Bachelorarbeit, 2007
43 Seiten, Note: 14 Punkte
I. Hintergründe des Forderungsverzicht gegen Besserungsschein
II. Erläuterung der wichtigsten Begriffe des Urteils des Bundesfinanzhofs und dieser Arbeit
a) Besteuerung bei der Kapitalgesellschaft
b) Verdeckte Einlagen
c) Verdeckte Gewinnausschüttungen
d) Forderungsverzicht gegen Besserungsschein
e) Werthaltiger Teil einer Forderung
III. Historie bis zum Urteil des Bundesfinanzhofs
a) Buchwert der Verbindlichkeit als Einlage
b) Teilwert als Einlage
IV. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 9.6.1997 zu verdeckten Einlagen
a) 1. Vorlagefrage
b) 2. Vorlagefrage
c) 3. Vorlagefrage
V. Steuerliche Behandlung des Forderungsverzichts gegen Besserungsschein nach den Grundsätzen des Urteils des BFH
VI. Kritische Analyse des Urteils des Bundesfinanzhofs
a) Allgemeine Ansichten der Literatur zum Urteil des Bundesfinanzhofs
b) Bewertung der Einlage
aa) Bewertung zum Nennwert der Verbindlichkeit
bb) Bewertung zum Teilwert der Forderung
cc) Keine Einlage durch Forderungsverzicht
c) Korrespondierende Bewertung der Forderung beim Gesellschafter und der Gesellschaft
aa) Keine korrespondierende Bewertung bei Gesellschaft und Gesellschafter
bb) Korrespondierende Bewertung bei Gesellschaft und Gesellschafter
cc) Kritik an korrespondierender Bewertung
d) Bewertung der Anschaffungskosten auf die Beteiligung
aa) Bewertung der Anschaffungskosten zum Nennwert
bb) Differenzierte Bewertung der Anschaffungskosten
e) Bewertung des Zuflusses beim Gesellschafter
VII. Auswirkungen des § 8 IV KStG auf den Forderungsverzicht mit Besserungsschein
VIII. Veränderungen der gesetzlichen Lage nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs
a) Anwendbarkeit des § 6 VI 2 EStG bei Beteiligung im Privatvermögen
aa) Keine Anwendbarkeit des § 6 VI EStG bei Beteiligungen im Privatvermögen
bb) Anwendbarkeit des § 6 VI EStG bei Beteiligungen im Privatvermögen
b) Änderung der Bewertung eines Sanierungsgewinns
IX. Eigene Stellungnahme zum Urteil des Bundesfinanzhofs
X. Alternative Sanierungsmaßnahmen
a) Kapitalzuführung
b) Rangrücktritt
c) Rangrücktritt mit Besserungsschein
d) Verlustübernahmevertrag
e) Fazit
Die vorliegende Arbeit analysiert kritisch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur steuerlichen Behandlung eines Forderungsverzichts gegen Besserungsschein durch Gesellschafter gegenüber ihrer Kapitalgesellschaft. Ziel ist es, die steuerliche Einordnung als verdeckte Einlage sowie die damit verbundenen Bewertungsprobleme zu untersuchen.
I. Hintergründe des Forderungsverzicht gegen Besserungsschein
Grundsätzlich ist jede unternehmerische Tätigkeit mit Chancen und Risiken verbunden. Wenn sich die Risiken für einen Unternehmer realisieren und das Unternehmen in der Krise steht oder sogar von der Insolvenz bedroht ist, so muss er sich Maßnahmen überlegen, die zu einer Sanierung beitragen. Dies kann z. B. der Forderungsverzicht eines Gesellschafters sein.
Die Motive eines Gesellschafters seiner Gesellschaft ein Darlehen und kein Eigenkapital zu gewähren sind unterschiedlich. Zum einen haftet das Vermögen des Gesellschafters in der Insolvenz nicht und er hat in der Insolvenz der Gesellschaft grundsätzlich dieselben Rechte wie alle anderen Gläubiger. Zum anderen hat der Darlehensvertrag normalerweise eine feste Laufzeit. So kann der Gesellschafter abschätzen wann er sein Darlehen zurückbezahlt bekommt, und muss nicht, wie bei Eigenkapital, auf den Beschluss der Haupt- oder Gesellschafterversammlung warten.
Für die Gesellschaft hat diese Möglichkeit der Geldbeschaffung den Vorteil, dass die Zinsen, die sie an den Gesellschafter bezahlt, als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Hingegen wirken sich Gewinnausschüttungen, die bei einer Hingabe von Eigenkapital gegeben wäre, nicht gewinnmindernd aus.
Ein Forderungsverzicht durch einen Gesellschafter hat ebenfalls verschieden Motive. So kann es sein, dass der Gesellschafter lediglich zur Verbesserung des Bilanzbildes der Gesellschaft beitragen will oder er möchte seine Gesellschaft vor der Insolvenz bewahren. Somit kann er dazu beitragen seine Beteiligung wieder werthaltig zu machen. Ein Forderungsverzicht gegen Besserungsschein wird häufig vereinbart, um den eben genannten Motiven zu folgen. Jedoch muss bei dieser Konstellation der Gesellschafter nicht ganz auf seine Forderung verzichten. Denn bei einem Forderungsverzicht gegen Besserungsschein wird vereinbart, dass bei einer wirtschaftlichen Gesundung der Gesellschaft und bei Eintritt der im Vorhinein vereinbarten Bedingungen die Forderung wieder auflebt.
I. Hintergründe des Forderungsverzicht gegen Besserungsschein: Einführung in die Motive und Zielsetzungen von Gesellschafterdarlehen und deren Verzicht in Krisensituationen.
II. Erläuterung der wichtigsten Begriffe des Urteils des Bundesfinanzhofs und dieser Arbeit: Definition und steuerrechtliche Einordnung von verdeckten Einlagen und Gewinnausschüttungen sowie des Besserungsscheins.
III. Historie bis zum Urteil des Bundesfinanzhofs: Überblick über die widersprüchlichen Auffassungen in Literatur und Rechtsprechung zur Bewertung vor dem BFH-Urteil.
IV. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 9.6.1997 zu verdeckten Einlagen: Detaillierte Darstellung der drei Vorlagefragen und der Entscheidung des Großen Senats zur Teilwertbewertung.
V. Steuerliche Behandlung des Forderungsverzichts gegen Besserungsschein nach den Grundsätzen des Urteils des BFH: Analyse der steuerlichen Auswirkungen der BFH-Grundsätze für Gesellschaft und Gesellschafter.
VI. Kritische Analyse des Urteils des Bundesfinanzhofs: Auseinandersetzung mit der Literaturkritik an der BFH-Entscheidung und den Bewertungsmechanismen.
VII. Auswirkungen des § 8 IV KStG auf den Forderungsverzicht mit Besserungsschein: Diskussion der Verlustvortragsthematik und fiskalischer Gegenmaßnahmen der Finanzverwaltung.
VIII. Veränderungen der gesetzlichen Lage nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs: Betrachtung der neuen Rechtslage durch § 6 VI 2 EStG und Änderungen bei der Sanierungsgewinnbesteuerung.
IX. Eigene Stellungnahme zum Urteil des Bundesfinanzhofs: Persönliche Bewertung der methodischen Qualität des Urteils und dessen praktischer Auswirkungen.
X. Alternative Sanierungsmaßnahmen: Vergleich des Forderungsverzichts mit Instrumenten wie Kapitalzuführung, Rangrücktritt und Verlustübernahmeverträgen.
Forderungsverzicht, Besserungsschein, verdeckte Einlage, Bundesfinanzhof, Kapitalgesellschaft, Sanierung, Teilwert, Nennwert, Anschaffungskosten, Gesellschafterdarlehen, Steuerrecht, Rangrücktritt, Verlustvortrag, Eigenkapitalersatz, BFH-Urteil
Die Arbeit befasst sich mit der steuerrechtlichen Behandlung eines Forderungsverzichts von Gesellschaftern gegen Besserungsschein gegenüber ihrer Kapitalgesellschaft, insbesondere vor dem Hintergrund des bedeutenden BFH-Urteils von 1997.
Die zentralen Felder sind die Bewertung verdeckter Einlagen, die steuerliche Behandlung von Sanierungsmaßnahmen sowie die Abgrenzung zwischen Fremd- und Eigenkapital in Krisenzeiten.
Ziel ist die kritische Analyse der BFH-Rechtsprechung hinsichtlich der Bewertungsmaßstäbe (Teilwert vs. Nennwert) bei Forderungsverzichten und deren Auswirkungen auf die steuerliche Praxis.
Es handelt sich um eine juristisch-steuerrechtliche Analyse, die auf der Auswertung von Rechtsprechung, Literatur und einschlägigen Gesetzestexten (EStG, KStG) basiert.
Im Hauptteil werden das BFH-Urteil von 1997 im Detail analysiert, die Literaturkritik daran sowie die steuerlichen Konsequenzen für Gesellschafter und Gesellschaft unter Berücksichtigung neuerer gesetzlicher Entwicklungen erörtert.
Wesentliche Begriffe sind verdeckte Einlage, Forderungsverzicht gegen Besserungsschein, Teilwertbewertung, Gesellschafterdarlehen und steuerliche Sanierungsfolgen.
Der Besserungsschein ermöglicht die Sanierung durch Forderungsverzicht, während er dem Gesellschafter die Chance offenhält, seine Forderung bei wirtschaftlicher Erholung der Gesellschaft wieder zurückzuerhalten.
Kritiker bemängeln, dass die Begründung des Großen Senats zu den Vorlagefragen zu kurz ausfällt, keine fundierte Auseinandersetzung mit der herrschenden Literaturmeinung bietet und die gesellschaftsrechtlichen Folgen vernachlässigt.
Es besteht ein Streit darüber, ob nachträgliche Anschaffungskosten auf die Beteiligung zum Nennwert des verzichteten Darlehens oder nur zum niedrigeren Teilwert anzusetzen sind, was je nach Vermögensart (Betriebs- oder Privatvermögen) unterschiedlich bewertet wird.
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