Masterarbeit, 2006
82 Seiten, Note: ausgezeichnet (20 von 20)
EINLEITUNG
1. TEIL: GELTENDE RECHTSLAGE
I. Allgemeine Grundlagen
1. Geistiges Eigentum und Urheberrecht
2. Nationale Grundlagen
2.1. Vorgaben des Grundgesetzes
2.2. Einfachgesetzliche Ausgestaltung
II. Die Regelung des § 31 Abs. 4 UrhG
1. Grundlagen
1.1. Entstehungsgeschichte
1.2. Sinn und Zweck
1.3. Systematische Einordnung
2. § 31 Abs. 4 UrhG in der Anwendungspraxis
2.1. Zeitlicher und räumlicher Anwendungsbereich
2.2. Arbeitsverhältnisse und Verwertungsgesellschaften
2.3. Begriff der unbekannten Nutzungsart
2.4. Risikogeschäfte
2.5. Rechtsfolge
III. Vergleich mit anderen Rechtsordnungen
1. Europa
2. USA
2. TEIL: DER RUF NACH VERÄNDERUNG
I. Vorbemerkung
II. Die einzelnen Kritikpunkte
1. Unverhältnismäßig hohe Kosten des Nacherwerbs
2. Investitionshemmende Wirkung
3. Besonderheit von Werken in Archivbeständen
4. Blockadesituation bei mehreren Berechtigten
5. Technikverhinderung
6. Konterkarierung des eigentlichen Schutzzwecks der Norm
7. Hohe Rechtsunsicherheit
8. Benachteiligung deutscher Urheber und des deutschen Wirtschaftsstandorts
9. Keine sachgerechte Lösung im Bereich der Filmverwertung
3. TEIL: DER GESETZESENTWURF DER BUNDESREGIERUNG
I. Die Neuregelung als Teil von Korb II
1. Grundlagen von Korb II - Die Informationsrichtlinie der Europäischen Union
2. Keine ausdrückliche Pflicht zur Abschaffung von § 31 Abs. 4 UrhG
3. Sonstige Änderungen durch Korb II
II. Vom Referentenentwurf zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung
1. Überblick über das Zustandekommen des Regierungsentwurfs
2. Der erste Referentenentwurf vom 27. September 2004
3. Der überarbeitete Entwurf vom 3. Januar 2006
4. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 22. März 2006
4. TEIL: UNTERSUCHUNG DES ENTWURFS UND KRITISCHE WÜRDIGUNG
I. Die einzelnen Elemente der vorgeschlagenen Neuregelung für künftige Verträge
1. Schriftformerfordernis
2. Widerrufsrecht
2.1. Keine besondere Rechtfertigung
2.2. Kein Widerrufsrecht nach Aufnahme der neuen Nutzung
2.3. Entfallen des Widerrufsrechts
2.4. Keine Hinweispflicht über beabsichtigte Verwertung in der neuen Nutzungsart
2.5. Mehrere Mitwirkende
3. Verzichtsverbot
4. Angemessene Vergütung
4.1. Übermachstellung der Verwerter
4.2. Der Anspruch in seiner konkreten Ausgestaltung
5. Hinweispflicht
6. Haftung bei Weiterlizenzierung
II. Die Übergangsregelung für neue Nutzungsarten
1. Hintergrund der Vorschrift
2. Altverträge
3. Übertragungsfiktion
4. Der ursprüngliche Rechtserwerb
4.1. Erforderliche Einzelfeststellung
4.2. Art und Umfang des Rechtserwerbs
5. Erlangte Rechtsstellung bei Anwendbarkeit des § 137l UrhG-E
6. Widerspruch
6.1. Wegfall der Widerspruchberechtigung
6.2. Keine Unterrichtungspflicht
6.3. Wirkung des Widerspruchs
6.4. Sonderfall der Weiterübertragung eingeräumter Rechte
7. Mehrere Mitwirkende
8. Vergütung
9. Kritik an der Norm in ihrer Gesamtheit
10. Alternative Lösungsansätze
III. Filmspezifisches
IV. Die vorgeschlagenen Änderungen als Gesamtkonzept
1. Ausgestaltung der Regelungen und praktische Auswirkungen
2. Unterscheidung zwischen bekannter und unbekannter Nutzungsart
SCHLUSSBETRACHTUNG
Die Arbeit untersucht den geplanten Wegfall des § 31 Abs. 4 UrhG, der bislang die Verfügung über Rechte an noch unbekannten Nutzungsarten untersagt. Ziel ist es, den Willensbildungsprozess zur Neuregelung zu analysieren und die Argumente der verschiedenen Interessenverbände für und gegen die Streichung der Norm kritisch zu würdigen, insbesondere unter Berücksichtigung der Anforderungen der digitalen Informationsgesellschaft.
Die Regelung des § 31 Abs. 4 UrhG
Das derzeit geltende Verbot, über unbekannte Nutzungsarten zu verfügen, findet sich in § 31 Abs. 4 UrhG. Dort heißt es: „Die Einräumung von Nutzungsrechten für noch nicht bekannte Nutzungsarten sowie Verpflichtungen hierzu sind unwirksam.“ Folglich ist weder die schuldrechtliche Verpflichtung, entsprechende Nutzungsgrechte einzuräumen, noch die dingliche Verfügung über solche Rechte, erlaubt.
Die Regelung des § 31 Abs. 4 UrhG wurde mit der Begründung des deutschen Urhebervertragsrechts 1966 eingeführt und gilt seitdem unverändert. Sie knüpfte bei ihrem Entstehen an die frühere Rechtsprechung über die Fälle an, in denen es um technisch neue Verwertungsmöglichkeiten ging, an welche die Parteien beim Vertragsschluss nicht gedacht hatten.
Ihren Niederschlag fanden auch die in den 1920er Jahren in der Wissenschaft entwickelten Grundsätze. So war vor Normierung des § 31 Abs. 4 UrhG das Problem der bei Vertragsschluss noch unbekannten Nutzungsarten der wichtigste Anwendungsfall der vornehmlich von Goldbaum entwickelten Zweckübertragungstheorie und lag im Übrigen auch ihrer Entwicklung zugrunde. Denn Ausgangspunkt der Goldbaumschen Theorie war der Streit um die Frage der Verfilmungsrechte von Urhebern von Schriftwerken, an deren Verfilmung bei Vertragsabschluss keiner gedacht hatte.
1. TEIL: GELTENDE RECHTSLAGE: Dieses Kapitel erläutert die dogmatischen Grundlagen des Urheberrechts und analysiert detailliert die bestehende Verbotsnorm des § 31 Abs. 4 UrhG sowie deren Anwendung in der Praxis.
2. TEIL: DER RUF NACH VERÄNDERUNG: Hier werden die zentralen Kritikpunkte an der bisherigen Rechtslage durch Verwerterkreise dargestellt, wobei insbesondere die Kosten des Nacherwerbs und die Behinderung technischer Innovationen im Fokus stehen.
3. TEIL: DER GESETZESENTWURF DER BUNDESREGIERUNG: Dieses Kapitel zeichnet den Entstehungsprozess des Gesetzesentwurfs nach und ordnet die geplante Neuregelung in den europäischen Kontext ein.
4. TEIL: UNTERSUCHUNG DES ENTWURFS UND KRITISCHE WÜRDIGUNG: Der Hauptteil der Arbeit bietet eine tiefgehende juristische Analyse der einzelnen Neuregelungen, einschließlich der Schriftform, des Widerrufsrechts und der umstrittenen Übergangsregelung für Altverträge.
Urheberrecht, Nutzungsrechte, unbekannte Nutzungsarten, § 31 Abs. 4 UrhG, Gesetzesentwurf, Urhebervertragsrecht, Zweiter Korb, Informationsgesellschaft, Widerrufsrecht, angemessene Vergütung, Nacherwerb, Risikogeschäft, Altverträge, Übergangsregelung, Filmverwertung
Die Arbeit analysiert die geplante Änderung des deutschen Urheberrechts, insbesondere den Wegfall des Verbots der Einräumung von Nutzungsrechten für noch unbekannte Nutzungsarten gemäß § 31 Abs. 4 UrhG.
Die zentralen Themen umfassen die rechtliche Ausgangslage des Urhebervertragsrechts, die Kritik der Verwerter an der geltenden Rechtslage sowie die kritische Würdigung der Neuregelungspläne der Bundesregierung.
Das primäre Ziel ist es, den Willensbildungsprozess zur Novellierung zu beleuchten und zu prüfen, ob die Abschaffung des Verbots tatsächlich geeignet ist, eine rechtssichere Verfügung über unbekannte Nutzungsarten zu ermöglichen, ohne den Urheberschutz zu untergraben.
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Untersuchung der Gesetzeslage, der historischen Entstehungsgeschichte, der Rechtsprechung sowie der Auswertung zahlreicher Stellungnahmen von Interessenverbänden.
Im Hauptteil werden die einzelnen Elemente der Neuregelung wie das Schriftformerfordernis, das Widerrufsrecht, die angemessene Vergütung und die komplexe Übergangsregelung für Altverträge detailliert erörtert.
Die wichtigsten Schlagworte sind Urheberrecht, unbekannte Nutzungsarten, Gesetzesnovellierung, Urheberschutz und Vertragsrecht.
Verwerter kritisieren, dass die Norm zu hohen Transaktionskosten durch Nacherwerb führt, die wirtschaftliche Verwertung von Werken in neuen Formaten behindert und insbesondere für Archive und die Filmbranche zu Blockadesituationen führt.
Die Autorin äußert Skepsis und sieht ein erhebliches Unruhepotenzial sowie eine potenzielle Rechtsunsicherheit, da die Regelung die Recherchelast einseitig den Urhebern aufbürdet.
Kritiker befürchten, dass das Widerrufsrecht die Planungssicherheit der Verwerter gefährdet, während die Autorin darauf hinweist, dass der Urheber in der Praxis oft aus Sorge um künftige Aufträge auf die Ausübung verzichten wird.
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