Diplomarbeit, 2007
76 Seiten, Note: 2,3
Die Diplomarbeit untersucht die Rechtsformwahl für Unternehmen nach der Unternehmensteuerreform 2008. Sie analysiert die Auswirkungen der Reform auf die Besteuerung von Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften und vergleicht die steuerliche Belastung beider Rechtsformen unter verschiedenen Szenarien. Die Arbeit dient somit als Entscheidungshilfe für Unternehmen bei der Wahl ihrer optimalen Rechtsform.
Die Einleitung führt in die Thematik der Rechtsformwahl im Kontext der Unternehmensteuerreform 2008 ein und erläutert den Aufbau der Arbeit. Das zweite Kapitel befasst sich mit den wichtigsten Maßnahmen der Unternehmensteuerreform 2008, insbesondere mit den Auswirkungen auf die Besteuerung von Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften. Das dritte Kapitel analysiert die verschiedenen Rechtsformwahlkriterien und stellt die wichtigsten Unterschiede in der laufenden Besteuerung von Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften dar. Das vierte Kapitel beinhaltet die Belastungsrechnungen und den Vergleich der Steuerbelastung von Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften unter verschiedenen Szenarien. Die Arbeit schließt mit einem Fazit und Handlungsempfehlungen für Unternehmen.
Rechtsformwahl, Unternehmensteuerreform 2008, Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft, Steuerbelastung, Gewinnverwendung, Thesaurierung, Ausschüttung, Belastungsrechnung, Entscheidungshilfe, Rechtsformwahlkriterien.
Die Reform zielte auf eine Belastungsneutralität ab, führte aber durch neue Steuersätze und Thesaurierungsregeln zu komplexen Vor- und Nachteilen für Kapital- und Personengesellschaften.
Es wurde eine einheitliche Messzahl von 3,5 % eingeführt, gleichzeitig entfiel jedoch der Betriebsausgabenabzug für die Gewerbesteuer.
Personengesellschaften können Gewinne, die im Unternehmen verbleiben (thesauriert werden), auf Antrag mit einem ermäßigten Steuersatz belasten lassen.
Der Satz wurde auf 15 % gesenkt, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Kapitalgesellschaften zu erhöhen.
Sie besteuert private Kapitalerträge und Dividenden pauschal mit 25 %, was die steuerliche Gesamtbelastung von Ausschüttungen maßgeblich beeinflusst.
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