Diplomarbeit, 2007
91 Seiten, Note: 1,7
Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
Die vorliegende Diplomarbeit befasst sich mit den Auswirkungen der Dienstleistungsrichtlinie auf die Wohlfahrtsverbände und freien Träger in Deutschland. Die Arbeit analysiert die Regulierung sozialer Dienste im europäischen Kontext und untersucht, welche Chancen und Risiken sich für die deutschen Wohlfahrtsverbände und freien Träger aus der Dienstleistungsfreiheit ergeben.
Die Einleitung führt in die Thematik der Arbeit ein und stellt die Relevanz der Dienstleistungsrichtlinie für die Wohlfahrtsverbände und freien Träger in Deutschland dar. Das erste Kapitel beschäftigt sich mit dem Begriff der sozialen Dienste im europäischen Recht. Es werden verschiedene Begriffsdefinitionen und deren Anwendungsbereich im europäischen Kontext vorgestellt. Das zweite Kapitel untersucht die Anwendung der Dienstleistungsfreiheit auf soziale Dienste. Es werden die relevanten Rechtsgrundlagen und die Rechtsprechung des EuGH analysiert. Das dritte Kapitel befasst sich mit der Dienstleistungsrichtlinie und deren Auswirkungen auf den sozialen Sektor in Deutschland. Es werden die relevanten Regelungen der Richtlinie und die Auswirkungen auf die Wohlfahrtsverbände und freien Träger dargestellt. Das vierte Kapitel analysiert die Chancen und Risiken für die Wohlfahrtsverbände und freien Träger in Deutschland. Es werden sowohl nationale als auch europäische und internationale Perspektiven betrachtet. Das fünfte Kapitel beschäftigt sich mit strategischen Optionen für Wohlfahrtsverbände und freie Träger im europäischen Kontext. Es werden verschiedene Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt, die den Wohlfahrtsverbänden und freien Trägern helfen können, sich im europäischen Markt zu positionieren.
Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, soziale Dienste, Dienstleistungsfreiheit, Dienstleistungsrichtlinie, Wohlfahrtsverbände, freie Träger, Chancen, Risiken, strategische Optionen, europäischer Markt, Bildungssektor, sozialer Sektor, Mittel- und Osteuropa.
Die Richtlinie soll den freien Dienstleistungsverkehr im EU-Binnenmarkt fördern und bürokratische Hürden abbauen. Sie wurde ursprünglich als „Bolkestein-Richtlinie“ bekannt und heftig diskutiert.
Wohlfahrtsverbände sahen in der Richtlinie zunächst eine Bedrohung für den sozialen Sektor. Obwohl viele soziale Dienste ausgenommen wurden, bestehen weiterhin Unsicherheiten bezüglich des Interpretationsspielraums bei wirtschaftlichen Dienstleistungen.
Nein, es gibt ausdrückliche Bereichsausnahmen für nicht-wirtschaftliche Dienstleistungen von allgemeinem Interesse sowie für bestimmte soziale Dienste im Bereich Wohnungsbau, Kinderbetreuung und Unterstützung von Familien.
Ein Risiko ist der potenzielle Wettbewerbsdruck durch Anbieter aus anderen EU-Mitgliedstaaten (z. B. Osteuropa) und die mangelnde Rechtssicherheit durch unklare Rechtsbegriffe.
Sie eröffnet Möglichkeiten zur Internationalisierung und zum Engagement in anderen EU-Märkten, sofern die Träger strategische Handlungsoptionen für grenzüberschreitende Dienste entwickeln.
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