Diplomarbeit, 2007
110 Seiten, Note: 1,3
1 EINLEITUNG
2 RECHNUNGSLEGUNG VON KAPITALGESELLSCHAFTEN
2.1 PFLICHT ZUR RECHNUNGSLEGUNG
2.1.1 Einzelabschluss
2.1.2 Konzernabschluss
2.2 RECHNUNGSLEGUNGSZWECKE
2.3 NORMENSETZENDE INSTITUTIONEN
2.3.1 Gesetzgeber
2.3.2 Gerichte
2.3.3 Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.
2.3.4 Fachliteratur
2.3.5 Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e. V.
3 INTERNATIONALISIERUNG DER RECHNUNGSLEGUNG
3.1 GRÜNDE FÜR INTERNATIONALE RECHNUNGSLEGUNG
3.2 INTERNATIONALISIERUNG UND HARMONISIERUNG IN DEUTSCHLAND
4 INTERNATIONAL FINANCIAL REPORTING STANDARDS
4.1 GRUNDLAGEN UND ENTWICKLUNG DER IFRS
4.2 ORGANISATIONEN UND INSTITUTIONEN
4.3 DIE ENTWICKLUNG EINES STANDARDS
5 DIE GRUNDSÄTZE ORDNUNGSGEMÄßER BUCHFÜHRUNG
5.1 ENTWICKLUNG DER GOB
5.2 ELEMENTE DER GRUNDSÄTZE ORDNUNGSGEMÄßER BUCHFÜHRUNG
5.2.1 Dokumentationsgrundsätze
5.2.2 Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung
6 DAS VORSICHTSPRINZIP
6.1 DAS VORSICHTSPRINZIP IN DEUTSCHLAND
6.1.1 Grundlagen
6.1.2 Das Realisationsprinzip
6.1.3 Die Grundsätze der Abgrenzung der Sache und der Zeit nach
6.1.4 Das Imparitätsprinzip
6.1.5 Folgeprinzipien
6.1.6 Das Vorsichtsprinzip als Instrument der Kapitalerhaltung
6.2 DAS VORSICHTSPRINZIP NACH INTERNATIONAL FINANCIAL REPORTING STANDARDS
6.2.1 Grundlagen
6.2.2 Framework
6.2.3 Basisannahmen („Underlying Assuptions“)
6.2.4 Qualitative Rechnungslegungsgrundsätze („Qualitative Characteristics“)
6.2.5 Einschränkungen bei der Informationsvermittlung („Constraints“)
6.3 UNTERSCHIEDE AUFGRUND DES VORSICHTSPRINZIPS
6.3.1 Informationsfunktion und getreue Darstellung
6.3.2 Vorsichtsprinzip
6.3.3 Realisationsprinzip
6.3.4 Imparitätsprinzip
6.3.5 Anschaffungs- und Herstellkostenprinzip
6.4 ERGEBNIS DES VERGLEICHS
7 RÜCKSTELLUNGEN
7.1 RÜCKSTELLUNGEN NACH HGB
7.1.1 Begriff der Rückstellung
7.1.2 Arten von Rückstellungen
7.1.3 Statische und Dynamische Bilanzauffassung
7.1.4 Abgrenzung der Rückstellung von anderen Posten der Bilanz
7.1.5 Ausweis von Rückstellungen
7.2 ANSATZ VON RÜCKSTELLUNGEN NACH HANDELSRECHT
7.2.1 Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten
7.2.2 Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
7.2.3 Aufwandsrückstellungen
7.3 BEWERTUNG VON RÜCKSTELLUNGEN NACH HANDELSRECHT
7.3.1 Bandbreiten
7.3.2 Das Höchstwertprinzip bei Rückstellungen
7.3.3 Einzel- und Sammelrückstellungen
7.3.4 Abzinsung
7.3.5 Kostensteigerungen
7.3.6 Die Bewertung von Drohverlustrückstellungen
7.4 RÜCKSTELLUNGEN NACH IFRS
7.5 ANSATZ VON RÜCKSTELLUNGEN NACH IFRS
7.5.1 Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten
7.5.2 Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
7.5.3 Aufwandsrückstellungen
7.5.4 Eventualschulden und Eventualforderungen
7.6 BEWERTUNG VON RÜCKSTELLUNGEN NACH IFRS
7.6.1 Bestmögliche Schätzung
7.6.2 Abzinsung
7.6.3 Kostensteigerung
7.6.4 Einzel- und Sammelrückstellung
7.7 ABSCHLIEßENDER VERGLEICH VON ANSATZ UND BEWERTUNG
8 AUSBLICK
8.1 EXPOSURE DRAFT 37
8.2 DIE MODERNISIERUNG DES HANDELSRECHTS
9 FAZIT
Die vorliegende Arbeit untersucht die unterschiedliche Handhabung des Vorsichtsprinzips in der deutschen Rechnungslegung nach HGB und den International Financial Reporting Standards (IFRS). Das primäre Ziel ist es, Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen diesen Systemen am konkreten Beispiel von Rückstellungen aufzuzeigen und deren Auswirkungen auf die Bilanzierung zu analysieren.
6.1.1 Grundlagen
Das Vorsichtsprinzip ist eines der wichtigsten Grundsätze der deutschen Rechnungslegung und Teil der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung. 162 Durch den Gesetzgeber wurde das Vorsichtsprinzip in § 252 Abs. 1 Nr. 4 fixiert, wobei es sich als „Leitprinzip der deutschen Rechnungslegung“ 163 in weiteren Einzelvorschriften konkretisiert: 164
„Es ist vorsichtig zu bewerten, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlußstichtag entstanden sind, zu berücksichtigen, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlußstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekanntgeworden sind; Gewinne sind nur zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlußstichtag realisiert sind“. 165
Das Vorsichtsprinzip hat sich aus dem Gläubigerschutzgedanken heraus abgeleitet und ist im engeren Sinne eine Bewertungsregel für Sachverhalte mit unsicheren Erwartungen, insbesondere Rückstellungen und Forderungen. 166
Bei der Bilanzierung soll die Bewertung der Aktiva möglichst niedrig und die der Passiva möglichst hoch vorgenommen werden, um dem Vorsichtsgedanken Rechnung zu tragen. Durch diese ungleiche Behandlung wird das Reinvermögen eines Unternehmens niedriger ausgewiesen und eine zu positive Darstellung der Vermögens- und Ertragslage vermieden.167
1 EINLEITUNG: Einführung in die rechtlichen Rahmenbedingungen der internationalen Rechnungslegung in der EU und deren Einfluss auf die deutsche Bilanzierungspraxis.
2 RECHNUNGSLEGUNG VON KAPITALGESELLSCHAFTEN: Darstellung der Pflicht zur Rechnungslegung, der Zwecke des Jahresabschlusses und der relevanten normensetzenden Institutionen in Deutschland.
3 INTERNATIONALISIERUNG DER RECHNUNGSLEGUNG: Erläuterung der Gründe für die Internationalisierung sowie des Prozesses der Harmonisierung der Rechnungslegung in Deutschland.
4 INTERNATIONAL FINANCIAL REPORTING STANDARDS: Analyse der Ursprünge, der Organisation des IASC/IASB und des formalen Prozesses zur Entwicklung neuer Standards.
5 DIE GRUNDSÄTZE ORDNUNGSGEMÄßER BUCHFÜHRUNG: Erörterung der GoB, deren Entwicklung, Systematik sowie der spezifischen Elemente der Buchführung und Bilanzierung.
6 DAS VORSICHTSPRINZIP: Detaillierter Vergleich der Bedeutung und Anwendung des Vorsichtsprinzips nach HGB und nach IFRS, inklusive der daraus resultierenden Unterschiede.
7 RÜCKSTELLUNGEN: Kernstück der Arbeit, welches den Ansatz und die Bewertung von Rückstellungen nach deutschem Handelsrecht und internationalen Standards systematisch gegenüberstellt.
8 AUSBLICK: Diskussion aktueller Entwürfe wie dem Exposure Draft 37 und der Modernisierung des deutschen Handelsrechts (BilMoG).
9 FAZIT: Zusammenfassende Bewertung der Unterschiede zwischen den Systemen und deren Auswirkungen auf die Rückstellungsbilanzierung.
Vorsichtsprinzip, Rechnungslegung, HGB, IFRS, Rückstellungen, Gläubigerschutz, Informationsvermittlung, Imparitätsprinzip, Realisationsprinzip, Bilanzierung, Handelsrecht, Kapitalerhaltung, Bewertung, Ansatz, IAS 37.
Die Diplomarbeit befasst sich mit der Rolle des Vorsichtsprinzips in der Rechnungslegung und dessen Einfluss auf die Bilanzierung von Rückstellungen im direkten Vergleich zwischen dem deutschen Handelsrecht (HGB) und den internationalen Standards (IFRS).
Die Arbeit fokussiert sich auf die theoretischen Grundlagen der Rechnungslegung, das Vorsichtsprinzip als Leitprinzip und die praktische Anwendung bei der Bildung und Bewertung von Rückstellungen.
Ziel ist es, die Unterschiede in der Philosophie und Handhabung der Rechnungslegung zu verdeutlichen, insbesondere im Hinblick auf den Gläubigerschutz (HGB) versus der entscheidungsnützlichen Informationsvermittlung (IFRS).
Der Autor nutzt eine rechtsvergleichende und analysierende Methode, um die unterschiedlichen Regelungen und deren interpretatorische Auswirkung auf den Jahresabschluss gegenüberzustellen.
Der Hauptteil gliedert sich in die theoretische Fundierung des Vorsichtsprinzips und eine detaillierte Gegenüberstellung der Ansatz- und Bewertungsvorschriften für verschiedene Rückstellungsarten.
Wichtige Begriffe sind Vorsichtsprinzip, HGB, IFRS, Rückstellungen, Gläubigerschutz, Realisationsprinzip, Imparitätsprinzip und Kapitalerhaltung.
Es dient primär dem Gläubigerschutz durch nominelle Kapitalerhaltung, um Ausschüttungen von nicht sicher realisierten Gewinnen zu verhindern.
Unter IFRS hat es eine deutlich geringere Bedeutung und ist eher als eine allgemeine Schätzregel bei Unsicherheiten zu verstehen, da das Ziel des Abschlusses die entscheidungsrelevante Informationsvermittlung ist.
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