Bachelorarbeit, 2007
79 Seiten, Note: 1,7
Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
I. EINLEITUNG
II. EUROPA UND SEIN POLITISCHES SYSTEM
III. DER VERTRAG VON NIZZA
1. Die Grundbedingungen für den Vertrag von Nizza
2. Die Europäische Kommission
2.1 Die Kommission im Strukturwandel
2.2 Die Stellung des Kommissionspräsidenten
3. Der Europäische Rat
3.1 Der Rat der Europäischen Union
3.2 Die Mehrheitsschwelle
3.3 Die qualifizierte Mehrheit durch Antrag
3.4 Die Ausweitung der Mehrheitsentscheidungen
3.4.1 Vollständige Übertragung in Mehrheitsentscheidung
3.4.2 Neue und geteilte Mehrheiten
3.4.3 Zeitlich unterschiedliche und konditionierte Übertragungen
3.4.4 Einstimmigkeit in acht Bereichen
4. Das Europäischen Parlamentes
4.1 Die Sitzverteilung im Europäischen Parlament
4.2 Die notwendige Reform mit Einschränkungen
4.3 Eingeschränkte Ausweitung in neun Bereichen der Mitentscheidung
5. Schlussfolgerungen zu Nizza
IV. DER EUROPÄISCHE KONVENT 2003
1. Zusammensetzung des Konvents
2. Die Europäische Kommission
3. Der Rat der Europäischen Union
4. Das Europäische Parlament
5. Fazit des Konvents
V. EINE VERFASSUNG FÜR EUROPA
1. Die Struktur der Verfassung für Europa
2. Die Organe in der Verfassung für Europa
2.1 Die Europäische Kommission
2.1.1 Der wachsende Einfluss der Kommission
2.1.2 Der Kommissionspräsident
2.2 Rat der Europäischen Union
2.2.1 Die Reform in der Ratspräsidentschaft
2.2.2 Ausweitung der Mehrheitsentscheidung
2.2.3 Von der Stimmengewichtung zur doppelten Mehrheit
2.3 Das Europäische Parlament
2.3.1 Konstitutionelle Aufwertung der Größe und Zusammensetzung
2.3.2 Kompetenzen des Parlaments
2.4 Der Europäischer Rat
2.4.1 Kompetenz und Zusammensetzung
2.4.2 Der Präsident des Europäischen Rates
2.6 Der EU-Außenminister
3. Der Ratifizierungsprozess
4. Die Verfassungsdebatte
VI. DIE ZUKUNFT EUROPAS
1. Freiwilliger Austritt ist keine reelle Option
2. Die Gründung der neuen Union
3. Plan D
4. Die Regierungskonferenz von Brüssel 2007
VII KRITIK
VIII ZUSAMMENFASSUNG
Die vorliegende Arbeit untersucht die institutionellen Reformen der Europäischen Union, ausgehend vom Vertrag von Nizza bis hin zum Verfassungsentwurf für Europa. Ziel ist es, die Auswirkungen dieser vertraglichen Änderungen auf die Handlungsfähigkeit, Effizienz und Transparenz der EU-Organe zu analysieren und zu bewerten.
3. Der Rat der Europäischen Union
Die Aufgaben des Rates der EU ergeben sich auf Art. 5 EUV i. V. m. Art. 7, 202- 210 EGV. Es ist die repräsentierte Vertretung der Mitgliedstaaten und somit die direkte Verbindung zwischen der EU und der mitgliedstaatlichen Interessenvertretung. Der Rat ist das zentrale Entscheidungsgremium der EU. Er ist gleichzeitig befugt Rechtsvorschriften zu erlassen. Weiterhin kann der Rat der Kommission die Durchführung von Vorschriften zu übertragen.
Selbst nach Amsterdam bleibt der Rat das zentrale Legislativorgan der EU. In immer mehr Fällen werden die Beschlüsse im Rat mit mehrheitlicher Zustimmung der EU-Staaten möglich sein. Während der Regierungskonferenz kam es zu einer deutlichen Ausweitung des Mitentscheidungsverfahrens, wodurch es gelang, das Europäische Parlament und den Rat als gleichberechtigt einzustufen.
Im Vorfeld der Regierungskonferenz in Nizza erkannten die Beitrittskandidaten die Notwendigkeit der Neuregelung der Stimmengewichtung im Rat, die ein Gleichgewicht zwischen den kleinen und großen Staaten darstellen sollte. Der Grund für die Neuregelung war, dass durch eine Erweiterung der EU die bevölkerungsärmeren Staaten sich sonst dem Willen der bevölkerungsreicheren Staaten hätten beugen müssen.
I. EINLEITUNG: Darstellung der historischen Entwicklung der EU-Institutionen und der Problematik der Kompetenzabgrenzung sowie Zielsetzung der Arbeit.
II. EUROPA UND SEIN POLITISCHES SYSTEM: Erläuterung des historischen Kontextes und der zentralen Rollen von Rat, Kommission und Parlament.
III. DER VERTRAG VON NIZZA: Detaillierte Analyse der institutionellen Reformen zur Sicherung der Handlungsfähigkeit der EU vor der Osterweiterung.
IV. DER EUROPÄISCHE KONVENT 2003: Untersuchung der Zusammensetzung und der Arbeit des Konvents zur Vorbereitung einer europäischen Verfassung.
V. EINE VERFASSUNG FÜR EUROPA: Analyse der Struktur und Organe des Verfassungsentwurfs sowie der Ratifizierungsdebatte.
VI. DIE ZUKUNFT EUROPAS: Betrachtung von Szenarien für die Union bei einem Scheitern der Ratifizierung und der Rolle von Reformpaketen.
VII KRITIK: Zusammenfassende kritische Würdigung der erreichten Fortschritte sowie der weiterhin bestehenden Defizite in Transparenz und Effizienz.
VIII ZUSAMMENFASSUNG: Abschließender Überblick über die Auswirkungen der Reformarchitektur auf die Zukunftsfähigkeit der EU.
Europäische Union, Vertrag von Nizza, Institutionelle Reform, Europäischer Konvent, Verfassung für Europa, Mehrheitsentscheidung, Stimmengewichtung, Europäische Kommission, Europäischer Rat, Europäisches Parlament, Handlungsfähigkeit, Effizienz, Transparenz, Ratifizierung, Erweiterung.
Die Arbeit analysiert die institutionellen Reformschritte der Europäischen Union, beginnend mit dem Vertrag von Nizza, um die Funktionsfähigkeit der EU im Kontext ihrer Erweiterung zu bewerten.
Zentrale Themen sind die Reform der Entscheidungsmechanismen (insb. Mehrheitsentscheidungen im Rat), die Stimmengewichtung, die Reform der Organe (Rat, Kommission, Parlament) sowie der Prozess der Verfassungsgebung.
Das Ziel ist eine kritische Gegenüberstellung und Bewertung, ob die durchgeführten Reformen die EU handlungsfähiger, effizienter und transparenter gemacht haben.
Es handelt sich um eine deskriptive und analytische Literaturarbeit, die auf Basis primärer Vertragstexte und wissenschaftlicher Sekundärliteratur die institutionellen Veränderungen bewertet.
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse des Vertrags von Nizza, des Europäischen Konvents 2003 und des Entwurfs einer Verfassung für Europa sowie der Zukunftsdebatten der EU.
Die wichtigsten Begriffe sind EU-Institutionen, Reform, Vertrag von Nizza, Europäische Verfassung, Stimmengewichtung und Handlungsfähigkeit.
Der Vertrag von Nizza markierte einen entscheidenden Durchbruch bei der Reform der Organe, um die EU für die historische Osterweiterung überhaupt erst funktionsfähig zu machen.
Der Konvent diente als Vorbereitungsgremium für eine breitere Einbindung der Akteure, um die Mängel der bisherigen Verträge durch einen konstitutionellen Rahmen zu beheben.
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