Examensarbeit, 2007
48 Seiten, Note: 1,0
1. Gesamtkonzeption für den EDV- Einsatz
1.1 Wie soll der EDV-Einsatz in der Einzelfallarbeit aussehen?
1.2 Wie wird das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleistet?
2. Anforderungen an das Programm
2.1 Verständnisse von Hilfeplanung und Intervention, deren Umsetzung in unserem Beispiel und daraus abgeleitetet Anforderungen an ein EDV-Programm
2.2 Verständnisse von Evaluation und Aktenführung, deren Umsetzung in unserem Beispiel und daraus abgeleitetet Anforderungen an ein EDV-Programm
3. Programmevaluation
3.1 Evaluation in Bezug auf die Anforderungen der Hilfeplanung und Intervention
3.2 Evaluation in Bezug auf die Anforderungen der Evaluation und Aktenführung
4. Funktionalität des Programms
4.1 intuitive Bedienbarkeit, Benutzerführung, Hilfefunktion, Flexibilität und Erweiterbarkeit der Leistungserfassung
4.2 Zusatznutzen, der über die Aktenführung und die formulierten Anforderungen hinausgeht (einzelfallbezogene Berichte, Terminplanung, Überwachung von Fristen)
Die Arbeit untersucht den Einsatz von EDV-Systemen in der Sozialen Arbeit, insbesondere im Kontext von Kindeswohlgefährdungen. Ziel ist es, anhand des Software-Produktes "GEDOK" zu analysieren, welche spezifischen Anforderungen an eine solche Software gestellt werden müssen, um Hilfeplanung, Intervention, Evaluation und Aktenführung effektiv zu unterstützen.
Modell der Hilfeplanung in unserer Einrichtung
Die Hilfeplanung ist bei der Koordinierung der Leistungen zwischen der Vielzahl von Institutionen der zentrale Bestandteil der Fallbearbeitung bzw. -dokumentation. In der Hilfeplanung stehen sowohl die Begründungen eines Leistungsanspruches (z. B. können Leistungsansprüche nach den §§27ff SGB VIII beinhaltet sein), als auch der erhobene Bedarf des Klienten (-systems) und die Festlegung von Zielen der Leistungserbringung. Zudem erfolgt eine Einschätzung zur Kindeswohlgefährdung.
In unsrer Einrichtung wird der Hilfeplan nach §36 SGB VIII oft durch das Jugendamt, in Zusammenarbeit mit den Klienten und uns erstellt. Grundsätzlich trägt das Jugendamt die Verantwortung für Planung und Koordination der Hilfeplanung. Lediglich bei der Aufstellung des konkreten Hilfeplans, ist gem. § 36 Abs. 2 SGB VIII evt. unsere Einrichtungen einzubeziehen. Der ASD informiert uns vor der Familienkonferenz durch einen kurzen Fallbericht über das Klientensystem. Wir entscheiden, ob wir Kapazitäten haben und bereiten uns auf die Konferenz vor. Dort lernen die Klienten unsere Einrichtung das erste Mal kennen.
1. Gesamtkonzeption für den EDV- Einsatz: Beschreibt den Übergang von Papierakten zur rein digitalen Fallführung sowie die technische Sicherheitsinfrastruktur des Vereins.
2. Anforderungen an das Programm: Analysiert rechtliche und methodische Grundlagen der Hilfeplanung und Aktenführung, um daraus notwendige Anforderungen für EDV-Anwendungen abzuleiten.
3. Programmevaluation: Bewertet die Funktionalität des Programms GEDOK in Bezug auf die zuvor definierten Anforderungen an Hilfeplanung, Intervention und Aktenführung.
4. Funktionalität des Programms: Untersucht die praktische Bedienbarkeit, Benutzerführung sowie Zusatzfunktionen wie Terminplanung und Fristenüberwachung des Programms.
Soziale Arbeit, EDV-Einsatz, Hilfeplanung, Kindeswohlgefährdung, Aktenführung, GEDOK, Programmevaluation, SGB VIII, Fallbearbeitung, Fallmanagement, Sozialpädagogik, Datenschutz, Datendokumentation, Interdisziplinäre Zusammenarbeit.
Die Arbeit befasst sich mit der Integration von EDV-Systemen in die tägliche Arbeit von Trägern der Sozialen Arbeit, besonders bei sensiblen Aufgaben wie der Kindeswohlgefährdung.
Im Fokus stehen die Hilfeplanung nach SGB VIII, die Anforderungen an eine digitale Aktenführung, Methoden der Evaluation sowie die praktische Funktionalitätsprüfung der Software GEDOK.
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, welche Anforderungen die Praxis der Sozialen Arbeit an eine nützliche Software stellt und inwieweit das Programm GEDOK diese Kriterien erfüllt.
Die Arbeit basiert auf einer Literaturanalyse zu Hilfeplanung und Evaluation sowie einer anwendungsorientierten Evaluation des Programms GEDOK in einem praktischen Beispielkontext.
Der Hauptteil gliedert sich in die Erarbeitung eines Hilfeplankonzepts, die Definition von Qualitätskriterien für Software in der Sozialen Arbeit sowie eine detaillierte Überprüfung von GEDOK anhand dieser Kriterien.
Soziale Arbeit, EDV, Hilfeplanung, Kindeswohlgefährdung, Aktenführung und Evaluation.
Da es um hochsensible personenbezogene Daten im Rahmen der Kindeswohlgefährdung geht, ist die Einhaltung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung für die Arbeit des Vereins essenziell.
Es handelt sich um eine Familie mit psychisch kranker Mutter, an deren Beispiel die Autorinnen die komplexen Herausforderungen der Hilfeplanung und Koordination zwischen verschiedenen Institutionen illustrieren.
Während GEDOK für den Allgemeinen Sozialdienst (ASD) interessante Funktionen bietet, weist es für freie Leistungserbringer insbesondere bei der Leistungsdokumentation und Evaluation noch signifikante Schwächen auf.
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