Examensarbeit, 2007
60 Seiten, Note: 11 Punkte
Die wissenschaftliche Hausarbeit untersucht die Rolle des Strafverteidigers im Verfahren gegen Jugendliche. Im Fokus steht die Frage, ob der Jugendstrafverteidiger neben seiner Rolle als Interessenvertreter und Organ der Rechtspflege auch eine erzieherische Funktion wahrnimmt.
Die Einleitung führt in das Thema ein und stellt die Relevanz der Fragestellung dar. Anschließend wird die Funktion und Verfahrensstellung des Jugendstrafverteidigers aus historischer Sicht beleuchtet.
In Kapitel C wird der junge Beschuldigte als Subjekt im Strafverfahren betrachtet, während Kapitel D den Erziehungsgedanken im Jugendstrafrecht beleuchtet, einschließlich seiner historischen Entwicklung und der Diskussion um seine aktuelle Bedeutung.
Kapitel E beleuchtet die Erfahrungswerte aus der Praxis von Jugendstrafverteidigern und soll einen realitätsnahen Einblick in die Herausforderungen und Möglichkeiten der Jugendstrafverteidigung bieten.
Jugendstrafverteidigung, Jugendstrafrecht, Erziehungsgedanke, Strafverteidiger, Interessenvertretung, Organ der Rechtspflege, Jugendlicher, Beschuldigter, Strafverfahren, Grundgesetz, Pädagogik, Kriminalprävention, Praxis, Erfahrungswerte.
Die Arbeit untersucht kontrovers, ob der Verteidiger dem Erziehungsgedanken des JGG verpflichtet ist oder rein als Interessenvertreter des Jugendlichen agieren sollte.
Dieser Status verpflichtet den Verteidiger zur Rechtsstaatlichkeit, was teils im Konflikt mit der einseitigen Interessenvertretung des Jugendlichen stehen kann.
In einem auf Erziehung ausgerichteten Verfahren kann die prozessuale Gegenwehr des Verteidigers die "einvernehmliche" Kommunikation zwischen Richter und Jugendlichem stören.
Die Arbeit analysiert die Vereinbarkeit pädagogischer Sanktionen mit verfassungsrechtlichen Garantien und modernen pädagogischen Konzepten.
Prävention ist ein Kernziel des Jugendstrafrechts; der Verteidiger muss abwägen, wie er die Rechte des Mandanten schützt, ohne dessen Resozialisierung zu behindern.
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