Diplomarbeit, 2005
82 Seiten, Note: 1,7
1 Einleitung
2 Rechtlicher Rahmen der Abwasserbeseitigung
2.1 Wasserrecht
2.2 Kommunalverfassungsrecht
2.3 Abgabenrecht
3 Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts
3.1 Die Errichtung der kommunalen Anstalt
3.1.1 Voraussetzungen und Ablauf
3.1.2 Unternehmenssatzung
3.2 Organe der kommunalen Anstalt
3.2.1 Vorstand
3.2.2 Verwaltungsrat
3.3 Wirtschaftsführung und Rechnungswesen
3.3.1 Stammkapital
3.3.2 Wirtschaftsführung
3.3.3 Steuerliche Aspekte
3.3.4 Vergaberecht
3.3.5 Insolvenzunfähigkeit und Zwangsvollstreckung
3.3.6 Gewährträgerhaftung und Anstaltslast
3.4 Dienst- und Mitbestimmungsrecht
3.4.1 Arbeitsrecht
3.4.2 Dienstherrnfähigkeit
3.4.3 Mitbestimmung
3.5 Verhältnis zwischen kommunaler Anstalt und Gemeinde
3.6 Aufsicht
4 Regiebetrieb
4.1 Gründung des Regiebetriebs
4.2 Organe des Regiebetriebs
4.3 Regelungen für Wirtschaftsführung und Rechnungswesen
4.3.1 Brutto-Regiebetrieb
4.3.2 Netto-Regiebetrieb
4.4 Personal- und Mitbestimmungsrecht
5 Eigenbetrieb
5.1 Gründung des Eigenbetriebs
5.2 Betriebssatzung
5.3 Organe des Eigenbetriebs
5.3.1 Werksausschuss
5.3.2 Werksleitung
5.4 Regelungen für Wirtschaftsführung und Rechnungswesen
5.5 Personal- und Mitbestimmungsrecht
6 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
6.1 Gründung einer GmbH
6.1.1 Vorgründungsgesellschaft
6.1.2 Vorgesellschaft
6.1.3 Eintragung in das Handelsregister
6.1.4 Gesellschaftsvertrag
6.1.5 Gründungskosten
6.2 Umwandlung eines bestehenden Betriebes
6.2.1 Ablauf der Ausgliederung
6.2.2 Rechtsfolgen der Umwandlung
6.3 Organe der GmbH
6.3.1 Geschäftsführer
6.3.2 Gesellschafterversammlung
6.4 Regelungen für Wirtschaftsführung und Rechnungswesen
6.4.1 Stammkapital
6.4.2 Steuerliche Aspekte
6.4.3 Vergaberecht
6.4.4 Haftung der Gemeinde
6.5 Dienst- und Mitbestimmungsrecht
6.5.1 Arbeitsrecht
6.5.2 Dienstherrnfähigkeit
6.5.3 Mitbestimmung
6.6 Verhältnis zwischen GmbH und Gemeinde
6.7 Aufsicht
7 Bewertung der Rechtsformen und Vergleich
7.1 Regiebetrieb
7.2 Eigenbetrieb
7.3 GmbH
7.4 Kommunale Anstalt
8 Schlussbemerkung
Die Arbeit untersucht, ob die kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts eine empfehlenswerte Rechtsform für die Abwasserbeseitigung darstellt, indem sie diese mit den traditionellen Rechtsformen Regiebetrieb, Eigenbetrieb und GmbH vergleicht.
3.3.3.1 Körperschaftsteuer
Da die Anstalt des öffentlichen Rechts nicht in § 1 Abs. 1 Nrn. 1 bis 5 KStG unter den unbeschränkt körperschaftssteuerpflichtigen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen aufgeführt ist, ist sie gem. § 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG nur körperschaftssteuerpflichtig, soweit sie eine Tätigkeit im Rahmen eines so genannten Betriebes gewerblicher Art im Sinne des § 4 KStG ausübt. Bei einem Betrieb gewerblicher Art handelt es sich nicht um eine Organisationsform für kommunale Einrichtungen im Sinne des Kommunalverfassungsrechts, sondern um einen steuerrechtlichen Begriff (§ 2 Abs. 3 UStG, § 1 Abs. 1 Nr. 6 und § 4 KStG). Als Betrieb gewerblicher Art gelten alle Einrichtungen einer juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen dienen und die sich innerhalb der Gesamtbetätigung der juristischen Personen wirtschaftlich herausheben (§ 4 Abs. 1 KStG).
Sofern die kommunale Anstalt als Hoheitsbetrieb einzuordnen ist, ist sie steuerlich unbeachtlich (§ 4 Abs. 5 Satz 1 KStG). Als Hoheitsbetrieb kann eine Tätigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nur angesehen werden, wenn diese Tätigkeit den Trägern öffentlicher Gewalt eigentümlich und vorbehalten ist. In Abschnitt 5 Abs. 14 Satz 3 KStR werden insbesondere Anstalten zur Abführung von Abwässern ausdrücklich als Beispiel für einen Hoheitsbetrieb aufgeführt. Somit ist also der Betrieb der Abwasserbeseitigung durch die kommunale Anstalt nicht körperschaftssteuerpflichtig.
1 Einleitung: Die Einleitung thematisiert die Notwendigkeit wirtschaftlicher Betriebsführung in Kommunen und führt die kommunale Anstalt als neue Rechtsform ein.
2 Rechtlicher Rahmen der Abwasserbeseitigung: Dieses Kapitel erläutert die verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Grundlagen der Abwasserbeseitigung als Pflichtaufgabe.
3 Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts: Hier werden Errichtung, Organe, Wirtschaftsführung, Haftung und Mitbestimmung der kommunalen Anstalt detailliert dargelegt.
4 Regiebetrieb: Es wird der Regiebetrieb als in die Gemeindeverwaltung integrierte, rechtsfähigkeitslose Organisationsform beschrieben.
5 Eigenbetrieb: Dieses Kapitel behandelt den Eigenbetrieb als organisatorisch und wirtschaftlich selbstständiges Sondervermögen der Gemeinde.
6 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Die GmbH wird als Form der Privatisierung unter gesellschafts- und steuerrechtlichen Gesichtspunkten analysiert.
7 Bewertung der Rechtsformen und Vergleich: Die Rechtsformen werden hinsichtlich ihrer Eignung für die Abwasserbeseitigung vergleichend bewertet.
8 Schlussbemerkung: Das Fazit stellt die Vorteile der kommunalen Anstalt gegenüber anderen Formen unter verwaltungsökonomischen Gesichtspunkten heraus.
Abwasserbeseitigung, Kommunale Anstalt, Regiebetrieb, Eigenbetrieb, GmbH, Rechtsform, Niedersächsische Gemeindeordnung, Kommunalverfassungsrecht, Wirtschaftsführung, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Privatisierung, Anstaltslast, Gewährträgerhaftung, Mitbestimmung
Die Diplomarbeit analysiert die Eignung verschiedener Rechtsformen – Regiebetrieb, Eigenbetrieb, GmbH und kommunale Anstalt – für die Durchführung der kommunalen Abwasserbeseitigung.
Die Arbeit behandelt rechtliche Rahmenbedingungen, Organisationsstrukturen, wirtschaftliche Aspekte, steuerrechtliche Fragen sowie Haftungs- und Mitbestimmungsregelungen der verschiedenen Rechtsformen.
Ziel ist es, festzustellen, ob die kommunale Anstalt eine empfehlenswerte Rechtsform für die Abwasserbeseitigung darstellt und ob die Ziele des Gesetzgebers bei der Einführung dieser Form erreicht wurden.
Es erfolgt eine rechtswissenschaftliche und betriebswirtschaftliche Analyse, die auf Gesetzeskommentaren, Rechtsprechung und Fachliteratur basiert.
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Beschreibung der vier genannten Rechtsformen sowie einen anschließenden Rechtsformenvergleich.
Zu den zentralen Begriffen gehören Abwasserbeseitigung, Rechtsformen von Kommunalunternehmen, kommunale Anstalt, sowie steuerrechtliche und organisationsrechtliche Auswirkungen.
Da eine GmbH umsatzsteuerpflichtig ist, führt die Übertragung der Abwasserbeseitigung zu einer zusätzlichen steuerlichen Belastung, die oft nicht vollständig durch den Vorsteuerabzug kompensiert wird.
Bei der Anstalt ist die Gewährträgerhaftung auf eine reine Unterstützungspflicht reduziert, während die GmbH der Insolvenz unterliegt und die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist.
Die Abwasserbeseitigung ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde; die Wahl der Rechtsform darf diese Pflichtaufgabenerfüllung nicht gefährden und unterliegt daher gewissen rechtlichen Schranken.
Der GRIN Verlag hat sich seit 1998 auf die Veröffentlichung akademischer eBooks und Bücher spezialisiert. Der GRIN Verlag steht damit als erstes Unternehmen für User Generated Quality Content. Die Verlagsseiten GRIN.com, Hausarbeiten.de und Diplomarbeiten24 bieten für Hochschullehrer, Absolventen und Studenten die ideale Plattform, wissenschaftliche Texte wie Hausarbeiten, Referate, Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Diplomarbeiten, Dissertationen und wissenschaftliche Aufsätze einem breiten Publikum zu präsentieren.
Kostenfreie Veröffentlichung: Hausarbeit, Bachelorarbeit, Diplomarbeit, Dissertation, Masterarbeit, Interpretation oder Referat jetzt veröffentlichen!

