Magisterarbeit, 2002
68 Seiten, Note: Sehr Gut
Einleitung: Vorbemerkungen zu Inhalt und Aufbau
1. Kapitel: Vom ordentlichen Wohnsitz zum Hauptwohnsitz
1.1. Der ordentliche Wohnsitz
1.1.1. Die Problematik des ordentlichen Wohnsitzes
1.1.2. Der Begriff des ordentlichen Wohnsitzes
1.1.2.1. Die Elemente des ordentlichen Wohnsitzbegriffes
1.1.3. Die Möglichkeit mehrerer ordentlicher Wohnsitze
1.1.3.1. Schwierigkeiten aufgrund von Mehrfachwohnsitzen
1.2. Einführung des Hauptwohnsitzgesetzes
1.2.1. Überblick der Gesetzesänderungen durch das HauptwohnsitzG
2. Kapitel: Das Hauptwohnsitzgesetz BG 8.7.1994 BGBl 505
2.1. Der Hauptwohnsitz
2.1.1. Der Begriff des Hauptwohnsitzes
2.1.2. Die Bedeutung des Hauptwohnsitzes
3. Kapitel: Der Hauptwohnsitz im Meldewesen
3.1. Begriffstrias „Unterkunft – Wohnsitz – Hauptwohnsitz“
3.2. Bedeutung der Meldung für das Vorliegen eines Hauptwohnsitzes
3.2.1. Anhaltspunkte für eine konstitutive Wirkung der Meldung
3.2.2. Problemfall: Hauptwohnsitz bei mehreren Lebensmittelpunkten ohne Meldung
3.3. Bedeutende Änderungen im MeldeG 1991 durch das HauptwohnsitzG
3.3.1. Einführung des Reklamationsverfahrens
3.3.2. Realisierung des Zentralen Melderegisters
3.3.3. Wanderungsstatistik
3.4. Weitere bedeutende Änderungen im MeldeG 1991 durch die MeldeGNov 2001
4. Kapitel: Der Hauptwohnsitz im Volkszählungswesen
4.1. Ziel und Bedeutung der Volkszählung
4.2. Auswirkungen des „Volkszählungserkenntnisses“
4.3. Bedeutende Änderungen im VolksZählG 1980 durch das HauptwohnsitzG
4.4. Weitere Änderungen im VolksZählG 1980 durch die MeldeGNov 2001
4.5. Die Volkszählung der Zukunft
5. Kapitel: Die Bundesverfassungsgesetz-Novelle 1994 BGBl 1994/505
5.1. Ziele und Gründe der B-VGNov 1994
5.2. Der Hauptwohnsitz im B-VG
5.2.1. Übergangsvorschriften der B-VGNov 1994
5.3. Die Landesbürgerschaft
5.3.1. Auswirkungen auf das Wahlrecht zum Landtag
5.3.2. Auswirkungen auf das Wahlrecht zum Gemeinderat
6. Kapitel: Schlussbemerkungen
Die Arbeit analysiert die rechtliche Entwicklung und Bedeutung des Hauptwohnsitzkonzepts in Österreich, das durch das Hauptwohnsitzgesetz und die gleichzeitige Bundesverfassungsgesetz-Novelle 1994 eingeführt wurde, um die Mängel des bisherigen Konzepts des „ordentlichen Wohnsitzes“ zu beheben und einen eindeutigen örtlichen Anknüpfungspunkt für staatliche Rechtsfolgen zu schaffen.
1.1.2.1. Die Elemente des ordentlichen Wohnsitzbegriffes
Grundsätzlich kann man nach der soeben dargestellten Wohnsitzdefinition des VfGH dann von einem ordentlichen Wohnsitz sprechen, wenn jemand faktisch an einem bestimmten Ort Aufenthalt genommen hat, mit der Absicht, an diesem Ort auch den wirtschaftlichen, beruflichen oder gesellschaftlichen Mittelpunkt seines Lebens zu begründen und zugleich an diesem Ort bis auf weiteres zu verweilen. Versucht man nun diese Wohnsitzkriterien näher zu analysieren, so lassen sich zwei Elemente des ordentlichen Wohnsitzbegriffes, nämlich ein objektives und ein subjektives Element, gewinnen:
a) das objektive Begriffselement:
Hierbei handelt es sich um die Faktizität des Aufenthaltes, die eine essentielle Voraussetzung für das Vorliegen eines Wohnsitzes darstellt. Die bloße Behauptung einer Person, eine Niederlassung an einem bestimmten Ort zukünftig zu beabsichtigen, reicht demnach nicht aus, um einen Wohnsitz zu begründen. Vielmehr bedarf es dazu, dass an jenem Ort tatsächlich eine Niederlassung vorgenommen wird. Der VfGH stellt diesbezüglich fest, dass der „animus domiciliandi“ (dazu unter b) die Faktizität des Aufenthaltes keineswegs ersetzt, sondern zu dieser hinzutreten muss. Der Erwerb der Verfügungsbefugnis über eine Wohnung allein führt noch nicht zur Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes, sondern die betreffende Person muss diese Wohnung auch tatsächlich zum Wohnen beziehen.
1. Kapitel: Vom ordentlichen Wohnsitz zum Hauptwohnsitz: Dieses Kapitel erläutert den Begriff und die Problematik des früheren „ordentlichen Wohnsitzes“ und stellt die Notwendigkeit sowie die gesetzgeberischen Ziele der Einführung des neuen Hauptwohnsitzgesetzes dar.
2. Kapitel: Das Hauptwohnsitzgesetz BG 8.7.1994 BGBl 505: Hier wird der neue Begriff des Hauptwohnsitzes definiert und dessen zentrale Bedeutung als Anknüpfungspunkt für staatliche Rechte und Pflichten analysiert.
3. Kapitel: Der Hauptwohnsitz im Meldewesen: Dieses Kapitel behandelt die spezifischen melderechtlichen Änderungen, insbesondere die Einführung der „Begriffstrias“, das Reklamationsverfahren und die Realisierung des Zentralen Melderegisters.
4. Kapitel: Der Hauptwohnsitz im Volkszählungswesen: Der Fokus liegt hier auf den Auswirkungen des Hauptwohnsitzes auf das Volkszählungswesen, insbesondere der statistischen Erfassung der Wohnbevölkerung und der Nutzung des Hauptwohnsitzes als Basis für Finanzausgleiche.
5. Kapitel: Die Bundesverfassungsgesetz-Novelle 1994 BGBl 1994/505: Dieses Kapitel beleuchtet die verfassungsrechtliche Verankerung des Hauptwohnsitzes sowie deren weitreichende Konsequenzen für die Landesbürgerschaft und das Wahlrecht.
6. Kapitel: Schlussbemerkungen: Das abschließende Kapitel resümiert, dass das Hauptwohnsitzkonzept einen Meilenstein für die Rechtssicherheit darstellt, jedoch trotz Reformen noch Raum für Klarstellungen lässt.
Hauptwohnsitz, ordentlicher Wohnsitz, Meldegesetz, Zentrales Melderegister, Volkszählung, Lebensmittelpunkt, Landesbürgerschaft, Wahlrecht, Wohnsitzbegriff, Versteinerungstheorie, Reklamationsverfahren, Wohnsitzerklärung, Bundesverfassung, Österreich, Verwaltungsrecht.
Die Arbeit befasst sich mit dem rechtlichen Konzept des Hauptwohnsitzes in Österreich, dessen Einführung und den Auswirkungen auf verschiedene Rechtsbereiche wie das Meldewesen, das Volkszählungswesen und das Wahlrecht.
Zentrale Themen sind die Abgrenzung zum früheren Wohnsitzbegriff, die rechtliche Definition des Lebensmittelpunktes, die verfassungsrechtliche Verankerung des Hauptwohnsitzes sowie die praktische Umsetzung durch das Zentrale Melderegister.
Das Ziel ist es, das durch das Hauptwohnsitzgesetz geschaffene System des Hauptwohnsitzes als zentralen Anknüpfungspunkt für staatliche Aufgaben zu durchleuchten und die Vor- sowie Nachteile dieser Regelung darzustellen.
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse, die den Gesetzestext, die Materialien der Regierungsvorlagen, die einschlägige Fachliteratur sowie die maßgebliche Judikatur von Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof systematisch auswertet.
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung des Hauptwohnsitzes im Meldewesen, im Volkszählungswesen und im Verfassungsrecht, wobei insbesondere die Änderungen durch das Hauptwohnsitzgesetz 1994 und spätere Novellen betrachtet werden.
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Hauptwohnsitz, Lebensmittelpunkt, Melderecht, Zentrales Melderegister, Volkszählung und Landesbürgerschaft geprägt.
Das Reklamationsverfahren dient primär als verwaltungsrechtliches Korrektiv, um strittige Hauptwohnsitzmeldungen zu klären und die materielle Übereinstimmung zwischen der Meldung und dem tatsächlichen Lebensmittelpunkt im öffentlichen Interesse zu sichern.
Die Arbeit zeigt auf, dass der Hauptwohnsitz ein zentrales Kriterium für das aktive und passive Wahlrecht darstellt, wobei die verfassungsrechtlichen Änderungen den Ländern einen gewissen Spielraum bei der Ausgestaltung des Wahlrechts für Personen mit Nebenwohnsitzen einräumen.
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