Bachelorarbeit, 2007
69 Seiten, Note: 1,0
A.) Einführung
B.) Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen und das kirchliche Arbeitsrecht in Deutschland vor in Kraft treten des AGG
I. Das Verhältnis von Staat und Kirche: allgemeine Grundsätze
II. Kirchliches Selbstbestimmungsrecht
1. Der Begriff „Religionsgesellschaft“
2. Selbständiges Ordnen und Verwalten
3. Der Begriff „eigene Angelegenheiten“
4. Schranken der Gewährleistung: „für alle geltende Gesetze“
III. Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts
1. Leitbild der christlichen Dienstgemeinschaft
2. Festlegung von Loyalitätsobliegenheiten
3. Auswirkungen auf die Besonderheiten des kirchlichen Individualarbeitsrechts
a Personalauswahl
b Kündigung
c Fazit
C.) Das kirchliche Arbeitsrecht im europäischen Kontext
I. Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen des kirchlichen Arbeitsrechts
1. Europa und Kirchenrecht
a Schutz der Kirchen im europäischen Gemeinschaftsrecht
aa) Art. 6 Abs.2 EU
bb) Art. 6 Abs.3 EU
b Kollision von nationalem Verfassungsrecht und Gemeinschaftsrecht
aa) Rechtsprechung des EuGH
bb) Rechtsprechung des BVerfG
cc) Staatskirchenrecht im Licht des Art. 23 Abs.1 GG
2. Europa und das Arbeitsrecht
3. Fazit
II. Art. 13 EG und die Richtlinie 2000/78/EG
1. Art. 13 EG als Ermächtigungsgrundlage
2. Die Richtlinie 2000/78/EG
a Zweck der Richtlinie
b Anwendungsbereich der Richtlinie
aa) Räumlicher Anwendungsbereich
bb) Persönlicher Anwendungsbereich
cc) Sachlicher Anwendungsbereich
c Der Begriff der „Diskriminierung“
aa) Unmittelbare Diskriminierung
bb) Mittelbare Diskriminierung
cc) Unerwünschte Verhaltensweisen
dd) Anweisung zur Diskriminierung
d Rechtfertigung einer Diskriminierung
aa) Besondere Rechtfertigungsgründe nach Art. 4 Abs.2 der RL
(1) Anwendungsbereich
(2) Beibehaltung geltender oder Erlass künftiger Rechtsvorschriften
(3) Ungleichbehandlung wegen Religion und Weltanschauung
(4) Religion und Weltanschauung als wesentliche berufliche Anforderung
(5) Beachtung der verfassungsrechtlichen Bestimmungen und Grundsätze der Mitgliedstaaten sowie der allgemeinen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts...
(6) Keine Diskriminierung aus anderem Grund
(7) Festlegung von Loyalitätsobliegenheiten
bb) Allgemeine Rechtfertigungsgründe nach Art. 4 Abs. 1 der RL
cc) Fazit
D.) Die Umsetzung der Richtlinie in das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ und deren Auswirkung auf die Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts
I. Das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)“
1. Zielsetzung
2. Anwendungsbereich
a Sachlicher Anwendungsbereich
b Persönlicher Anwendungsbereich
3. Benachteiligungsformen
4. Benachteiligungsverbote
5. Rechtfertigung einer Benachteiligung
a Besondere Rechtfertigungsgründe nach § 9 AGG
aa) Anwendungsbereich
bb) Ungleichbehandlung wegen Religion und Weltanschauung
cc) Gerechtfertigte berufliche Anforderung
dd) Unter Beachtung des Selbstverständnisses der jeweiligen Religionsgemeinschaft oder Vereinigung im Hinblick auf ihr Selbstbestimmungsrecht
ee) Art der Tätigkeit
ff) Festlegung von Loyalitätsobliegenheiten
(1) Loyales Verhalten
(2) Aufrichtiges Verhalten
b Allgemeine Rechtfertigungsgründe nach § 8 Abs. 1 AGG
c Unterschiedliche Behandlung wegen mehrer Gründe, § 4 AGG
d Fazit
II. Auswirkungen des europäischen Antidiskriminierungsrechts auf das kirchliche Arbeitsrecht
1. Benachteiligung aus Gründen der Religion und Weltanschauung
2. Benachteiligung aus anderen Gründen
3. Multiple Benachteiligung
E.) Fazit
Die Arbeit analysiert die Problematik von Benachteiligungen aus Gründen der Religion oder Weltanschauung im kirchlichen Individualarbeitsrecht unter dem Einfluss des europäischen Antidiskriminierungsrechts. Ziel ist es, zu untersuchen, inwieweit das europäische Recht in das verfassungsrechtlich garantierte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen eingreift und wie sich das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ dazu verhält.
Die Problematik von Benachteiligungen aus Gründen der Religion oder Weltanschauung
Vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Problematik von Benachteiligung aus Gründen der Religion oder Weltanschauung im kirchlichen Individualarbeitsrecht. Ziel ist es, dem Leser einen Überblick darüber zu geben, welche Auswirkungen der europäische Diskriminierungsschutz auf die zukünftige Rechtslage der Kirchen, anderer Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, insb. der katholischen Kirche, haben könnte.
Das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“, das u.a. die europäische Richtlinie 2000/78/EG „des Rates zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf“ in nationales Recht umsetzt, ist nach h.M. als ein „für alle geltendes Gesetz“ eine Schranke der korporativen Religionsfreiheit, der nach Art. 4 Abs.1 & Abs.2, Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 WRV geschützten Organisationen. Die eigentliche Problematik eines kirchlichen Arbeitsrechts besteht darin, dass dieses sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene auf zwei großen Grundsäulen beruht, die sich gegenseitig beeinflussen.. Die grds. auch für den kirchlichen Arbeitgeber geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften werden nämlich in vielerlei Hinsicht durch das nationale Staatskirchenrecht bzw. das auf allgemeinen Rechtsgrundsätzen und Gemeinschaftsgrundrechten beruhende europäische „Gemeinschaftskirchenrecht“ modifiziert.
A.) Einführung: Die Einleitung erläutert die Problematik des kirchlichen Arbeitsrechts im Spannungsfeld zwischen dem verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrecht der Kirchen und dem zunehmenden Einfluss des europäischen Antidiskriminierungsrechts.
B.) Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen und das kirchliche Arbeitsrecht in Deutschland vor in Kraft treten des AGG: Dieses Kapitel legt die verfassungsrechtlichen Grundlagen dar, insbesondere das kirchliche Selbstbestimmungsrecht und das Leitbild der Dienstgemeinschaft vor der Umsetzung europäischer Richtlinien.
C.) Das kirchliche Arbeitsrecht im europäischen Kontext: Hier wird untersucht, wie europäische Rechtsgrundlagen und die Richtlinie 2000/78/EG das traditionelle Staatskirchenrecht modifizieren und welche Rechtfertigungsgründe für Ungleichbehandlungen auf europäischer Ebene bestehen.
D.) Die Umsetzung der Richtlinie in das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ und deren Auswirkung auf die Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts: Dieses Kapitel analysiert die konkrete Umsetzung der europäischen Vorgaben in das AGG und die daraus resultierenden Auswirkungen auf die Kündigungsschutzpraxis und Personalauswahl kirchlicher Arbeitgeber.
E.) Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass eine europarechtskonforme Auslegung der nationalen Gesetze den kirchenspezifischen Spielraum einschränkt und zukünftig eine stärkere gerichtliche Überprüfung der Loyalitätsobliegenheiten zu erwarten ist.
Kirchenrecht, Staatskirchenrecht, Individualarbeitsrecht, Selbstbestimmungsrecht, Europarecht, AGG, Diskriminierungsverbot, Richtlinie 2000/78/EG, Loyalitätsobliegenheiten, Dienstgemeinschaft, Religionsfreiheit, Weltanschauung, Antidiskriminierung, Kündigungsschutz, Verhältnismäßigkeit
Die Arbeit befasst sich mit der Frage, wie sich das europäische Antidiskriminierungsrecht auf das traditionell privilegierte deutsche kirchliche Arbeitsrecht auswirkt.
Die Themenfelder umfassen die verfassungsrechtliche Stellung der Kirchen, das europäische Gemeinschaftsrecht, die Umsetzung der EU-Richtlinie 2000/78/EG in das deutsche AGG und die kirchenrechtliche Praxis der Loyalitätspflichten.
Ziel ist es zu klären, ob und inwieweit das kirchliche Selbstbestimmungsrecht bei der Auswahl und Kündigung von Mitarbeitern durch das neue europäisch geprägte Diskriminierungsverbot eingeschränkt wird.
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Arbeit, die primär auf der Auslegung von Rechtsnormen, der Analyse von Gesetzestexten und der Untersuchung einschlägiger Rechtsprechung (EuGH, BVerfG, BAG) basiert.
Der Hauptteil behandelt die theoretischen Grundlagen des Staatskirchenrechts, die europarechtlichen Rahmenbedingungen durch die Richtlinie 2000/78/EG sowie die praktische Anwendung und Umsetzung dieser Normen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Wichtige Begriffe sind insbesondere kirchliches Arbeitsrecht, Selbstbestimmungsrecht, AGG, Diskriminierungsverbot, Loyalitätsobliegenheiten und Tendenzschutz.
Während das deutsche Staatskirchenrecht den Kirchen ein sehr weitreichendes, autonomes Selbstbestimmungsrecht einräumt, kennt das europäische Recht lediglich einen begrenzten Tendenzschutz, der stärker an die konkrete berufliche Tätigkeit gebunden ist.
Die Autorin kritisiert die Umsetzung in § 9 AGG als teilweise problematisch, da sie beabsichtigt, den kirchlichen Status quo zu wahren, während eine strikt europarechtskonforme Auslegung die Privilegien der Kirchen enger begrenzen würde.
Dies deutet auf eine Entwicklung hin, bei der staatliche Gerichte kircheninterne Loyalitätsanforderungen nicht mehr blind akzeptieren, sondern die Stufenlehre des BAG reaktivieren, um die Verhältnismäßigkeit der Benachteiligung im Einzelfall zu prüfen.
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