Diplomarbeit, 2007
116 Seiten, Note: 2,3
1. Einleitung
2. Leasing – Ein Überblick
2.1 Die Entwicklung des Leasing
2.2 Begriffsbestimmung
2.2.1 Operating-Leasing
2.2.2 Finanzierungs-Leasing
2.2.3 Abgrenzung zum Kreditkauf
2.3 Ökonomische Gründe für Leasinggestaltungen
2.3.1 Liquiditätseffekt
2.3.2 Bilanzstruktureffekt
2.3.3 Finanzierungskosteneffekt
2.3.4 Dienstleistungseffekt
2.3.5 Risikoeffekt
2.3.6 Steuereffekt
2.4 Erscheinungsformen des Leasing
2.4.1 Differenzierung nach dem Leasingobjekt
2.4.1.1 Mobilien-Leasing
2.4.1.2 Immobilien-Leasing
2.4.2 Differenzierung nach dem Amortisationsgrad
2.4.2.1 Vollamortisationsverträge
2.4.2.2 Teilamortisationsverträge
2.4.2.2.1 Teilamortisation mit Andienungsrecht
2.4.2.2.2 Teilamortisation mit Aufteilung des Mehrerlöses
2.4.2.2.3 Teilamortisation mit Kündigungsrecht
2.5 Steuerliche Zurechnung von Leasinggütern
2.5.1 Abgrenzungskriterien des Bundesfinanzhofs
2.5.2 Zuordnung gemäß den Leasingerlassen des Bundesfinanzministeriums
2.5.3.1 Vollamortisationserlass für Mobilien
2.5.3.2 Teilamortisationserlass für Mobilien
2.5.3.3 Vollamortisationserlass für Immobilien
2.5.3.4 Teilamortisationserlass für Immobilien
2.6 Zusammenfassung
3. Die bisherige steuerliche Behandlung von Leasing in Deutschland
3.1 Ertragsteuern
3.1.1 Die Körperschaftsteuer
3.1.2 Vorteile durch Steuerarbitrage
3.1.3 Vorteile durch Steuerstundungseffekte
3.1.4 Vorteile durch degressiven Ratenverlauf
3.2 Gewerbesteuerliche Betrachtung
3.2.1 Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen
3.2.1.1 Vermeidung der Hinzurechnung durch Forfaitierung
3.2.1.2 Vermeidung der Hinzurechnung durch Organschaft
3.2.2 Vorteile durch Steuerarbitrage
3.3 Zusammenfassung
4. Neue Gesetzeslage durch die Unternehmensteuerreform 2008
4.1 Notwendigkeit einer Reform der Unternehmensbesteuerung
4.2 Maßnahmen der Unternehmensteuerreform
4.2.1 Entlastung bei den Ertragsteuern
4.2.2 Gegenfinanzierung der Steuerentlastungen
4.3 Auswirkung der Steueränderungen auf Leasinggesellschaften
4.3.1 Zinsschranke – gewinnabhängige Begrenzung des Schuldzinsabzugs
4.3.1.1 Ausgestaltung der Zinsschranke
4.3.1.2 Probleme bei der Zinsschranke
4.3.1.3 Escape-Klausel
4.3.1.4 Nachbesserungsmöglichkeiten bei der Zinsschranke
4.3.2 Hinzurechnung pauschalierter Finanzierungsanteile bei der Gewerbesteuer
4.3.2.1 Kritikpunkte an den neuen Hinzurechnungsregeln
4.3.2.2 Nachbesserungsmöglichkeiten bei der Hinzurechnung
4.4 Zusammenfassung
5. Quantitative Analyse der Steuerwirkungen auf eine Leasingrate
5.1 Prämissen
5.2 Analyse der bisherigen steuerlichen Behandlung der Finanzierungsalternativen
5.2.1 Steuerbelastung des Leasingnehmers vor der Reform
5.2.2 Steuerbelastung des Leasinggebers vor der Reform
5.2.3 Saldierter Gesamtertrag beider Parteien vor der Reform
5.2.4 Steuerbelastung der Kreditfinanzierung vor der Reform
5.2.5 Zwischenergebnis
5.3 Analyse der Steuerwirkungen nach der Unternehmensteuerreform 2008
5.3.1 Steuerbelastung des Leasingnehmers nach der Reform
5.3.2 Steuerbelastung des Leasinggebers nach der Reform
5.3.3 Saldierter Gesamtertrag beider Parteien nach der Reform
5.3.4 Steuerbelastung der Kreditfinanzierung nach der Reform
5.3.5 Zwischenergebnis
5.4 Ergebnis der Analyse
6. Kritische Gesamtwürdigung aus Sicht der Leasinggesellschaften
Die Diplomarbeit untersucht die Auswirkungen der deutschen Unternehmensteuerreform 2008 auf Leasinggesellschaften und analysiert, inwieweit Leasing im Vergleich zu Kreditfinanzierungen durch die neue Gesetzeslage benachteiligt wird.
2.3.1 Liquiditätseffekt
Die Beschaffung eines Investitionsgutes führt zunächst zu einem Liquiditätsabfluss beim Investor, welcher durch die Aufnahme eines Kredits wieder partiell kompensiert werden kann. Diese Kreditaufnahme belastet jedoch die Kreditlinie des Investors. Darüber hinaus wird eine hundertprozentige Kreditfinanzierung in der Regel nicht gewährt, so dass dennoch Eigenmittel durch die Investition gebunden werden. Im Ergebnis wird also die Liquidität durch eine Kreditaufnahme negativ beeinflusst.
Im Gegensatz dazu ist bei Leasing kein Eigenkapitalanteil erforderlich, da eine hundertprozentige Fremdfinanzierung erfolgt. Der Liquiditätsstatus des Leasingnehmers wird durch die Leasingfinanzierung also nicht negativ beeinflusst. Wenn man unterstellt, dass durch die Investition die Ertragskraft des Leasingnehmers steigt, so können die Leasingraten liquiditätsneutral durch den laufenden Ertrag des Leasingobjekts erwirtschaftet werden, was als „pay-as-you-earn-Effekt“ bezeichnet wird. Durch die insgesamt flexible Vereinbarung über die Vertragslaufzeit, einen möglichen Restwert oder auch ergänzende Sonderzahlungen, lässt sich der Ratenverlauf individuell auf den Liquiditätsbedarf des Leasingnehmers anpassen. Anders als bei einem Kreditnehmer wird der finanzielle Kreditrahmen des Leasingnehmers nicht direkt eingeschränkt. Ob sich daraus jedoch weitere Finanzierungskapazitäten eröffnen, ist fraglich, denn der Verpflichtungscharakter von langfristigen Kredit- und Leasingverträgen entspricht einander und wird bei der Kreditwürdigkeitsprüfung eines externen Kreditgebers vermutlich analog bewertet. Darüber hinaus müssen mittelgroße und große Kapitalgesellschaften gemäß § 285 Nr. 3 Handelsgesetzbuch (HGB) im Anhang Ihrer Bilanz die bedeutenden finanziellen Verpflichtungen, so auch Ihre Leasingverpflichtungen, angeben.
1. Einleitung: Die Einleitung skizziert das Ziel der Arbeit, die steuerliche Behandlung von Leasing im Kontext der Unternehmensteuerreform 2008 zu bewerten und die drohenden Wettbewerbsnachteile gegenüber der Kreditfinanzierung zu analysieren.
2. Leasing – Ein Überblick: Dieses Kapitel definiert Leasing, führt die Grundformen Operating- und Finanzierungs-Leasing ein und erläutert ökonomische sowie steuerliche Gründe für Leasinggestaltungen.
3. Die bisherige steuerliche Behandlung von Leasing in Deutschland: Es wird die steuerliche Ausgangslage vor der Reform dargelegt, wobei insbesondere die ertragsteuerliche Neutralität und gewerbesteuerliche Besonderheiten betrachtet werden.
4. Neue Gesetzeslage durch die Unternehmensteuerreform 2008: Dieses zentrale Kapitel analysiert die konkreten Änderungen durch die Reform, insbesondere die Zinsschranke und die neue Hinzurechnung von pauschalierten Finanzierungsanteilen bei der Gewerbesteuer.
5. Quantitative Analyse der Steuerwirkungen auf eine Leasingrate: Hier erfolgt eine mathematische und analytische Untersuchung der steuerlichen Belastungsänderungen, um den Vorteilhaftigkeitsvergleich zwischen Leasing und Kreditfinanzierung vor und nach der Reform zu ziehen.
6. Kritische Gesamtwürdigung aus Sicht der Leasinggesellschaften: Zum Abschluss werden die Chancen und Risiken der Reform zusammengefasst und die Forderungen der Leasingbranche zur Nachbesserung der Regelungen diskutiert.
Leasing, Unternehmensteuerreform 2008, Zinsschranke, Gewerbesteuer, Finanzierungs-Leasing, Dauerschuldzinsen, Hinzurechnung, Steuerarbitrage, Steuerbelastung, Liquiditätseffekt, Kapitalgesellschaft, Investitionsalternative, Steuerneutralität, Fremdfinanzierung, Objektzurechnung.
Die Arbeit untersucht die steuerlichen Auswirkungen der Unternehmensteuerreform 2008 auf Leasinggesellschaften und Leasingverträge in Deutschland.
Die zentralen Themen sind die steuerliche Behandlung von Leasing, die Mechanismen der Unternehmensteuerreform wie die Zinsschranke sowie die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Leasingraten.
Ziel ist es, die Auswirkungen der steuerlichen Änderungen auf die Vorteilhaftigkeit von Leasing gegenüber der Kreditfinanzierung zu bewerten und kritisch zu würdigen.
Die Arbeit nutzt eine Kombination aus einer theoretischen Aufarbeitung des Leasing-Steuerrechts und einer quantitativen Analyse der steuerlichen Wirkungen auf eine Leasingrate.
Der Hauptteil analysiert die bisherige steuerliche Behandlung, die neuen gesetzlichen Regelungen der Reform, ihre Auswirkungen auf Leasinggesellschaften sowie eine quantitative Modellrechnung.
Zu den wichtigsten Begriffen zählen Leasing, Zinsschranke, Gewerbesteuer, Finanzierungs-Leasing, Steuerneutralität und Fremdfinanzierung.
Da Leasinggesellschaften sich primär über Fremdkapital refinanzieren, führt die Zinsschranke zu einer Begrenzung des Zinsabzugs, was eine existenzbedrohende steuerliche Mehrbelastung darstellen kann.
Leasingraten werden nun teilweise der Gewerbesteuer hinzugerechnet, wodurch Leasing gegenüber der Kreditfinanzierung steuerlich schlechter gestellt wird.
Die Escape-Klausel soll Unternehmen mit typischer Finanzierungsstruktur von der Zinsschranke ausnehmen; für viele Leasinggesellschaften ist ihr Nachweis aufgrund der Unternehmensstruktur jedoch schwierig.
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