Diplomarbeit, 2007
80 Seiten, Note: 1,0
1. Einleitung
1.1. Ist die technische Arbeitnehmerüberwachung wirtschaftlich begründbar?
1.2. Auswirkungen auf die Mitarbeiter
1.3. Gang der Bearbeitung
2. Arten der technischen Arbeitnehmerüberwachung
2.1. Zeiterfassungs- und Zugangskontrollsysteme
2.2. Personalinformationssysteme
2.3. Videoüberwachung
2.4. Telefonüberwachung
2.5. Computerüberwachung
2.5.1. Überwachung der Internet- und Intranetnutzung
2.5.2. E-Mailüberwachung
2.6. Zwischenergebnis
3. Rechtliche Bewertung der einzelnen Überwachungsarten
3.1. Vorüberlegung: Zum Problem der Grundrechtsbindung von Arbeitsvertragsparteien
3.1.1. Lehre von der unmittelbaren Drittwirkung
3.1.2. Lehre von der mittelbaren Drittwirkung
3.1.3. Lehre von der Schutzpflichtfunktion
3.2. Grundrechte der Arbeitnehmer
3.2.1. Der Schutz der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG)
3.2.2. Das Grundrecht der freien Persönlichkeitsentfaltung (Art. 2 Abs. 1 GG)
3.2.3. Das Gleichheitsgebot (Art. 3 Abs. 1 GG)
3.3. Grundrechte der Arbeitgeber
3.3.1. Das Recht auf Entfaltung der unternehmerischen Freiheit (Art. 12 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 14 GG)
3.3.2. Das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (Art. 14 GG)
3.4. Zeiterfassungs- und Zugangskontrollsysteme
3.5. Personalinformationssysteme
3.6. Videoüberwachung
3.6.1. Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume
3.6.2. Videoüberwachung nicht öffentlich zugänglicher Räume
3.6.2.1. Repressive Videoüberwachung nicht öffentlich zugänglicher Räume
3.6.2.2. Präventive Videoüberwachung nicht öffentlich zugänglicher Räume
3.7. Telefonüberwachung
3.7.1. Abhören von dienstlichen Telefongesprächen
3.7.2. Mithören von dienstlichen Telefongesprächen
3.7.3. Aufzeichnung von dienstlichen Telefongesprächen
3.7.4. Erfassung von Verbindungsdaten
3.7.5. Inhaltskontrolle privater Telefongespräche
3.8. Computerüberwachung
3.9. Internetüberwachung
3.9.1. Überwachung durch Standardsoftware bei privatem Nutzungsverbot
3.9.2. Überwachung durch Standardsoftware bei erlaubter Privatnutzung
3.9.3. Überwachung durch spezielle Überwachungssoftware
3.9.4. Private Internetnutzung als Kündigungsgrund
3.10. E-Mailüberwachung
3.10.1. Inhaltskontrolle bei dienstlicher Nutzung
3.10.2. Inhaltskontrolle bei privater Nutzung
3.10.3. Kontrolle der Rahmendaten
3.11. Praxistipp für den Umgang mit Internet und E-Mail am Arbeitsplatz
4. Betriebswirtschaftliche Aspekte der technischen Arbeitnehmerüberwachung
4.1. Telekommunikationskosten
4.2. Arbeitszeitverlust durch privates Surfen
4.3. Gefährdung der Systemsicherheit / Kapazitätsprobleme
4.4. Missbrauch des Unternehmensnetzwerks
4.5. Auswirkungen auf die Mitarbeitermotivation
5. Zusammenfassung und Fazit
Die Diplomarbeit untersucht die technischen Möglichkeiten, die rechtliche Zulässigkeit und den betriebswirtschaftlichen Nutzen von Maßnahmen zur Überwachung von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz, um zu klären, inwieweit eine solche Kontrolle unter Abwägung der Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie unter Berücksichtigung grundrechtlicher Vorgaben gerechtfertigt ist.
1.1. Ist die technische Arbeitnehmerüberwachung wirtschaftlich begründbar?
Unabhängig von der rechtlichen Zulässigkeit technischer Überwachungsmaßnahmen stellt sich die Frage, warum solche Maßnahmen von den Unternehmensführungen als notwendig erachtet werden bzw. zu welchem Ziel sie durchgeführt werden. Gewinnorientierten Unternehmen wird allgemein unterstellt, dass sie möglichst wirtschaftlich effizient handeln. Alles, was in einem Unternehmen geschieht, sollte daher einer Überprüfung auf seinen betriebswirtschaftlichen Nutzen standhalten.
Um die Kosten, die mit einer technischen Überwachung der Arbeitnehmer verbunden sind, zu rechtfertigen, wird dann etwa auf die Produktivitätskontrolle verwiesen. Für Andreas Biegel ergibt sich aus dem hohen Lohnniveau der Industrieländer die Notwendigkeit, durch Überwachungsmaßnahmen die Produktivität zu steigern. Daher müssten die Arbeitsabläufe sowie auch das Verhalten einzelner Mitarbeiter überwacht werden. Biegel geht dabei offensichtlich von einem direkten Zusammenhang zwischen Überwachung und Rationalisierung aus: „Je intensiver dabei Informationen über Arbeitnehmer gesammelt und analysiert werden, desto besser kann der Arbeitgeber rationalisieren und das Arbeitnehmerverhalten sowie Arbeitsabläufe steuern. Wer über mehr und verlässlichere Daten verfügt als die Konkurrenz, wird einen gewünschten Ablauf eher erreichen und sich dadurch Vorteile im Wettbewerb verschaffen können.“
Hinter dieser Argumentationsweise verbirgt sich ein Menschenbild, dass die Handlungspotenziale der Mitarbeiter eher als Störfaktor begreift, die einen perfektionierten, standardisierten Ablauf bedrohen. Durch Überwachung und Steuerung müssen die Mitarbeiter daher dazu gebracht werden, sich ausschließlich normgemäß zu verhalten.
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die zunehmende Technisierung der Arbeitsplatzüberwachung und führt in die zentrale Fragestellung der Arbeit ein, die das Spannungsfeld zwischen betrieblicher Kontrolle und Arbeitnehmerrechten absteckt.
2. Arten der technischen Arbeitnehmerüberwachung: Dieses Kapitel stellt die gängigen Überwachungstechnologien vor, von Zeiterfassungssystemen über Videoüberwachung bis hin zur komplexen Computer-, Internet- und E-Mail-Überwachung.
3. Rechtliche Bewertung der einzelnen Überwachungsarten: Der Hauptteil analysiert ausführlich die verfassungsrechtlichen Grundlagen und die rechtliche Zulässigkeit der verschiedenen Überwachungsmethoden unter Berücksichtigung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen.
4. Betriebswirtschaftliche Aspekte der technischen Arbeitnehmerüberwachung: Das Kapitel hinterfragt den ökonomischen Nutzen der Überwachung und diskutiert Argumente wie Kostensenkung und Produktivitätssteigerung kritisch im Kontext von Mitarbeitermotivation und betriebswirtschaftlicher Effizienz.
5. Zusammenfassung und Fazit: Das Fazit resümiert die Ergebnisse der Arbeit, betont den notwendigen Kompromiss zwischen den Interessen der Vertragsparteien und plädiert für einen umsichtigen Umgang mit Überwachungstechnologien.
Arbeitnehmerüberwachung, Datenschutz, Persönlichkeitsrecht, Arbeitsrecht, Videoüberwachung, E-Mail-Überwachung, Internetnutzung, Betriebsverfassungsgesetz, BDSG, TKG, Mitarbeitermotivation, Interessenabwägung, betriebswirtschaftlicher Nutzen, Produktivitätskontrolle, informationelle Selbstbestimmung.
Die Diplomarbeit befasst sich mit der technischen Überwachung von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber, untersucht deren rechtliche Zulässigkeit und bewertet den betriebswirtschaftlichen Nutzen solcher Maßnahmen.
Die Arbeit deckt die technischen Möglichkeiten der Überwachung, die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie die ökonomische Sinnhaftigkeit von Kontrollinstrumenten im Arbeitsverhältnis ab.
Das Ziel ist es, ein Verständnis für das Spannungsfeld zwischen legitimen Interessen des Arbeitgebers an der Unternehmenssicherheit und Produktivität und den Persönlichkeitsrechten der Mitarbeiter zu schaffen.
Die Arbeit stützt sich auf eine juristische Analyse der geltenden Gesetzeslage (unter anderem BDSG, TKG, Grundgesetz) und eine betriebswirtschaftliche Bewertung der Überwachungsargumente.
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte technische Einführung der Überwachungsmethoden, eine fundierte rechtliche Bewertung einzelner Überwachungsarten und eine kritische Auseinandersetzung mit betriebswirtschaftlichen Argumenten für Kontrollen.
Zentrale Begriffe sind Arbeitnehmerüberwachung, Datenschutz, Persönlichkeitsrecht, Interessenabwägung und betriebswirtschaftliche Effizienz.
Die Videoüberwachung stellt einen Schwerpunkt dar, da hierbei besonders häufig Grundrechte wie das Recht am eigenen Bild mit dem Eigentumsschutz des Arbeitgebers kollidieren, was eine differenzierte rechtliche Abwägung erfordert.
Der Autor hinterfragt diese kritisch und kommt zu dem Schluss, dass die vermeintlich wirtschaftlichen Vorteile häufig nicht stichhaltig sind und die negativen Effekte durch Misstrauen und sinkende Mitarbeitermotivation überwiegen können.
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