Diplomarbeit, 2007
92 Seiten, Note: 1,0
1 Einführung
2 Der GmbH – Geschäftsführer
2.1 Der Geschäftsführer als Vertretungsorgan der Gesellschaft
2.2 Der Geschäftsführer als Dienstnehmer der Gesellschaft
2.3 Der faktische Geschäftsführer
3 Allgemeine Pflichten des GmbH – Geschäftsführers
3.1 Organschaftliche Verpflichtungen
3.1.1 Organschaftliche Verpflichtungen gegenüber Gesellschaft und Gesellschaftern
3.1.2 Öffentlich - rechtliche Verpflichtungen
3.2 Pflichten aus dem Anstellungsvertrag
4 Die Unternehmenskrise
4.1 Der Begriff der Krise im betriebswirtschaftlichen Sinne
4.2 Der Begriff der Krise im rechtlichen Sinne
5 Pflichten und zivilrechtliche Haftungsrisiken des Geschäftsführers in der Krise der GmbH
5.1 Pflichten und zivilrechtliche Haftungsrisiken des Geschäftsführers vor Insolvenzreife der GmbH
5.1.1 Erhaltung des Stammkapitals
5.1.1.1 Verbot der Rückzahlung nach § 30 GmbHG
5.1.1.2 Erwerb eigener Geschäftsanteile durch die GmbH
5.1.1.3 Keine Kreditgewährung an Geschäftsführer
5.1.2 Eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen
5.1.3 Einberufung der Gesellschafterversammlung
5.1.4 Sanierungspflicht des Geschäftsführers
5.1.5 Öffentlich – rechtliche Pflichten
5.1.5.1 Abführen der Sozialversicherungsbeiträge
5.1.5.2 Abführen von Steuern
5.1.6 Verfrühter Insolvenzantrag
5.1.7 Verschulden – Darlegungs- und Beweislast
5.2 Pflichten und zivilrechtliche Haftungsrisiken des Geschäftsführers bei Insolvenzreife der GmbH
5.2.1 Der Begriff der Insolvenz – Insolvenzgründe
5.2.1.1 Zahlungsunfähigkeit
5.2.1.2 Drohende Zahlungsunfähigkeit
5.2.1.3 Überschuldung
5.2.2 Pflichten des Geschäftsführers bei Insolvenzreife der GmbH
5.2.2.1 Informationspflicht
5.2.2.2 Masseerhaltungspflicht
5.2.2.3 Abwägungspflicht im Hinblick auf die Sanierung des Unternehmens
5.2.2.4 Insolvenzantragspflicht
5.2.2.5 Wahrnehmungspflicht bestimmter Rechte
5.2.2.5.1 Planinitiativrecht
5.2.2.5.2 Antrag auf Eigenverwaltung
5.2.2.6 Aufklärungspflicht
5.2.3 Zivilrechtliche Haftungsrisiken des Geschäftsführers bei Insolvenzreife der GmbH
5.2.3.1 Haftung für Masseschmälerung nach § 64 II GmbHG – Innenhaftung
5.2.3.2 Insolvenzverschleppungshaftung nach § 64 I GmbHG - Außenhaftung
5.2.3.2.1 Altgläubiger
5.2.3.2.2 Neugläubiger
5.2.3.3 Haftung für Verfahrenskosten
5.2.3.4 Haftung aus § 43 II GmbHG
5.2.3.5 Verschulden – Darlegungs- und Beweislast
5.3 Pflichten des Geschäftsführers bei Insolvenzeröffnung
5.4 Pflichten des Geschäftsführers im eröffneten Verfahren
6 Strafrechtliche Haftungsrisiken des Geschäftsführers in der Krise der GmbH
6.1 Insolvenzstraftaten im engeren Sinne
6.1.1 Bankrott
6.1.2 Besonders schwerer Fall des Bankrotts
6.1.3 Verletzung der Buchführungspflicht
6.1.4 Gläubigerbegünstigung
6.1.5 Schuldnerbegünstigung
6.2 Insolvenzstraftaten im weiteren Sinne
6.2.1 Unterlassene Anzeige bei Stammkapitalverlust
6.2.2 Insolvenzverschleppung
6.2.3 Sonstige Delikte
6.3 Haftung des faktischen Geschäftsführers
6.4 Subjektiver Tatbestand – Beweislast
6.5 Strafrechtliche Konsequenzen
7 Zusammenfassung und Ausblick
Diese Arbeit befasst sich mit den komplexen rechtlichen Verpflichtungen und den daraus resultierenden zivil- und strafrechtlichen Haftungsrisiken des Geschäftsführers einer GmbH in Krisensituationen. Das primäre Ziel ist es, den umfassenden Pflichtenkatalog aufzuzeigen, den Geschäftsführer im Vorfeld und während einer Insolvenz zu beachten haben, um ihr persönliches Haftungsrisiko zu minimieren.
5.1.1.1 Verbot der Rückzahlung nach § 30 GmbHG
Zum Schutz des haftenden Gesellschaftsvermögens darf das zur Erhaltung des Stammkapitals notwendige Vermögen nach § 30 I GmbHG nicht an die Gesellschafter ausgezahlt werden. Nur dieses Gesellschaftsvermögen unterliegt der strengen Kapitalbindung nach § 30 GmbHG. Hierzu zählen gemäß § 30 II GmbHG auch Rückzahlungen von Nachschüssen an die Gesellschafter, sofern mit den Nachschüssen ein Stammkapitalverlust gedeckt werden muss.
Zweck der Norm ist es eine Unterbilanz bzw. eine Verstärkung derselben durch verbotswidrige Auszahlung von Vermögen zu verhindern. Eine Unterbilanz i. S. d. § 30 GmbHG liegt vor, wenn das Reinvermögen der Gesellschaft, also Aktiva abzüglich der Verbindlichkeiten und Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten, nicht das gemäß Satzung gezeichnete (§ 3 I Nr. 3 GmbHG) und damit im Handelsregister (§ 10 I 1 GmbHG) eingetragene Stammkapital erreicht. Die Feststellung einer Unterbilanz hat anhand der allgemeinen Bilanzierungsregeln für den Jahresabschluss der GmbH (§ 42 I GmbHG, §§ 242, 264 HGB) unter Fortführung der Buchwerte zu erfolgen. Verkehrs- bzw. Liquidationswerte kommen nicht zum Ansatz.
Die Norm findet auch bei bereits verbrauchtem Stammkapital, was einer rechnerischen Überschuldung der Gesellschaft gleichkommt, Anwendung.
Einführung: Die Einleitung erläutert die Rechtsform der GmbH als juristische Person und verdeutlicht die zunehmende Relevanz von Krisen und Insolvenzen für deutsche GmbHs.
Der GmbH – Geschäftsführer: Dieses Kapitel definiert die Doppelfunktion des Geschäftsführers als Vertretungsorgan und Dienstnehmer sowie die Sonderrolle des faktischen Geschäftsführers.
Allgemeine Pflichten des GmbH – Geschäftsführers: Hier werden die organschaftlichen Verpflichtungen und die Pflichten aus dem Anstellungsverhältnis außerhalb einer akuten Krise dargelegt.
Die Unternehmenskrise: Dieses Kapitel erläutert den Begriff der Krise aus betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Sicht und beschreibt die Stadien einer Unternehmenskrise bis hin zur Insolvenz.
Pflichten und zivilrechtliche Haftungsrisiken des Geschäftsführers in der Krise der GmbH: Der Hauptteil analysiert detailliert die spezifischen Pflichten vor und während der Insolvenzreife, einschließlich der Kapitalerhaltung, Sanierungspflichten und der Insolvenzantragspflicht.
Strafrechtliche Haftungsrisiken des Geschäftsführers in der Krise der GmbH: Dieses Kapitel behandelt die strafrechtlichen Konsequenzen bei Pflichtverletzungen, insbesondere Insolvenzstraftaten wie Bankrott und Gläubigerbegünstigung.
Zusammenfassung und Ausblick: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und gibt einen Ausblick auf die geplante GmbH-Reform (MoMiG) und deren Auswirkungen auf die Haftung des Geschäftsführers.
GmbH, Geschäftsführer, Unternehmenskrise, Insolvenz, Haftungsrisiken, Stammkapital, Insolvenzantragspflicht, Masseerhaltung, Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, Strafrecht, Bankrott, Sanierungspflicht, Geschäftsführerhaftung, Insolvenzverschleppung
Die Arbeit analysiert die umfangreichen Pflichten und das persönliche Haftungsrisiko von Geschäftsführern einer GmbH, insbesondere wenn sich das Unternehmen in einer Krise oder Insolvenz befindet.
Die zentralen Themen sind die organschaftliche und arbeitsrechtliche Stellung des Geschäftsführers, die Pflichten zur Stammkapitalerhaltung, die Insolvenzantragspflicht sowie die zivil- und strafrechtlichen Haftungsfolgen bei Pflichtverstößen.
Das Ziel ist es, dem Geschäftsführer als Handlungsanleitung eine Übersicht über die rechtlichen Risikofelder zu geben, um bei Krisenanzeichen frühzeitig korrekt zu handeln und die persönliche Haftung zu vermeiden.
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse einschlägiger Rechtsnormen (GmbHG, InsO, StGB, AO, HGB) unter Einbeziehung aktueller Rechtsprechung und Literatur.
Der Hauptteil gliedert sich in Pflichten vor Insolvenzreife (z.B. Kapitalerhaltung, Steuern) und Pflichten nach Eintritt der Insolvenzreife (z.B. Antragspflicht, Masseerhaltung).
Wesentliche Begriffe sind GmbH-Geschäftsführer, Insolvenz, Haftung, Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, Stammkapital, Sanierungspflicht und Insolvenzstraftaten.
Altgläubiger können meist nur einen Quotenschaden geltend machen, während Neugläubiger bei einer Insolvenzverschleppung oft einen umfassenderen Kontrahierungsschaden ("negatives Interesse") gegenüber dem Geschäftsführer geltend machen können.
Ein faktischer Geschäftsführer, der tatsächlich maßgeblichen Einfluss auf die Unternehmensführung nimmt, ohne wirksam bestellt zu sein, unterliegt in weiten Teilen denselben Haftungsrisiken und Pflichten wie ein offiziell bestellter Geschäftsführer.
Während eine bloße Zahlungsstockung (kurzfristige Liquiditätslücke) keine Antragspflicht auslöst, begründet eine Zahlungsunfähigkeit die Pflicht des Geschäftsführers, unverzüglich einen Insolvenzantrag zu stellen, um eine strafrechtliche Insolvenzverschleppung zu vermeiden.
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