Magisterarbeit, 2007
94 Seiten, Note: 1,7
1. EINLEITUNG
2. DIE ENTSTEHUNG DER JAPANISCHEN NACHKRIEGSVERFASSUNG
3. DIE ENTSTEHUNG DES ARTIKELS 9 UND DESSEN ENTWICKLUNG
3.1 DIE URSPRÜNGE DES ARTIKELS
3.2 DIE ERSTEN DEUTUNGEN DES ARTIKELS 9
4. DER BEGINN DER WIEDERBEWAFFNUNG JAPANS
4.1 DER EINFLUSS DES KOREKRIEGES AUF DIE DEBATTE UND DIE SCHAFFUNG DER NPR
4.2 DER FRIEDENSVERTRAG VON SAN FRANCISCO UND DAS US-AMERIKANISCH-JAPANISCHE SICHERHEITSBÜNDNIS
5. DIE GRÜNDUNG DER SDF
5.1 DIE HISTORISCHEN HINTERGRÜNDE
5.2 AUFBAU UND STRUKTUR DER SDF UND DES VERTEIDIGUNGSAMTES/VERTEIDIGUNGSMINISTERIUMS
5.2.1 Die zivilen Einrichtungen
5.2.2 Die uniformierten Einrichtungen
6. DIE VERSCHIEDENEN INTERPRETATIONEN ÜBER DIE LEGITIMATION DER SDF
6.1 DIE POSITION DER BEFÜRWORTER DER SDF
6.1.1 Auslegung I
6.1.2 Auslegung II
6.2 DIE INTERPRETATION DER GEGNER DER SDF
6.2.1 Auslegung III
6.2.2 Auslegung IV
6.3 DIE POSITION DER REGIERUNG
6.4 DIE POSITION DER LDP
6.5 DIE OPPOSITION
7. DIE REVISION DES JAPANISCH-AMERIKANISCHEN SICHERHEITSVERTRAGES
7.1 DIE WESENTLICHEN NEUERUNGEN DES SICHERHEITSVERTRAGES
7.2 DIE INNENPOLITISCHE AUSEINANDERSETZUNG
8. RELEVANTE GERICHTSVERFAHREN ZUM ARTIKEL 9
8.1 DER SUNAKAWA-FALL
8.2 DER NAGANUMA-FALL
9. DIE VERÄNDERUNG DER JAPANISCHEN SICHERHEITSPOLITIK IN DEN 1990ER JAHREN
9.1 DAS ENDE DES KALTEN KRIEGES ALS URSPRUNG DER NEUORIENTIERUNG
9.2 DER EINFLUSS DES GOLFKRIEGS AUF DIE JAPANISCHE SICHERHEITSPOLITIK
9.3 DAS „PEACEKEEPING OPERATION LAW“ (PKO) ALS ERSTER ASPEKT DER SICHERHEITSPOLITISCHEN NEUORIENTIERUNG
9.4 DIE WIEDERBELEBUNG DER REVISIONSBESTREBUNGEN
10. DIE AKTUELLE DEBATTE UM EINE VERFASSUNGSREVISION
10.1 DIE ENTWICKLUNG IN DER REGIERUNGSZEIT KOIZUMI JUN’ICHIRÔS
10.1.1 Die Anschläge vom 11. September und das Antiterrorismus Gesetz
10.1.2 Der Einsatz der SDF im Irak
10.2 DER AKTUELLE STAND DER ÄNDERUNGSDEBATTE
10.3 DIE SICHT DER JAPANISCHEN BEVÖLKERUNG AUF EINE MÖGLICHE REVISION DES ARTIKELS 9
11. SCHLUSSBETRACHTUNG
Die vorliegende Arbeit untersucht die Spannungsfelder der japanischen Sicherheitspolitik seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs unter besonderer Berücksichtigung des Artikels 9 der japanischen Nachkriegsverfassung. Die zentrale Fragestellung richtet sich darauf, wie Japan trotz des verfassungsmäßigen Verzichts auf Streitkräfte und Kriegführung eine militärische Verteidigungsfähigkeit entwickelt hat und weshalb nach Jahrzehnten der Diskussion die Forderung nach einer Verfassungsrevision, um Japan zu einem „normalen Staat“ zu machen, immer dringlicher wird.
3.1 Die Ursprünge des Artikels
Über die Entstehung des Artikels gibt es zwei Theorien. Die erste besagt, dass er der japanischen Regierung vom AHQ aufoktroyiert wurde, die zweite, dass Shidehara selbst für ihn verantwortlich ist.20 Unstrittig ist, dass die Unterzeichnerstaaten der Potsdamer Erklärung zumindest für die Zeit direkt nach der Kapitulation eine vollständige Entwaffnung und Entmachtung der japanischen Armee vorsahen. So heißt es in Artikel 6 der Potsdamer Erklärung: „Weil wir der Auffassung sind, dass vor der Vertreibung des unverantwortlichen Militarismus aus der Welt eine neue Ordnung des Friedens, der Sicherheit und der Gerechtigkeit nicht entstehen kann, müssen die Macht und der Einfluss derjenigen, die das japanische Volk irregeführt und unter Ausnutzung des Irrtums sich vermessen haben, die Welt unterjochen zu wollen, für alle Zeiten ausgeschlossen werden.“21 Aus dieser Formulierung könnte man die Interpretation ableiten, dass schon in Potsdam der Entschluss gefasst wurde, Japan für immer zu entwaffnen, um einen erneuten japanischen Militarismus zu verhindern.
Dies spricht dafür, dass die grundlegende Idee des Artikels 9 der japanischen Verfassung den Alliierten zuzuschreiben ist. Dabei ist jedoch zu beachten, dass in der Potsdamer Erklärung zwar von einer „Zerschlagung des japanischen Kriegspotentials“22 gesprochen sowie die „vollständige Entwaffnung der japanischen Wehrmacht“23 gefordert wird. Es ist jedoch nicht ersichtlich ist, ob diese Grundsätze auch nach dem Aufbau einer japanischen Demokratie und dem damit verbundenen Abzug der alliierten Truppen aus Japan gelten sollten.
1. EINLEITUNG: Die Einleitung stellt die zentrale Problematik des Artikels 9 der japanischen Verfassung dar und erläutert die Phasen der sicherheitspolitischen Diskussion Japans.
2. DIE ENTSTEHUNG DER JAPANISCHEN NACHKRIEGSVERFASSUNG: Dieses Kapitel behandelt die historischen Rahmenbedingungen nach der Kapitulation und die Rolle der alliierten Besatzungsmacht bei der Neugestaltung der Verfassung.
3. DIE ENTSTEHUNG DES ARTIKELS 9 UND DESSEN ENTWICKLUNG: Hier wird der Ursprung des Friedensartikels sowie die theoretische Debatte um dessen Urheberschaft und erste Interpretationen analysiert.
4. DER BEGINN DER WIEDERBEWAFFNUNG JAPANS: Das Kapitel beleuchtet, wie der Ausbruch des Koreakrieges und die sicherheitspolitischen Interessen der USA zur Aufstellung der National Police Reserve (NPR) führten.
5. DIE GRÜNDUNG DER SDF: Hier erfolgt eine detaillierte Beschreibung der Gründung, des Aufbaus und der Struktur der japanischen Selbstverteidigungsstreitkräfte.
6. DIE VERSCHIEDENEN INTERPRETATIONEN ÜBER DIE LEGITIMATION DER SDF: Dieses Kapitel analysiert die verschiedenen wissenschaftlichen und politischen Auslegungen zur Verfassungsmäßigkeit der SDF.
7. DIE REVISION DES JAPANISCH-AMERIKANISCHEN SICHERHEITSVERTRAGES: Die Auseinandersetzung um die Revision des Sicherheitspaktes im Jahr 1960 und die daraus resultierende innenpolitische Krise stehen hier im Fokus.
8. RELEVANTE GERICHTSVERFAHREN ZUM ARTIKEL 9: Anhand der Sunakawa- und Naganuma-Fälle wird aufgezeigt, wie die japanische Justiz mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Streitkräfte umging.
9. DIE VERÄNDERUNG DER JAPANISCHEN SICHERHEITSPOLITIK IN DEN 1990ER JAHREN: Dieses Kapitel untersucht die Auswirkungen des Endes des Kalten Krieges und des Golfkriegs auf die japanische Außen- und Sicherheitspolitik.
10. DIE AKTUELLE DEBATTE UM EINE VERFASSUNGSREVISION: Abschließend werden die jüngsten Entwicklungen unter Koizumi, der Einsatz im Irak und die aktuelle Debatte zur Verfassungsänderung dargestellt.
11. SCHLUSSBETRACHTUNG: Die Arbeit schließt mit einer Bilanz über die Diskrepanz zwischen verfassungsrechtlicher Norm und politischer Praxis.
Artikel 9, Japanische Verfassung, Self-Defense Forces, SDF, Friedensartikel, Sicherheitspolitik, Verfassungsrevision, Wiederbewaffnung, Koreakrieg, Sicherheitspakt, USA, Pazifismus, Zivile Kontrolle, Außenpolitik, Normaler Staat
Die Arbeit analysiert die Entwicklung der japanischen Sicherheitspolitik seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs unter dem speziellen Fokus des Artikels 9 der japanischen Verfassung.
Die Arbeit fokussiert sich auf das Spannungsverhältnis zwischen dem strikten pazifistischen Gebot der Verfassung und dem faktischen Aufbau einer modernen militärischen Verteidigungseinheit.
Das Ziel ist es, den Transformationsprozess Japans hin zu einem militärisch aktiveren Akteur unter Beibehaltung der alten Verfassung und die daraus resultierenden Debatten um eine Revision zu erklären.
Die Arbeit nutzt einen historisch-analytischen Ansatz, um auf Basis von Literatur, offiziellen Dokumenten und Interpretationen die sicherheitspolitische Entwicklung Japans aufzuarbeiten.
Der Hauptteil befasst sich mit der Entstehung der Verfassung, der Gründung und Struktur der Self-Defense Forces, juristischen Auseinandersetzungen sowie den sicherheitspolitischen Umbrüchen nach dem Kalten Krieg.
Die zentralen Schlagworte sind Artikel 9, Friedensartikel, Self-Defense Forces (SDF), Verfassungsrevision und Sicherheitspakt.
Die Potsdamer Erklärung bildete die Grundlage für die Forderung der Alliierten nach einer vollständigen Entwaffnung und Entmachtung des japanischen Militarismus nach dem Krieg.
Die Regierung argumentiert, dass die SDF keine „Kriegsmittel“ im Sinne der Verfassung seien, da ihre Kapazitäten nicht für eine moderne, offensive Kriegsführung ausreichten und sie nur zur Selbstverteidigung dienen.
Der Begriff wurde während des Golfkriegs geprägt, da Japan sich aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken militärisch nicht beteiligte, sondern lediglich erhebliche finanzielle Mittel zur Unterstützung der US-geführten Koalition beisteuerte.
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