Diplomarbeit, 2006
108 Seiten, Note: 1,0
§ 1 EINFÜHRUNG
A. PROBLEMSTELLUNG
B. ZIEL DER ARBEIT
C. AUFBAU DER ARBEIT
§ 2 DER BEGRIFF DES VERMÄCHTNISSES IM ERBRECHT
A. DIE VERMÄCHTNISANORDNUNG
B. DER VERMÄCHTNISANSPRUCH
I. SCHULDRECHTLICHER ANSPRUCH
II. BEDACHTER UND BESCHWERTER
III. ANFALL, FÄLLIGKEIT UND ERFÜLLUNG DES ANSPRUCHS
C. DER VERMÄCHTNISGEGENSTAND
D. ZUSAMMENFASSUNG
§ 3 DAS VERMÄCHTNIS IM ERBSCHAFTSTEUERRECHT
A. ANSATZ DES VERMÄCHTNISSES
I. ANSATZ BEIM VERMÄCHTNISNEHMER
II. ANSATZ BEIM BESCHWERTEN
III. ZUSAMMENFASSUNG
B. BEWERTUNG VON GRUNDSTÜCKSVERMÄCHTNISSEN
I. BEWERTUNGSSTICHTAG
II. BEWERTUNG VON EINSEITIGEN SACHLEISTUNGSANSPRÜCHEN
III. BEWERTUNG MIT DEM GRUNDBESITZWERT
1. URSPRÜNGLICHE EINHEITSWERTBEWERTUNG
2. BEGRIFF DES GRUNDBESITZWERTS
3. ERMITTLUNG DES GRUNDBESITZWERTS FÜR GRUNDSTÜCKE
a) UNBEBAUTE GRUNDSTÜCKE
b) BEBAUTE GRUNDSTÜCKE
aa) BEWERTUNG NACH § 146 BEWG
bb) BEWERTUNG NACH § 147 BEWG
4. KRITIK AN DEN BEWERTUNGSVERFAHREN
a) UNBEBAUTE GRUNDSTÜCKE
b) BEBAUTE GRUNDSTÜCKE
aa) BEWERTUNG NACH § 146 BEWG
bb) BEWERTUNG NACH § 147 BEWG
c) UNTERSCHIEDLICHE BEWERTUNG INNERHALB DES GRUNDBESITZES
5. KRITIK AM BEWERTUNGSMAßSTAB: ERTRAGSWERT VERSUS GEMEINER WERT
a) DER BEGRIFF DES „GEMEINEN WERTES“
b) ZUSAMMENHANG ZWISCHEN GEMEINEM WERT, VERKEHRSWERT UND ERTRAGSWERT
c) NATUR DER ERBSCHAFTSTEUER
d) GEMEINER WERT ODER ERTRAGSWERT ALS BEMESSUNGSGRUNDLAGE
aa) UNTERSCHEIDUNG NACH DEM GESETZESZWECK
bb) UNTERSCHEIDUNG NACH DEM BESTEUERUNGSANLASS
cc) BESONDERHEITEN DES GRUNDVERMÖGENS
dd) ERGEBNIS
e) VERFASSUNGSRECHTLICHE GESICHTSPUNKTE DER ERTRAGSWERTBEWERTUNG
aa) EIGENTÜMERFREIHEIT
bb) GLEICHHEITSSATZ
cc) ERGEBNIS
6. STELLUNGNAHME
C. NEUERE TENDENZEN DER RECHTSPRECHUNG IN DER BEWERTUNG VON GRUNDSTÜCKSVERMÄCHTNISSEN
I. DIE RECHTSPRECHUNG DES BFH ZU SACHLEISTUNGSANSPRÜCHEN
II. OBITER DICTUM DES URTEILS DES BFH VOM 02.07.2004
III. DIREKTE AUSWIRKUNG AUF VERMÄCHTNISNEHMER UND BESCHWERTEN
IV. KRITIK AM OBITER DICTUM DES BFH
1. UNLEICHBEHANDLUNG VON ERBE UND VERMÄCHTNISNEHMER
a) ANKNÜPFUNG AN DAS ZIVILRECHT
b) NEUTRALITÄT DER ERBSCHAFTSTEUER
c) BEREICHERUNGS- UND LEISTUNGSFÄHIGKEITSPRINZIP
d) ZUSAMMENFASSUNG
2. KORRESPONDENZPRINZIP
3. TEILWEISE STEUERBEFREIUNG
a) GRÜNDE VOR 1996
b) UNTERBEWERTUNG ALS TEILWEISE STEUERBEFREIUNG
aa) UNTERBEWERTUNG VON UNBEBAUTEN GRUNDSTÜCKEN
bb) UNTERBEWERTUNG VON BEBAUTEN GRUNDSTÜCKEN
cc) ANWENDBARKEIT VON § 10 ABS. 6 ERBSTG AUF UNTERBEWERTUNGEN
dd) ZUSAMMENFASSUNG
c) WIRTSCHAFTLICHER ZUSAMMENHANG
d) WIDERSPRUCH ZUR RECHTSPRECHUNG
e) ERGEBNIS
4. WEITERE GESICHTSPUNKTE
a) „DURCH“ UND „AUFGRUND“
b) DAS GRUNDSTÜCKSVERMÄCHTNIS ALS ZU BEWERTENDER EINSEITIGER SACHLEISTUNGSANSPRUCH
5. ERGEBNIS
V. AUSWIRKUNGEN AUF DIE PRAXIS
1. AUSWIRKUNGEN AUF GRUNDSTÜCKSVERMÄCHTNISSE: GESTALTUNGSMODELLE
a) ROLLENTAUSCH-MODELL
b) AUFLAGEN-MODELL
c) MITERBEN-MODELL
d) AUSSCHLAGUNGS-MODELL
e) SCHENKUNG
f) ERGEBNIS
2. AUSWIRKUNGEN AUF SONSTIGE EINSEITIGE SACHLEISTUNGSANSPRÜCHE
a) AUSWIRKUNG AUF SACHSCHENKUNGSVERSPRECHEN
b) AUSWIRKUNG AUF ABFINDUNGSLEISTUNGEN
3. ERGEBNIS
D. AUSWIRKUNG AKTUELLER GESETZESVORHABEN
I. AUSWIRKUNGEN DES JAHRESSTEUERGESETZES 2007
1. TATSÄCHLICHE WERTVERHÄLTNISSE
a) ÄNDERUNG
b) AUSWIRKUNGEN
2. BEWERTUNG BEBAUTER GRUNDSTÜCKE
a) ÄNDERUNG
b) AUSWIRKUNG
3. WEGFALL DER AUSDRÜCKLICHEN TYPISIERUNG
a) ÄNDERUNG
b) AUSWIRKUNG
II. AUSWIRKUNGEN DES GESETZES ZUR ERLEICHTERUNG DER UNTERNEHMENS NACHFOLGE
1. ÄNDERUNG
2. AUSWIRKUNG
§ 4 SCHLUSSBETRACHTUNG
Die Arbeit analysiert die erbschaftsteuerliche Bewertung von Grundstücksvermächtnissen im Kontext der angekündigten Rechtsprechungsänderung durch den Bundesfinanzhof (BFH). Ziel ist es, die Problematik der bisherigen Privilegierung aufzuzeigen und zu prüfen, ob die vom BFH avisierte Abkehr von der Bewertung mit Steuerwerten zugunsten des gemeinen Werts rechtlich haltbar und verfassungsrechtlich geboten ist, wobei auch Gestaltungsmodelle für die Praxis evaluiert werden.
A. PROBLEMSTELLUNG
In den kommenden Jahren wird es eine Erbschaftswelle geben, die weit über die bisherigen Jahre hinausreicht. Die in der Nachkriegszeit neu entstandenen und wieder aufgebauten Gebäude gehen von der Aufbaugeneration auf die Erbengeneration über. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wird daher unbeschädigtes Vermögen in großem Umfang vererbt, so dass die Erbschaftsteuer an Bedeutung gewinnt.
Die erbschaftsteuerliche Übertragung von Grundstücken wurde in der Vergangenheit und wird auch heute noch privilegiert, was sich insbesondere durch einen günstigen Bewertungsansatz ausdrückt. Grundstücksvermächtnisse stellen dabei ein beliebtes Gestaltungsmittel dar, um einzelne Grundstücke an bestimmte Personen insbesondere Nichtfamilienmitgliedern zu übertragen, oder um eine Erbengemeinschaft zu vermeiden.
Bislang galt die privilegierende Bewertung von Grundstücken auch für Grundstücksvermächtnisse. Der BFH hat nun in einem obiter dictum angekündigt, dass er seine Rechtsprechung hinsichtlich der Bewertung von Grundstücksvermächtnissen ändern will. Dies hätte zur Folge, dass eine Vielzahl von Testamentsgestaltungen mit Vermächtnissen überdacht und gegebenenfalls geändert und angepasst werden müsste.
§ 1 EINFÜHRUNG: Diese Einleitung skizziert die wachsende Bedeutung der Erbschaftsteuer durch eine bevorstehende Erbschaftswelle und führt in die Problematik der geplanten Rechtsprechungsänderung des BFH bei der Bewertung von Grundstücksvermächtnissen ein.
§ 2 DER BEGRIFF DES VERMÄCHTNISSES IM ERBRECHT: Das Kapitel erläutert die zivilrechtlichen Grundlagen des Vermächtnisses nach dem BGB, insbesondere die Unterscheidung zwischen Erbeinsetzung und Vermächtnis sowie die schuldrechtliche Natur des Vermächtnisanspruchs.
§ 3 DAS VERMÄCHTNIS IM ERBSCHAFTSTEUERRECHT: Hier wird die erbschaftsteuerliche Systematik der Vermächtnisbewertung, die Ermittlung von Grundbesitzwerten und die Kritik an den geltenden Bewertungsverfahren sowie die verfassungsrechtliche Einordnung detailliert analysiert.
C. NEUERE TENDENZEN DER RECHTSPRECHUNG IN DER BEWERTUNG VON GRUNDSTÜCKSVERMÄCHTNISSEN: Dieses Kapitel analysiert die Abkehr des BFH von der bisherigen Bewertungspraxis, diskutiert die Auswirkungen auf die Gestaltungspraxis und bewertet die Vereinbarkeit mit Prinzipien wie dem Korrespondenzprinzip.
§ 4 SCHLUSSBETRACHTUNG: Die Schlussbetrachtung fasst die Problematik zusammen und betont die Notwendigkeit einer systemgerechten gesetzlichen Neuregelung der Grundbesitzbewertung durch den Gesetzgeber statt einer punktuellen Änderung durch die Rechtsprechung.
Erbschaftsteuer, Grundstücksvermächtnis, BFH, Grundbesitzwert, gemeiner Wert, Ertragswert, Sachleistungsanspruch, Korrespondenzprinzip, Erbanfall, Bewertung, Verfassungsmäßigkeit, Ertragswertverfahren, Nachlassverbindlichkeit, Steuerbefreiung, Grundstücksbewertung
Die Arbeit untersucht die erbschaftsteuerliche Bewertung von Grundstücksvermächtnissen, insbesondere die Auswirkungen einer vom Bundesfinanzhof angekündigten Änderung der Rechtsprechung, die eine Abkehr von der bisherigen Begünstigung bei der Bewertung vorsieht.
Zentral sind die Bewertung von Grundbesitz im Erbschaftsteuerrecht, die verfassungsrechtliche Prüfung der Bewertungsmaßstäbe, die zivil- und steuerrechtliche Einordnung von Vermächtnissen sowie die Gestaltungsmöglichkeiten zur steuerlichen Optimierung in der erbrechtlichen Praxis.
Ziel ist es, die durch die angekündigte Rechtsprechungsänderung entstehenden Probleme aufzuzeigen und zu untersuchen, wie die bisherige Privilegierung gerechtfertigt werden kann und inwieweit sie auch zukünftig Bestand haben könnte.
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse der aktuellen Rechtslage, der Auswertung der relevanten Rechtsprechung des BFH sowie des Bundesverfassungsgerichts und einer kritischen Auseinandersetzung mit der herrschenden Literatur zu Bewertungsfragen.
Der Hauptteil behandelt die zivilrechtlichen Grundlagen, die steuerliche Einordnung beim Erben und Vermächtnisnehmer, die detaillierte Kritik an den Bewertungsmaßstäben sowie die Analyse neuerer BFH-Urteile und deren Auswirkung auf die Gestaltungspraxis.
Erbschaftsteuer, Grundstücksvermächtnis, BFH, Grundbesitzwert, gemeiner Wert, Sachleistungsanspruch, Korrespondenzprinzip und Bewertungssystematik.
Der Autor steht der angekündigten Rechtsprechungsänderung kritisch gegenüber, da diese zu einer systemfremden Ungleichbehandlung von Erben und Vermächtnisnehmern führen würde und die steuerliche Neutralität gefährdet.
Die Gesetzesänderungen, insbesondere die Neuregelung der Grundbesitzbewertung, entziehen der Argumentation des BFH bezüglich einer „gewollten“ Steuerbefreiung durch den Gesetzgeber die Grundlage, was die angestrebte Rechtsprechungsänderung zusätzlich erschwert.
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