Diplomarbeit, 2007
67 Seiten, Note: 1,7
Die Diplomarbeit befasst sich mit der Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IAS/IFRS) für die Abschlüsse von Personenhandelsgesellschaften. Sie analysiert die Anwendung des IAS 32 auf Personenhandelsgesellschaften und untersucht die Auswirkungen auf die Bilanzierung, Gewinn- und Verlustrechnung sowie die wirtschaftlichen Konsequenzen. Die Arbeit beleuchtet die Unterschiede zwischen dem deutschen Gesellschaftsrecht und den IAS/IFRS-Vorschriften und diskutiert Lösungsansätze.
Die zentralen Schlüsselwörter der Diplomarbeit sind: Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital, IAS 32, Personenhandelsgesellschaften, Bilanzierung, Gewinn- und Verlustrechnung, Exposure Draft, Gesellschaftsrecht, Kapitalabgrenzung, IASB, IFRS, DRSC, EFRAG.
Da Gesellschaftern von Personengesellschaften ein gesetzliches Kündigungsrecht zusteht, ist das Unternehmen verpflichtet, Kapital zurückzuzahlen. Nach IAS 32 gilt dies als vertragliche Verpflichtung zur Abgabe flüssiger Mittel, weshalb das Kapital als Fremdkapital eingestuft wird.
Ohne ausgewiesenes Eigenkapital sinkt die Kreditwürdigkeit der Unternehmen drastisch, was die Finanzierung und Handlungsfähigkeit am Markt erheblich einschränkt.
Der Entwurf „Financial Instruments Puttable at Fair Value“ sollte kurzfristig Kriterien schaffen, unter denen kündbare Anteile bei Personengesellschaften doch als Eigenkapital ausgewiesen werden dürfen.
Während das HGB stärker auf das rechtliche Eigentum und die Haftung abstellt, orientiert sich IAS/IFRS primär an der ökonomischen Verpflichtung zur Barablösung von Anteilen.
Nachrangigkeit ist eine Bedingung im IAS-Entwurf, die besagt, dass das Kapital im Liquidationsfall erst nach allen anderen Ansprüchen bedient wird, um als Eigenkapital gelten zu können.
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