Magisterarbeit, 2007
100 Seiten, Note: 2,3
1. Einleitung
1.1 Thema und Fragestellung
1.2 Forschungsstand
2. UN-Sicherheitsrat (1945 - 2005)
2.1 Zusammensetzung und Arbeitsweise
2.2 Aufgaben und Instrumente der Konfliktbearbeitung des UN-Sicherheitsrats
3. Problematik des Vetorechts
3.1 Instrumente des Kalten Krieges (1945 - 1954)
3.2 Umorientierung nach der Blockauflösung (1989-2003)
4. Das Allgemeine Gewaltverbot als Grundnorm zur Beseitigung des Krieges in den Internationalen Beziehungen
4.1. Die Entwicklung des Allgemeinen Gewaltverbot
4.2 Ausnahmen des Allgemeinen Gewaltverbots
4.2.1 Selbstverteidigung
4.2.2 Kapitel VII der UN-Charta
4.2.3 Rettung eigener Staatsangehöriger
4.2.4 Humanitäre Intervention
5. Der Kosovo Krieg – das Scheitern der internationalen Staatengemeinschaft vor Kriegsausbruch
5.1. Krisenherd Balkan: Vorgeschichte eines unaufhörlichen Konflikts
5.2. Reaktion der Vereinten Nationen
5.2.1. Die Selbstblockade des Sicherheitsrats
5.3 Der Nato-Einsatz ohne UN-Mandat
5.4 Gerechtfertigte Intervention?
5.5 Zwischenfazit: Der Kosovo-Konflikt für den UN-Sicherheitsrat
6. Der dritte Irak-Krieg – Sieg des Unilateralismus der USA ?
6.1 Vorgeschichte des Irakkrieges
6.1.1 Der Zweite Golfkrieg
6.1.2 Die UN-Resolution 678 - Rechtfertigung für jeglichen militärischen Einsatz?
6.1.3 Folgen des Zweiten Golfkrieges
6.2 Die Zuspitzung des Irak-Konflikts ab 2001 – Amerikas Irakpolitik
6.2.1 9/11 – Auslöser für einen Krieg gegen den Terror
6.2.2 Die Bush-Doktrin – Neue Nationale Sicherheitsstrategie
6.2.3 Reaktion der UNO auf den Terroranschlag in New York
7. Die Reaktion der Vereinten Nationen - Die Resolution 1441 zähes Ringen um eine Entscheidung
7.1 Die USA als Initiator für einen Krieg
7.2 Großbritannien – transatlantischer Vermittlungspartner
7.3 Das „alte Europa“ und sein Unwillen
7.3.1 Frankreich – Bestrebungen nach einer Führungsposition
7.3.2 Russland – Handeln aus ökonomischen und traditionellen Gründen
7.4 China – Stratege in der internationalen Politik
7.5 Deutschland – ein eigener Weg
7.6 Das „neue Europa“ – Ost- und Mitteleuropa
7.7 Uneinigkeit im Sicherheitsrat und der Einmarsch in den Irak
7.8 Uniting for Peace – ungenützte Möglichkeit?
7.9 Völkerrechtliche Problematik
7.10 Zwischenfazit: Der Irakkrieg für den UN-Sicherheitsrat
8. Reformversuche des UN-Sicherheitsrats (1992- 2005)
8.1 Ausgangslage – vom Razali-Plan bis zur Reformdebatte 2003
8.2. Neue Dynamik im Vorfeld des Gipfeltreffens anlässlich des 60- jährigen Bestehens der Vereinten Nationen
8.2.1 Die Hochrangige Gruppe und der Bericht „Eine sichere Welt: Unsere gemeinsame Zukunft“
8.2.2 Bericht des Generalsekretärs „In größter Freiheit: Auf dem Weg zu Entwicklung, Sicherheit und Menschrechte“
9.1 Die Gruppe der G4 – für eine Erweiterung ständiger Mitglieder
9.2 Die Gruppe vereint im Konsens – die reformhemmenden Maßnahmen des Coffee – Clubs
9.3 Die Gruppe der Afrikanischen Union – gleiche Privilegien für neue Mitglieder
10. Stagnation der Reform des UN-Sicherheitsrats
10.1 Hohe Hürde – Vetorecht und Änderung der Charta
10.2 Reform vertagt – keine Lösung absehbar
11. Resumee
Die Arbeit untersucht die Effektivität und Handlungsfähigkeit des UN-Sicherheitsrats im Zeitraum von 1990 bis 2005, mit einem besonderen Fokus auf dessen Rolle in Krisensituationen. Im Zentrum steht die Forschungsfrage, inwieweit machtpolitische Interessen und institutionelle Rahmenbedingungen – insbesondere das Vetorecht der ständigen Mitglieder – ein angemessenes Reagieren des Sicherheitsrats in internationalen Konflikten behinderten und zu einer Selbstblockade führten.
4.1. Die Entwicklung des Allgemeinen Gewaltverbot
Der Versuch, militärische Gewalt völkerrechtlich zu begrenzen, ist eine Entwicklung des 20. Jahrhunderts. Bis Ende des Ersten Weltkrieges war es Normalität, dass ein souveräner Staat einen anderen angriff, um seine Macht auszudehnen oder ein Gewaltmonopol zu sichern.
Doch die Schrecken des Ersten Weltkrieges verdeutlichten ein vehementes Umdenken in den internationalen Beziehungen zwischen den Staaten. Die Gründung des Völkerbundes war schlussfolgernd ein erster Ansatz der Schaffung einer internationalen Organisation, deren Intention es war Kriege zwischen den Staaten zu verhindern oder sie zu mindestens einzudämmen.
Eine weitere Errungenschaft war der 1928 beschlossene Kellog-Briand-Pakt, in dem sich alle Vertragspartner bereit erklärten, „dass sie den Krieg als Mittel zur Lösung internationaler Streitfälle verurteilen und auf ihn als Werkzeug nationaler Politik in ihren gegenseitigen Beziehungen verzichten.“ Jedoch beinhaltete dieser Pakt Schwachstellen. Zum einen waren Sanktionen auf ein Brechen des Kriegsverbotes nicht manifestiert und zum anderen erfassten die Vereinbarungen nur den Begriff des „Krieges“ mit einem begrenzten rechtlichen Charakter. Dies bedeutete, dass Staaten eigentliche kriegerische Handlungen nicht mehr als Krieg bezeichneten und so davor gefeit waren, Konsequenzen zu erwarten.
Die 1945 gegründeten Vereinten Nationen konsolidierten in der UN-Charta erstmalig das Gewaltverbot als Grundnorm im internationalen Gefüge.
Gemäß Artikel 2(4): „Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.“ Im Gegensatz zu dem Makel im „Kellog-Briand-Pakt“ war jegliche militärische Gewalt gegen einen anderen Staat untersagt, somit war nicht mehr ausschließlich „der Krieg“ völkerrechtswidrig, sondern jegliche Art von Gewaltanwendung. Das Allgemeine Gewaltverbot festigte sich als tragendes Fundament der UNO und innerhalb der internationalen Ordnung. Das Besondere an dieser Grundnorm war auch die Akzeptanz von Nicht-UN-Mitgliedern, die sie als Richtlinie im internationalen Agieren anerkannten und vertraten. Das Allgemeine Gewaltverbot erlangte so den Status universellen Völkergewohnheitsrechts.
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Entstehung der Vereinten Nationen nach 1945 und stellt die grundlegende Problematik der Reformbedürftigkeit des Sicherheitsrats aufgrund seiner Unfähigkeit, auf aktuelle Krisen zu reagieren, dar.
2. UN-Sicherheitsrat (1945 - 2005): Dieses Kapitel erläutert die Struktur, Arbeitsweise und die spezifischen Aufgaben des UN-Sicherheitsrats bei der Wahrung des Weltfriedens.
3. Problematik des Vetorechts: Hier wird analysiert, wie das Vetorecht während des Kalten Krieges zu einer dauerhaften Selbstblockade des Sicherheitsrats führte und welche Umorientierungen nach 1989 stattfanden.
4. Das Allgemeine Gewaltverbot als Grundnorm zur Beseitigung des Krieges in den Internationalen Beziehungen: Das Kapitel definiert das Gewaltverbot gemäß UN-Charta und diskutiert die rechtlichen Ausnahmen wie Selbstverteidigung oder militärische Zwangsmaßnahmen.
5. Der Kosovo Krieg – das Scheitern der internationalen Staatengemeinschaft vor Kriegsausbruch: Diese Fallstudie untersucht die Unfähigkeit des Sicherheitsrats, den Kosovo-Konflikt zu lösen, was letztlich zum NATO-Einsatz ohne UN-Mandat führte.
6. Der dritte Irak-Krieg – Sieg des Unilateralismus der USA ?: Das Kapitel analysiert die Rolle der USA im Irakkonflikt und wie der Unilateralismus die internationale Ordnung und die Rolle der UNO herausforderte.
7. Die Reaktion der Vereinten Nationen - Die Resolution 1441 zähes Ringen um eine Entscheidung: Eine detaillierte Untersuchung der diplomatischen Verhandlungen zur Resolution 1441 und der gespaltenen Reaktionen der ständigen Mitglieder.
8. Reformversuche des UN-Sicherheitsrats (1992- 2005): Hier werden die verschiedenen Initiativen zur Reform des Sicherheitsrats und die Rolle der Hochrangigen Gruppe sowie des Generalsekretärs beleuchtet.
9. Die Gruppe der G4 – für eine Erweiterung ständiger Mitglieder: Dieses Kapitel thematisiert die Interessen der G4-Staaten und die Gegenbewegungen anderer Staatengruppen bei den Reformdebatten.
10. Stagnation der Reform des UN-Sicherheitsrats: Eine kritische Betrachtung, warum die Reformbemühungen trotz dringender Notwendigkeit aufgrund der hohen rechtlichen Hürden und divergierender Interessen scheiterten.
11. Resumee: Das abschließende Kapitel fasst die Analyse zusammen und bewertet die Rolle des Sicherheitsrats sowie die Notwendigkeit zukünftiger Reformen.
UN-Sicherheitsrat, Vetorecht, Reformbedürftigkeit, Allgemeines Gewaltverbot, Kosovo-Konflikt, Irakkrieg, Unilateralismus, Multilateralismus, Völkerrecht, Selbstblockade, Friedenssicherung, Vereinte Nationen, Reformversuche, Internationale Beziehungen, Souveränität.
Die Arbeit analysiert die institutionelle Blockade des UN-Sicherheitsrats zwischen 1990 und 2005 und untersucht, warum das Gremium häufig unfähig war, effektiv auf internationale Krisen zu reagieren.
Die zentralen Themen sind das Vetorecht der ständigen Mitglieder, die Anwendung des Gewaltverbots, die Legitimität militärischer Interventionen sowie die fortwährenden, aber oftmals erfolglosen Versuche, den Sicherheitsrat zu reformieren.
Die Forschungsfrage konzentriert sich darauf, ob die machtpolitischen Interessen und die institutionelle Konstruktion des Sicherheitsrats ein angemessenes Agieren in Krisensituationen systematisch boykottierten.
Die Arbeit basiert auf einer politikwissenschaftlichen und historischen Analyse, unter Einbeziehung relevanter Völkerrechtsdokumente, Berichte internationaler Gremien sowie einer fundierten Literaturrecherche.
Im Hauptteil werden theoretische Grundlagen (Vetorecht, Gewaltverbot) mit konkreten Fallstudien (Kosovo-Krieg, Irak-Krieg) verknüpft, um die Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit der UNO-Friedenssicherung aufzuzeigen.
Die wichtigsten Begriffe sind UN-Sicherheitsrat, Vetorecht, Unilateralismus, Reformbedarf, Völkerrecht und kollektive Sicherheit.
Die Arbeit erläutert, dass die Bush-Doktrin mit ihrer Ausrichtung auf präventive Selbstverteidigung die Normen der UN-Charta untergrub und den Sicherheitsrat durch unilaterale Alleingänge der USA in eine passive oder irrelevante Rolle drängte.
Der Kosovo-Konflikt verdeutlicht, wie gegensätzliche Interessen der ständigen Mitglieder (insbesondere China und Russland) zu einer Lähmung führten, die trotz massiver Menschenrechtsverletzungen kein UN-Mandat für eine notwendige Intervention zuließ.
Die G4 (Deutschland, Japan, Indien, Brasilien) versuchten, durch ihre wirtschaftliche und politische Bedeutung einen ständigen Sitz zu erlangen, scheiterten jedoch am Widerstand regionaler Konkurrenten und dem Unwillen der bestehenden Vetomächte, ihre Privilegien zu teilen.
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