Diplomarbeit, 2007
76 Seiten, Note: 2,3
1 Einleitung
2 Die Unternehmenssteuerreform 2008
2.1 Politischer Hintergrund und Gesetzgebungsverfahren
2.2 Maßnahmen der Reform
2.2.1 Rechtsformübergreifende Maßnahmen ab 01.01.2008
2.2.1.1 Einheitliche Gewerbesteuermesszahl von 3,5 v. H.
2.2.1.2 Wegfall des Betriebsausgabenabzugs der Gewerbesteuer
2.2.1.3 Ausweitung der Hinzurechnung bei der Gewerbesteuer
2.2.2 Besteuerung der Kapitalgesellschaften ab 01.01.2008
2.2.2.1 Senkung des Körperschaftsteuersatzes auf 15 v. H.
2.2.3 Besteuerung der Personengesellschaft ab dem 01.01.2008
2.2.3.1 Erhöhung des Gewerbesteueranrechnungsfaktors
2.2.3.2 Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen
2.2.3.3 Einführung einer Thesaurierungsrücklage
2.2.3.3.1 Steuerbelastung nach der aktuellen Rechtslage
2.2.3.3.2 Steuerbelastung 2008 bei Nichtthesaurierung
2.2.3.3.3 Steuerbelastung 2008 bei Vollthesaurierung
2.2.3.3.4 Steuerbelastung 2008 in Abhängigkeit von der Thesaurierungsquote
2.2.3.3.5 Vergleich und Beurteilung
2.2.4 Maßnahmen ab 01.01.2009
2.2.4.1 Abgeltungssteuer
2.2.4.2 Teileinkünfteverfahren statt Halbeinkünfteverfahren
3 Rechtsformwahl nach der Unternehmensteuerreform 2008
3.1 Rechtsformentscheidungskriterien
3.2 Überblick über die Unterschiede der laufenden Besteuerung von Kapitalgesellschaft und Personengesellschaft
3.2.1 Gewinnbesteuerung und Verlustverwirklichung
3.2.2 Sonderbetriebsvermögen
3.2.3 Schuldrechtliche Vertragsbeziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter
3.2.3.1 Gesellschafterfremdfinanzierung
3.2.3.2 Gesellschafter-Geschäftsführer-Verträge
3.2.4 Betriebsausgaben und Werbungskosten
3.2.5 Freibeträge und Anrechnungen
3.2.6 Steuerfreie Einkommensteile
4 Steuerbelastungsvergleich: Personengesellschaft vs Kapitalgesellschaft
4.1 Annahmen zu den Belastungsrechnungen
4.2 Belastungsunterschiede als Folge der Gewinnverwendung
4.2.1 Vollthesaurierung
4.2.1.1 Veranlagungszeitraum 2007
4.2.1.2 Veranlagungszeitraum 2009
4.2.2 Sofortige Vollausschüttung
4.2.2.1 Veranlagungszeitraum 2007
4.2.2.2 Veranlagungszeitraum 2009
4.2.3 Vollthesaurierung und anschließende Entnahme
4.2.3.1 Veranlagungszeitraum 2007
4.2.3.2 Veranlagungszeitraum 2009
4.2.4 Auswertung
4.2.4.1 Vollthesaurierung
4.2.4.2 Vollausschüttung
4.2.4.3 Vollthesaurierung und spätere Entnahme
5 Fazit
Die Arbeit analysiert die steuerlichen Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform 2008 auf die Wahl der Rechtsform bei Personen- und Kapitalgesellschaften. Ziel ist es, unter Einbeziehung der neuen Rahmenbedingungen – wie der Thesaurierungsrücklage und der Zinsschranke – einen fundierten Belastungsvergleich anzustellen und die daraus resultierenden Konsequenzen für die optimale Unternehmensstrukturierung abzuleiten.
2.2.3.3 Einführung einer Thesaurierungsrücklage
Viele ertragsstarke Personenunternehmen stehen im internationalen Wettbewerb mit ausländischen Kapitalgesellschaften. Ohne weitere Maßnahmen beträgt die maximale (Grenz-) Steuerbelastung durch die Einkommensteuer und dem Solidaritätszuschlag 47,48 v. H. Mit Hilfe eines Wahlrechts sollen nicht entnommene Gewinne mit einem ermäßigten Steuersatz i. H. v. 28,25 v. H. zzgl. Solidaritätszuschlag (insgesamt 29,80 v. H.) versteuert werden. Die im Unternehmen verbleibenden Gewinne sollen die Eigenkapitalbildung erleichtern, die Investitionsfähigkeit von Personenunternehmen steigern sowie die Insolvenzgefahr verringern. Eine dadurch erreichte Rechtsformneutralität sollte zudem positive Auswirkungen auf die durch Basel II verschärften Regeln zu Finanzierungsmöglichkeiten haben.
Eine Personengesellschaft wird gemäß dem Transparenzprinzip nicht auf Gesellschaftsebene, sondern auf Gesellschafter- bzw. Mitunternehmerebene mit Einkommensteuer belastet. Der Steuerpflichtige kann folglich für jeden Betrieb oder Mitunternehmeranteil sowie für jeden Veranlagungszeitraum gesondert einen Antrag für die Inanspruchnahme dieser Regelung stellen. Vorraussetzung dafür ist, dass der Gewinn durch einen Betriebsvermögensvergleich gem. §§ 4 Abs. 1 Satz 1 oder 5 EStG-E ermittelt wird und sein Anteil mehr als zehn v. H. oder 10.000 € beträgt.
Wird ein begünstigt besteuerter Gewinnanteil in einem späteren Wirtschaftsjahr vom Steuerpflichtigen entnommen, beträgt die Nachversteuerung 25 v. H. zzgl. Solidaritätszuschlag auf den nachversteuerungspflichtigen Betrag (insgesamt 26,38 v. H.). Nachversteuerungspflichtig ist der thesaurierte Begünstigungsbetrag abzüglich der begünstigten Besteuerung darauf.
1 Einleitung: Diese Einleitung führt in die Bedeutung der Rechtsformwahl für die steuerliche Unternehmensbehandlung ein und skizziert das Ziel der Reform, eine Belastungsneutralität herzustellen.
2 Die Unternehmenssteuerreform 2008: Dieses Kapitel behandelt die politischen Hintergründe und die zentralen Reformmaßnahmen, insbesondere die Gewerbesteueränderungen, die Senkung des Körperschaftsteuersatzes und die Einführung der Thesaurierungsrücklage.
3 Rechtsformwahl nach der Unternehmensteuerreform 2008: Hier werden Kriterien für die Rechtsformwahl sowie die systembedingten Unterschiede in der laufenden Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften detailliert analysiert.
4 Steuerbelastungsvergleich: Personengesellschaft vs Kapitalgesellschaft: Das Kapitel führt einen quantitativen Vergleich der Steuerlast unter verschiedenen Annahmen zur Gewinnverwendung durch, gestützt auf finanzmathematische Modelle.
5 Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und stellt fest, dass die optimale Rechtsformwahl stark von der individuellen Gewinnverwendungspolitik abhängt.
Unternehmenssteuerreform 2008, Rechtsformwahl, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft, Thesaurierungsrücklage, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, Einkommensteuer, Belastungsneutralität, Zinsschranke, Abgeltungssteuer, Teileinkünfteverfahren, Vermögensendwertmodell, Eigenkapitalbildung, Steuerbelastung.
Die Arbeit untersucht die steuerlichen Konsequenzen der Unternehmenssteuerreform 2008 für Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, um aufzuzeigen, wie sich diese Änderungen auf die Wahl der optimalen Rechtsform auswirken.
Im Fokus stehen die steuerlichen Reformmaßnahmen wie die Thesaurierungsrücklage, die Gewerbesteuerreform und die Abgeltungssteuer sowie deren spezifische Auswirkungen auf den laufenden Betrieb und die Gewinnverwendung.
Das Hauptziel besteht darin, die Belastungsunterschiede zwischen den beiden Gesellschaftsformen zu quantifizieren, um Investoren und Unternehmen eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die Rechtsformwahl nach der Reform zu bieten.
Es wird eine betriebswirtschaftliche Analyse durchgeführt, die durch finanzmathematische Modellrechnungen, insbesondere unter Verwendung des Vermögensendwertmodells, die Steuerbelastung unter verschiedenen Szenarien simuliert.
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Reformmaßnahmen, die Analyse rechtsformspezifischer Unterschiede (Gewinnbesteuerung, Sonderbetriebsvermögen etc.) und einen detaillierten Steuerbelastungsvergleich anhand verschiedener Gewinnverwendungsszenarien.
Wichtige Begriffe sind Unternehmenssteuerreform 2008, Thesaurierungsrücklage, Rechtsformneutralität, Belastungsvergleich, Gewerbesteuer und Kapitalgesellschaft.
Sie ermöglicht es Personengesellschaften, einbehaltene Gewinne mit einem ermäßigten Steuersatz zu versteuern, was die Eigenkapitalbildung fördern soll, jedoch bei einer späteren Entnahme eine Nachversteuerung auslöst.
Nein, obwohl die Reform die steuerliche Belastung für beide Formen teilweise annähert, bestehen aufgrund des grundlegenden Dualismus des deutschen Steuersystems weiterhin signifikante Unterschiede, die die Rechtsformwahl maßgeblich beeinflussen.
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