Bachelorarbeit, 2006
57 Seiten, Note: 2,0
1. Einleitung
2. Menschenrechtsregime und ihre Verregelung
2.1 Internationale Regime
2.2 Menschenrechtsregime
2.3 Die viergliedrige Struktur eines Regimes
2.3.1 Prinzipien des Menschenrechtsregimes
2.3.2 Normen des Menschenrechtsregimes
2.3.3 Regeln des Menschenrechtsregimes
2.3.4 Verfahren des Menschenrechtsregimes
3. Universalität vs. Regionalismus
4. Exkurs über die Entstehung der einzelnen Menschenrechtserklärungen
4.1 Inhaltlicher Überblick
4.2 Tabellenanalyse
5. Fazit
7. Anhang
7.1 Literatur
7.2 Abkürzungsverzeichnis
7.3 Tabelle I
7.4 Tabelle II
Diese Bachelorarbeit untersucht aus politikwissenschaftlicher Perspektive, inwieweit globale und regionale Menschenrechtskonventionen in einem Konkurrenzverhältnis stehen oder sich gegenseitig ergänzen. Die zentrale Forschungsfrage fokussiert dabei auf die Vereinbarkeit universaler Menschenrechtsansprüche mit regionalen Besonderheiten und kulturellen Kontextualisierungen.
2.3.1 Prinzipien des Menschenrechtsregimes
Die Prinzipien des Menschenrechtsregimes sind in den Präambeln der Konventionen und Deklarationen niedergeschrieben. So werden in der Präambel der AEMR die Würde, die gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Menschen, Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt beschrieben. Das oberste Prinzip aller behandelten Deklarationen und Konventionen ist aber, die Menschenrechte zu schützen und dadurch Frieden zu garantieren. Dieser Ansatz kollektiver Sicherheit geht davon aus, dass alle Staaten die Bereitschaft zeigen, ihre Souveränitätsansprüche sowie partikulare Interessen und Bedürfnisse hinter das gemeinsame Ziel einer stabilen und friedlichen internationalen Beziehung zurückzustellen.
Die Beteiligung der Staaten an der Errichtung eines globalen Systems, das in der Lage ist, seine Mitglieder von Androhung oder Anwendung von Gewalt abzuhalten und stattdessen Beistand bei Bedrohung von außen leistet, soll in den Vordergrund rücken. Ein Weltstaat mit Gewaltmonopol und einer Exekutiven gegen Einzelstaaten ist allerdings nicht realistisch, weshalb die Praxis „[…] nur die freiwillige Selbsteinbindung der Staaten auf der Grundlage eines völkerrechtlichen Vertrages[…]“ möglich macht. Grundvoraussetzung für das Funktionieren eines Systems kollektiver Sicherheit ist das Vertrauen in andere Staaten, sich dauerhaft an die gemeinsamen Regeln zu halten und im Falle einer Bedrohung, effektiven Schutz der Entscheidungs- und Durchsetzungsinstanzen des Systems zu erhalten.
1. Einleitung: Einführung in die Thematik der Menschenrechtskonventionen und Darstellung der methodischen Vorgehensweise anhand von Dokumentenanalysen.
2. Menschenrechtsregime und ihre Verregelung: Theoretische Herleitung des Regime-Begriffs und detaillierte Erläuterung der vier Strukturebenen: Prinzipien, Normen, Regeln und Verfahren.
3. Universalität vs. Regionalismus: Auseinandersetzung mit dem Konflikt zwischen universalen Ansprüchen und kulturell geprägten regionalen Besonderheiten.
4. Exkurs über die Entstehung der einzelnen Menschenrechtserklärungen: Historischer Überblick über die Entwicklung globaler und regionaler Vertragswerke sowie deren Kontrollinstanzen.
5. Fazit: Synthese der Ergebnisse und Beantwortung der Frage, ob Regionalismus eine Ergänzung zum globalen Menschenrechtsschutz darstellt.
7. Anhang: Bereitstellung weiterführender Informationen durch Literaturquellen, Abkürzungsverzeichnis und tabellarische Vergleiche.
Menschenrechte, Menschenrechtsregime, Universalismus, Regionalismus, Vereinte Nationen, AEMR, Völkerrecht, Internationale Kooperation, Politische Anthropologie, Dokumentenanalyse, Menschenrechtsschutz, Kulturelle Kontextualisierung.
Die Arbeit analysiert das Zusammenspiel von globalen und regionalen Menschenrechtsregimen und prüft, ob diese sich konkurrierend gegenüberstehen oder sinnvoll ergänzen.
Die Schwerpunkte liegen auf der begrifflichen Definition von Menschenrechtsregimen, dem Spannungsverhältnis zwischen universaler Geltung und regionaler Diversität sowie der Wirksamkeit von Kontrollmechanismen.
Das Ziel ist es zu klären, ob regionale Konventionen den globalen Menschenrechtsschutz schwächen oder durch ihre Kontextualisierung als notwendige Ergänzung zu verstehen sind.
Es wird auf die interpretative Dokumentenanalyse und die Auswertung politikwissenschaftlicher Literatur zurückgegriffen, um den inhaltlichen Gehalt und die Entstehung der Erklärungen zu untersuchen.
Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Fundierung, eine Analyse der Strukturen (Prinzipien, Normen, Regeln, Verfahren) und einen detaillierten tabellarischen Vergleich der regionalen Vertragswerke.
Die wichtigsten Schlagworte sind Universalismus, Regionalismus, Menschenrechtsregime, Völkerrecht und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR).
Sie argumentiert, dass Menschenrechte nur dann nachhaltig implementiert werden können, wenn sie in die jeweilige lokale Kultur und Tradition integriert werden, um den Vorwurf eines "Werteimperialismus" zu vermeiden.
Die Autorin stellt fest, dass eine Einigung auf einen universellen Mindeststandard an Rechten zwar theoretisch sinnvoll ist, jedoch auf Staatenebene aufgrund divergierender politischer Interessen schwer realisierbar bleibt.
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