Diplomarbeit, 2007
85 Seiten, Note: 2,0
1. Einleitung
2. Entwicklungszusammenarbeit und die UN-Kinderrechtskonvention
2.1 Entwicklungszusammenarbeit und –politik
2.2 Die UN-Kinderrechtskonvention
2.2.1 Kinderrechte sind Menschenrechte
2.2.2 Überblick über die Kinderrechte
2.2.3 Universaler Bewertungsmaßstab – unterschiedliche Auslegungsspielräume
2.2.4 Historisch neuartiges Verständnis von Kindern und Kindheit
2.2.5 Kinderrechte sind nicht einklagbar – die Arbeit und Funktionsweise des Kinderrechtsausschusses
2.2.6 Die UN-Sondergeneralversammlung zu Kindern
2.2.7 Die Rolle der Nichtregierungsorganisationen an der Durchsetzung der Kinderrechte
2.3 Die UN-Millenniums-Entwicklungsziele und die Verwirklichung der Kinderrechtskonvention
3. Bildung in der Entwicklungszusammenarbeit
3.1 Armut und Bildung in der Entwicklungszusammenarbeit
3.1.1 Definitionen von Armut
3.1.2 Armut als Menschenrechtsverletzung
3.1.3 Bildung als Mittel zur Armutsbekämpfung
3.1.4 Bildung und Entwicklung
3.1.5 Besondere Bedeutung der Kinder- und Jugendbildung
3.2 Das UN-Kinderrecht auf Bildung
3.2.1 Bildungsrechte Art. 28 und Art. 29 der Kinderrechtskonvention
3.2.2 Bildungsverständnis der Vereinten Nationen
3.2.3 „General Comments“
3.2.3.1 Bildungskriterien für Art. 29
3.2.3.2 Bildungskriterien für Art. 28
3.2.3.3 Folgekonsequenzen für die UN-Mitgliedsstaaten
3.3 Internationale entwicklungspolitische Bildungsziele
3.4 Weltweite Bildungsproblematik
3.4.1 Aktuelle Zahlen im Bildungswesen
3.4.2 Hauptgründe für die Verletzung der Bildungsziele
3.4.2.1 Kinderarbeit
3.4.2.2 Schulgebühren
3.4.2.3 Überfüllte Klassen, mangelnde Ausstattung
3.4.2.4 Zu wenig, unterbezahlte, überforderte Lehrer ohne ausreichende Ausbildung
3.4.2.5 Stadt-Land Disparitäten
3.4.2.6 Diskriminierung von Mädchen
3.4.2.7 Niedriges Bildungsniveau der Mutter
3.4.2.8 Fremde Sprache und fremde Lebenswelt
3.5 Kinderrechtsbasierte Arbeit sozialer Nichtregierungsorganisationen
4. Bildungsansätze am Beispiel zweier Nichtregierungsorganisationen
4.1 Kindernothilfe
4.1.1 Arbeitsweise
4.1.1.1 Gemeinwesensprojekte – Selbsthilfegruppen-Ansatz
4.1.1.2 Ernährungs-,Gesundheits- und Wohnprogramme
4.1.1.3 Bildungsarbeit
4.1.1.4 Partizipation von Kindern
4.1.1.5 Netzwerkarbeit
4.2 Asociación Civil Puririsun
4.2.1 Grundlegendes
4.2.2 Nationale und lokale Situation
4.2.2.1 Nationale Bildungslage
4.2.2.2 Lokale Problemstellungen
4.2.3 Ansätze
4.2.3.1 Kinderfrühförderstelle
4.2.3.2 Hausaufgabenbetreuung / Bibliothek und Spiele
4.2.3.3 Berufliche Lehrgänge
4.2.3.4 Gesundheits-, Ökologie-, Kunst- und Kulturprogramm
4.2.3.5 Gewaltprävention und Menschenrechtserziehung
5. Fazit
Die Arbeit untersucht, wie das Kinderrecht auf Bildung im Rahmen der internationalen Entwicklungszusammenarbeit praktisch umgesetzt werden kann, um einen Beitrag zur Bekämpfung von Armut zu leisten. Dabei wird das Verhältnis zwischen Kinderrechten, dem Recht auf Bildung und den Prinzipien der Sozialen Arbeit analysiert und anhand konkreter Beispiele von Nichtregierungsorganisationen veranschaulicht.
3.4.2.1 Kinderarbeit
Viele Kinder sind arm und müssen täglich arbeiten gehen, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Sie haben keine Zeit, eine Schule zu besuchen (UNICEF 2000: 8). Die Familien können häufig ohne die Mithilfe und Arbeit ihrer Kinder nicht überleben. Armut treibt die Eltern dazu, schon früh ihre Kinder zur Arbeit statt zur Schule zu schicken (ebd.)
In anderen Fällen sind die Eltern der Kinder an Aids gestorben. So müssen die ältesten Geschwister die Verantwortung für die ganze Familie tragen und sind gezwungen zu arbeiten (UNICEF 2003: 6).
Der Weltbildungsbericht von 2007 beziffert die Zahl der arbeitenden Kinder weltweit auf etwa 218 Millionen, wobei drei Viertel unter 14 Jahre alt sind. Bei etwa 126 Millionen Kindern handelt es sich um die schlimmsten Formen von Kindesausbeutung und –missbrauch. Sie sind Opfer von Drogenhandel, Sklaverei, Kinderhandel oder Prostitution. (UNESCO 2006: 6).
1. Einleitung: Die Einleitung thematisiert die weltweite Kinderarmut und stellt die Forschungsfrage, wie Armut durch Erziehung und Bildung wirksam bekämpft werden kann, wobei die Schnittstelle zwischen Sozialer Arbeit und Entwicklungszusammenarbeit beleuchtet wird.
2. Entwicklungszusammenarbeit und die UN-Kinderrechtskonvention: Dieses Kapitel erläutert die Ziele internationaler Entwicklungspolitik und analysiert die Grundlagen sowie die praktische Bedeutung der Kinderrechtskonvention als universellen Maßstab.
3. Bildung in der Entwicklungszusammenarbeit: Das Kapitel verknüpft das Thema Armut mit der Bedeutung von Bildung, analysiert die spezifischen Bildungsrechte nach UN-Konvention und beleuchtet die weltweiten Probleme im Bildungswesen sowie die Rolle sozialer NGOs.
4. Bildungsansätze am Beispiel zweier Nichtregierungsorganisationen: Hier werden die praktischen Strategien der Kindernothilfe und der Organisation „Asociación Civil Puririsun“ in Peru vorgestellt, um aufzuzeigen, wie Bildungsrechte realisiert werden können.
5. Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass soziale NGOs durch „Bottom-up“-Ansätze, Partizipation und Selbsthilfe einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung globaler Armut leisten und dass Investitionen in Bildung eine Grundvoraussetzung für nachhaltige Entwicklung sind.
Kinderrechte, Bildung, Entwicklungszusammenarbeit, Armutsbekämpfung, Kinderrechtskonvention, Soziale Arbeit, Nichtregierungsorganisationen, Partizipation, Millenniums-Entwicklungsziele, Kinderarmut, Menschenrechte, Grundbildung, Kindheit, Empowerment, Inklusion.
Die Arbeit befasst sich mit dem Kinderrecht auf Bildung und dessen Rolle als zentrales Instrument innerhalb der internationalen Entwicklungszusammenarbeit zur Armutsbekämpfung.
Zentrale Themen sind die UN-Kinderrechtskonvention, die Zusammenhänge zwischen Armut und Bildungsdefiziten, die Auslegung von Bildungsartikeln (Art. 28, 29 KRK) sowie praktische Bildungsansätze von NGOs.
Das Ziel ist aufzuzeigen, wie das Kinderrecht auf Bildung in der Praxis umgesetzt werden kann und in welchem Verhältnis diese Aufgabe zur professionellen Sozialen Arbeit steht.
Die Arbeit ist eine theoretische Auseinandersetzung mit Fachliteratur und Studien internationaler Organisationen, die durch Fallbeispiele und eigene Praxiserfahrungen in Projekten ergänzt wird.
Im Hauptteil werden theoretische Grundlagen der Kinderrechte und der Entwicklungszusammenarbeit dargelegt, die weltweite Bildungsproblematik analysiert und praktische Beispiele für Bildungsansätze von NGOs ausgewertet.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Kinderrechte, Bildung, Entwicklungszusammenarbeit, Empowerment und Kinderarmut charakterisiert.
Die Kindernothilfe dient als praktisches Beispiel für eine Organisation, die durch einen Selbsthilfegruppen-Ansatz und Netzwerkarbeit die Umsetzung von Kinderrechten in verschiedenen Ländern aktiv fördert.
Diese Organisation wird als spezifisches Fallbeispiel für die Arbeit mit Kindern in Peru herangezogen, um zu veranschaulichen, wie ganzheitliche Bildungsangebote vor Ort implementiert werden können.
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