingungen, unter denen hessische Erziehungsstellen arbeiten, professioneller pädagogischer Arbeit dienlich sind oder diese behindern, und ob sie den Adressaten der Hilfe (den Kindern) gerecht werden.
Die Untersuchung erfolgt als strukturelle Analyse der Rahmenbedingungen, die anhand von pädagogischen Kriterien (als „Messlatte“) bewertet werden, ergänzt durch eine Auswertung bestehender Statistiken und Interviews.
Der Hauptteil gliedert sich in eine pädagogische Grundlegung (Bedarfe der Kinder, Professionalisierung) und eine umfassende Analyse der rechtlichen und organisatorischen Vorgaben, gefolgt von einer kritischen Reflexion der Auswirkungen dieser Vorgaben auf die pädagogische Praxis.
Wichtige Schlagworte sind Erziehungsstellen, Professionalität, Kindeswohl, Arbeitsbündnis, Strukturanalyse, KJHG und psychoanalytische Pädagogik.
Die Arbeit betont, dass „Kindeswohl“ ein juristischer Begriff ist, der im Spannungsfeld zwischen Recht und Pädagogik steht. Die Autorin zieht daher den Begriff der „pädagogischen Erfordernisse“ vor, um die pädagogische Perspektive klar vom rechtlichen Begriff abzugrenzen.
Die Arbeit identifiziert die strikte Trennung als ein Kernproblem, da verwaltungsrechtliche Entscheidungsbefugnisse oft über pädagogische Notwendigkeiten gestellt werden, was zu einer „strukturellen Degradierung“ professioneller pädagogischer Arbeit führen kann.
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