Diplomarbeit, 2004
65 Seiten, Note: 2,0
6 Zusammenfassung
7 Themeneinführung
Zielsetzung und Aufbau der Arbeit
Ursprung und Entwicklung des Impairment-Only-Approach
Anwendungsbereiche des Impairment-Only-Approach bei deutschen Unternehmen
Einführung der Purchase Methode
8 Empirische Untersuchung der DAX 30 Unternehmen
Ausmaß des Goodwill in den Bilanzen der DAX 30 Unternehmen
Entwicklung des Goodwill der DAX 30 Unternehmen
Analyse der Abschreibungspraxis der DAX 30 Unternehmen
9 Anwendung und Gestaltungsmöglichkeiten nach SFAS 141 und 142
Abgrenzung der immateriellen Vermögensgegenstände vom Goodwill
Gestaltungsspielräume bei der Abgrenzung und Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände
Durchführung des Impairment Tests und Ermittlung des Wertberichtigungsbedarfs
Außerordentlicher Wertminderungstest
Verzicht auf einen Wertminderungstest
Bedeutung und Bildung von Reporting Units
Gestaltungsmöglichkeiten anhand der Abgrenzung von Reporting Units
Schwierigkeiten bei der Aufteilung der Vermögenswerte und Schulden auf die Reporting Units
Gestaltungsmöglichkeiten bei der Zuordnung der immateriellen Vermögensgegenstände sowie des Goodwill auf die Reporting Units
10 Bilanzpolitische Parameter anhand der Fair Value Bewertung
Basis der Unternehmensbewertung nach Fair Value
Anwendung des Discounted-Cash-Flow Verfahrens
Schwierigkeiten bei der Ermittlung der zukünftigen Zahlungsströme
Anwendung des WACC-Verfahrens
Ermittlung der Renditeforderung der Eigenkapitalgeber mittels des CAPM
Gestaltungsspielräume bei der Bestimmung der Renditeforderung der Eigenkapitalgeber
Anwendung und Gestaltungsmöglichkeiten anhand der Multiplikatormethode
Anwendung und Gestaltungsmöglichkeiten anhand der Marktpreisbewertung
11 Auswirkungen des Impairment-Only-Approach auf den Kapitalmarkt
Auswirkungen auf Kapitalmarktkennzahlen
Schlussfolgerung
12 Schlußbemerkung und kritische Würdigung des Impairment-Only-Approach
Die Arbeit analysiert die bilanzpolitischen Gestaltungsspielräume, die sich durch die Einführung des Impairment-Only-Approach nach SFAS 141 und 142 für Unternehmen ergeben, insbesondere im Kontext von Unternehmenszusammenschlüssen und der Folgebewertung des Goodwills.
Ursprung und Entwicklung des Impairment-Only-Approach
Im Juni 2001 hatte das FASB den SFAS 141 (Business Combinations) und SFAS 142 (Goodwill and Other Intangible Assets) verabschiedet und im Juli 2001 veröffentlicht. Vorangegangen war die Veröffentlichung des Limited Revised Exposure Draft (Business Combinations and Intangible Assets – Accounting for Goodwill) im Februar 2001. Die Standards SFAS 141 und 142 veränderten die bis dahin praktizierte bilanzielle Behandlung des Goodwill bei Unternehmenszusammenschlüssen sowie die Folgebewertung des Goodwill. Vorangegangen war eine jahrelange Diskussion nachdem im September 1999 das FASB den Exposure Draft (Business Combinations and Intangible Assets) veröffentlicht hatte. Vor Inkrafttreten des SFAS 141 und 142 im Dezember 2001 mussten die bei Unternehmenszusammenschlüssen entstehenden Goodwills planmäßig abgeschrieben werden. Die Neuregelung sieht vor, dass der Goodwill nicht zwangsweise an Wert verlieren und daher auch nicht planmäßig abgeschrieben werden muss. Diese Änderung hat zur Folge, dass der Goodwill nur noch bei negativer Bewertung der Werthaltigkeit, außerplanmäßigen Abschreibungen unterliegt. Hierbei ist vorgegeben, dass Unternehmen mindestens einmal jährlich den Impairment Test durchführen müssen. Durch den Impairment Test soll demnach festgestellt werden, ob der Goodwill an Wert verloren hat und eine außerplanmäßig Abschreibung des Goodwill erforderlich wird.
6 Zusammenfassung: Dieses Kapitel bietet einen Überblick über die Zielsetzung der Arbeit, die Relevanz des Impairment-Only-Approach und die daraus resultierenden bilanzpolitischen Gestaltungsspielräume.
7 Themeneinführung: Hier werden der Anlass der Arbeit, der hohe Erfolgsdruck auf Unternehmen und der Übergang von der Pooling-of-Interest-Methode zur Purchase-Methode erläutert.
8 Empirische Untersuchung der DAX 30 Unternehmen: Das Kapitel untersucht das Goodwill-Volumen sowie die Abschreibungspraxis in den Bilanzen der DAX 30 Unternehmen.
9 Anwendung und Gestaltungsmöglichkeiten nach SFAS 141 und 142: Dieses Kapitel analysiert detailliert die Vorgehensweise beim Impairment-Test, die Abgrenzung von Reporting Units und die damit verbundenen Spielräume.
10 Bilanzpolitische Parameter anhand der Fair Value Bewertung: Hier werden Bewertungsverfahren wie DCF, WACC und CAPM sowie deren Einflussfaktoren und Manipulationsmöglichkeiten diskutiert.
11 Auswirkungen des Impairment-Only-Approach auf den Kapitalmarkt: Das Kapitel beleuchtet die Folgen für Jahresergebnisse und Finanzkennzahlen sowie die Reaktion des Kapitalmarkts.
12 Schlußbemerkung und kritische Würdigung des Impairment-Only-Approach: Ein kritisches Fazit zur Attraktivität von Akquisitionen und der Gefahr einer entobjektivierten Bilanzierung.
Impairment-Only-Approach, SFAS 141, SFAS 142, Goodwill, Reporting Units, Fair Value, Purchase Methode, Bilanzpolitik, Unternehmensbewertung, Impairment Test, Kapitalmarkt, Discounted Cash Flow, WACC, CAPM, DAX 30.
Die Arbeit befasst sich mit den neuen Rechnungslegungsstandards SFAS 141 und 142 und deren Auswirkungen auf die Bilanzierung von Goodwills bei Unternehmenszusammenschlüssen.
Zentrale Themen sind die Abkehr von der planmäßigen Abschreibung, die Anwendung des Impairment-Tests sowie die Identifikation von Spielräumen bei der Unternehmensbewertung.
Die Arbeit untersucht, welche bilanzpolitischen Gestaltungsspielräume sich im Zuge der Erst- und Folgebilanzierung nach dem Impairment-Only-Approach für Unternehmen ergeben.
Es handelt sich um eine theoretische Analyse der Standards sowie um eine empirische Untersuchung der Bilanzdaten von DAX 30 Unternehmen.
Der Hauptteil umfasst die empirische DAX-Analyse, die Anwendung der SFAS-Regelungen, detaillierte Bewertungsverfahren zur Fair-Value-Ermittlung und die Auswirkungen auf Kapitalmarktkennzahlen.
Die wichtigsten Begriffe sind Goodwill, Impairment-Only-Approach, Reporting Units, Fair Value und bilanzpolitische Gestaltungsmöglichkeiten.
Durch die organisatorische Definition von Reporting Units können Risiken oder Wertverluste innerhalb eines Portfolios kompensiert werden, was den Goodwill-Wert und den Impairment-Test beeinflusst.
Kritisiert wird, dass durch den Wegfall planmäßiger Abschreibungen externe Akquisitionen "kostenlos" erscheinen könnten und die Bilanzierung subjektiver und volatiler wird.
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