Diplomarbeit, 2005
84 Seiten, Note: 2,3
1. AUFBAU DER WISSENSCHAFTLICHEN ARBEIT
2. ZUM BEGRIFF UND DEN GESCHICHTLICHEN HINTERGRÜNDEN IN DER FACHLICHEN DISKUSSION
2.1 Lebensweltorientierung
2.2 Sozialraum und Sozialraumorientierung im Bereich der Jugendhilfe
2.3 Handlungslinien in der Entwicklung sozialraumorientierter Ansätze ab 1850
2.4 Soziarumorientierung - ein wichtiges Moment der Jugendhilfe seit 1990
2.4.1 Die Einzelfall- und Zielgruppenarbeit
2.4.2 Die fallunspezifische und infrastrukturelle Arbeit
3. DIE SOZIALRAUMANALYSE ALS GRUNDLAGE FÜR SOZIALRAUMORIENTIERTE KONZEPTE
3.1 Handlungslinien in der Entwicklung von Sozialraumanalysen
3.2 Mögliche methodische Zugänge und Zielsetzungen zur Analyse eines Sozialraums
3.2.1 Lokalisierung und Abgrenzung eines Raums
3.2.2 Detaillierte, soziokulturelle Strukturanalyse des Sozial raums
3.2.3 Bestandsaufnahme im Quartier
3.2.4 Erfassung des subjektiven Empfinden der Bewohner gegenüber ihrem Sozialraum
3.3 Sozialraumanalysen in der Jugendhilfe
4. STEUERUNGSMÖGLICHKEITEN IM SOZIALRAUM UND DEREN VERANKERUNG IM KJHG
4.1 Sozialraumbudgets
4.1.1 Koordination der Träger und der Budgetsummen, durch das KJHG
4.1.2 Ziele von Sozialraumbudgets
4.2 Steuerungsverantwortung der Träger bezüglich des Sozialraumbudgets
4.2.1 Trägerexklusivität im Sozialraum
4.2.2 Trägerpluralität im Sozialraum
4.2.3 Steuerungsbereich der Sozialraumgremien
4.3 Rechtliche Machbarkeiten sozialraumorientierter Ansätze im Kontext des KJHG
4.3.1 Der Hilfeplan nach §36 SGB VIII
4.3.2 Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII
4.3.3 Aktive Beteiligung des Leistungsberechtigten
4.3.4 Ansätze sozialräumlicher Ressourcenerschließung und Vernetzung
4.3.5 Wunsch- und Wahlrecht des Leistungsberechtigten § 5 und § 36 Abs.1 SGB VIII
5. ZWEI ERFOLGREICHE PRAXISPROJEKTE SOZIALRAUMORIENTIERTER FINANZIERUNG
5.1 Die Reform der Erziehungshilfen in Stuttgart
5.1.1 Ziele, Voraussetzungen und deren Umsetzung
5.1.2 Die Steuerungs- und Trägerverantwortung im Sozialraum
5.1.2.1 Die Steuerungsverantwortung
5.1.2.2 Die Trägerverantwortung
5.1.3 Die Budgetzusammensetzung und Verteilung
5.1.4 Problematiken und Aussichten bei der praktischen Umsetzung des Stuttgarter Modells
5.2 Das Bundesmodellprojekt INTEGRA
5.2.1 Ziele, Voraussetzungen und deren Umsetzung im Modellgebiet Celle
5.2.2 Die Steuerungs- und Trägerverantwortung im Sozialraum
5.2.3 Die Budgetzusammensetzung und Verteilung
5.2.4 Problematiken und Aussichten bei der praktischen Umsetzung des INTEGRA Modells
6. ABSCHLIEßENDE BEMERKUNGEN ZU SOZIALRAUMORIENTIERTEN ANSÄTZEN IN DEN FELDERN DER JUGENDHILFE
6.1 Problematiken und Grenzen
6.2 Kritischer Ausblick
Die Arbeit untersucht die Relevanz der Sozialraumorientierung in der Jugendhilfe, insbesondere im Hinblick auf moderne Finanzierungskonzepte wie Sozialraumbudgets, und prüft deren rechtliche Vereinbarkeit mit dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) sowie ihre Wirksamkeit für eine bedarfsgerechte Hilfeplanung.
2.4.1. Einzelfall- und Zielgruppenarbeit
Schon im Rahmen des Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG), welches 1924 in Kraft getreten ist wurde das primäre Augenmerk auf die Arbeit am Einzelfall- beziehungsweise auf Gruppenarbeit gelegt. Mit Einzelfallarbeit „sind Tätigkeiten gemeint, die sich unmittelbar auf einen als Fall identifizierten Menschen oder eine Gruppe beziehen, sei dieser Fall nun im Rahmen eines geordneten Hilfeplanverfahrens entstanden, im Zuge einer aufsuchenden Arbeit oder während der Tätigkeit in einer Einrichtung“ (Hinte/ Litges/ Groppe 2003, S. 34).
Die Einzelfallarbeit ist auch heute noch das Grundgerüst der Jugendhilfearbeit, jedoch wird heutzutage das Hauptaugenmerk auf die Reduzierung der Fälle durch Präventivarbeit gelegt. Die Abrechnung über Fachleistungsstunden ist unkompliziert, gängig und in den Augen der so genannten professionellen Leistungserbringer, ein sicheres Instrument zur Finanzierung ihrer Fälle. Außerdem ist die Finanzierung von Fallarbeit im Kinder- und Jugendhilferecht § 77 und § 78 SGB VIII, klar und detailliert geregelt. Ist ein Fall identifiziert, entsteht eine rechtliche Leistungspflicht des öffentlichen Jugendhilfeträgers, dem Leistungsberechtigten gegenüber. „Das bedeutet, dass bei Einzelfallbezogenen Hilfen, insbesondere bei den Hilfen zur Erziehung, diese zentralen verwaltungsverfahrensrechtlichen Tätigkeiten vom Jugendamt selbst vorzunehmen sind“ (Münder 2001, S. 83).
Fallunspezifische Arbeit hingegen, ist ein neues Betätigungsfeld der Jugendhilfe und ihrer Mitarbeiter, welches nicht durch routiniertes Handeln der Leistungserbringer umsetzbar ist. Für diesen Handlungsbereich müssen neue Methoden entwickelt werden, was erst einmal mit Mehrarbeit und Weiterqualifikation der Mitarbeiter in einem neuen Arbeitsgebiet, verbunden ist. Diese Gründe reichen den Leistungserbringern oft, sich aus der Verantwortung zu ziehen und ausschließlich routinierte Fallarbeit zu leisten, mit der Begründung dass Fallarbeit leistungsrechtlich verpflichtend geleistet werden muss. Dementsprechend hat ein identifizierter, Leistungsberechtigter Bürger einen Rechtsanspruch auf Hilfeleistungen, welcher beim öffentlichen Träger geltend gemacht werden muss, damit dieser der individuellen Leistungsberechtigung nachkommen kann. Die individuelle Umsetzung der Hilfeleistung wird dann vom öffentlichen Träger unter Berücksichtung der Rechte des Leistungsberechtigten an einen freien Träger übergeben, welcher die jeweilige Leistung dann umsetzt.
1. AUFBAU DER WISSENSCHAFTLICHEN ARBEIT: Dieses Kapitel umreißt die Problemstellung der Arbeit, den Fokus auf Sozialraumorientierung und Sozialraumbudgetierung sowie die Zielsetzung der Untersuchung.
2. ZUM BEGRIFF UND DEN GESCHICHTLICHEN HINTERGRÜNDEN IN DER FACHLICHEN DISKUSSION: Hier werden die zentralen Begriffe Lebenswelt- und Sozialraumorientierung definiert und in ihre historischen sowie fachlichen Entwicklungslinien eingeordnet.
3. DIE SOZIALRAUMANALYSE ALS GRUNDLAGE FÜR SOZIALRAUMORIENTIERTE KONZEPTE: Das Kapitel erläutert die Bedeutung von Sozialraumanalysen als Instrument zur Identifikation von Defiziten und Bedarfen in Quartieren als Basis für bedarfsgerechte Budgets.
4. STEUERUNGSMÖGLICHKEITEN IM SOZIALRAUM UND DEREN VERANKERUNG IM KJHG: Es werden Methoden der Steuerung durch Sozialraumbudgets, die Rolle von Trägern sowie die rechtliche Verankerung innerhalb des KJHG und SGB VIII detailliert dargelegt.
5. ZWEI ERFOLGREICHE PRAXISPROJEKTE SOZIALRAUMORIENTIERTER FINANZIERUNG: Anhand des Stuttgarter Modells und des Bundesmodellprojekts INTEGRA werden praktische Ansätze und Problematiken der Finanzierung von Jugendhilfe illustriert.
6. ABSCHLIEßENDE BEMERKUNGEN ZU SOZIALRAUMORIENTIERTEN ANSÄTZEN IN DEN FELDERN DER JUGENDHILFE: Der abschließende Teil reflektiert die Problematiken, Grenzen sowie zukünftige Perspektiven bei der Implementierung sozialraumorientierter Ansätze.
Sozialraumorientierung, Jugendhilfe, Sozialraumbudget, KJHG, SGB VIII, Hilfeplanung, Einzelfallarbeit, fallunspezifische Arbeit, Lebensweltorientierung, Sozialraumanalyse, Trägerverantwortung, Prävention, Quartiersarbeit, Bedarfsermittlung, Wunsch- und Wahlrecht.
Die Arbeit befasst sich mit der Sozialraumorientierung in der Jugendhilfe und untersucht, wie neue Finanzierungsansätze wie Sozialraumbudgets genutzt werden können, um Hilfen flexibler und bedarfsgerechter im sozialen Umfeld von Jugendlichen umzusetzen.
Zentrale Themen sind die theoretische Fundierung der Sozialraumorientierung, die methodische Analyse von Sozialräumen, steuerungsrelevante Budgetkonzepte und die rechtliche Einbettung dieser Ansätze in das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG).
Das Ziel ist aufzuzeigen, dass Sozialraumbudgets nur dann effektiv wirken, wenn sie passgenau auf die spezifischen Bedingungen eines Sozialraums konzipiert sind, und dass sie den Paradigmenwechsel vom "Fall zum Feld" wirkungsvoll unterstützen können.
Die Arbeit stützt sich auf eine tiefgehende Literaturanalyse, den Vergleich von Fachdiskussionen sowie die Auswertung von Praxisprojekten und Modellvorhaben, um theoretische Konzepte mit der praktischen Umsetzung abzugleichen.
Der Hauptteil analysiert Möglichkeiten der Sozialraumanalyse, die rechtlichen Machbarkeiten im Kontext des KJHG, die Steuerungsverantwortung von Trägern sowie konkrete Beispiele wie das Stuttgarter Modell und das Projekt INTEGRA.
Wichtige Begriffe sind Sozialraumorientierung, Sozialraumbudget, KJHG, Hilfeplanung, Einzelfallarbeit, fallunspezifische Arbeit, Trägerpluralität und Bedarfsgerechtigkeit.
Die Einzelfallarbeit konzentriert sich auf die gezielte Unterstützung identifizierter Individuen (oft über Fachleistungsstunden), während die fallunspezifische Arbeit quartiersbezogene Infrastrukturen und präventive Ressourcen im Sozialraum erschließt, um Fälle gar nicht erst entstehen zu lassen.
Das Wunsch- und Wahlrecht gemäß § 5 und § 36 SGB VIII bleibt auch bei sozialraumorientierten Budgetkonzepten bestehen; die Arbeit argumentiert, dass eine pluralistische Trägerlandschaft und Öffnungsklauseln notwendig sind, um dieses Recht im Rahmen der neuen Budgetmodelle zu sichern.
Das System-Controlling soll die Einzelfallkontrolle ablösen und durch Transparenz in den Sozialraumteams sicherstellen, dass Mittel nicht nur für Einzelhilfen, sondern auch für präventive und infrastrukturelle Zwecke effektiv eingesetzt und nachgewiesen werden.
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