Diplomarbeit, 1998
130 Seiten, Note: 1.0
SCHOPENHAUERS ERÖRTERUNG DER WILLENSFREIHEIT UND DEREN KONSEQUENZEN FÜR DIE SOZIALE ARBEIT
1 EINLEITUNG
2 ERÖRTERUNG DER WILLENSFREIHEIT BEI ARTHUR SCHOPENHAUER
2.1 Bedeutung des Problemes der Willensfreiheit im Werk Arthur Schopenhauers
2.2 Begriffsbestimmungen
2.2.1 Was heißt Freiheit?
2.2.1.1 Physische Freiheit
2.2.1.2 Intellektuelle Freiheit
2.2.1.3 Moralische Freiheit
2.2.2 Was heißt Selbstbewußtsein?
2.3 Der Wille vor dem Selbstbewußtsein
2.4 Der Wille vor dem Bewußtsein anderer Dinge
2.4.1 Die Ursache als die erste Form der Kausalität
2.4.2 Der Reiz als die zweite Form der Kausalität
2.4.3 Die Motivation als dritte Form der Kausalität
2.4.3.1 Der Charakter ist individuell
2.4.3.2 Der Charakter ist empirisch
2.4.3.3 Der Charakter ist konstant
2.4.3.4 Der individuelle Charakter ist angeboren
2.5 Die transzendentale Freiheit
2.5.1 Möglichkeit der Kausalität durch Freiheit, in Vereinigung mit dem allgemeinen Gesetz der Naturnotwendigkeit
3 SCHOPENHAUERS ETHIK
4 SCHOPENHAUER IM LICHTE DER GEGENWART
4.1 Schopenhauers Nachwirkung
4.2 Nietzsches Kritik der Schopenhauerschen Willensmetaphysik
4.3 Die Relativierung des klassischen Kausalbegriffes in der modernen Physik
5 KONSEQUENZEN FÜR DIE SOZIALE ARBEIT
5.1 Konsequenzen für die Erziehung
5.1.1 Schopenhauers Erziehungsgedanke innerhalb der Reformpädagogik und dessen Nachhall in modernen Methoden der Sozialen Arbeit
5.2 Konsequenzen für die Rechtslehre
5.2.1 Die Rechtsphilosophie Schopenhauers
5.2.1.1 Allgemeine Schlußfolgerungen für das Strafrecht
5.3 Konsequenzen für das Jugendstrafrecht JGG
5.3.1 Der Begriff der Verantwortlichkeit in § 3 JGG
5.3.2 Probleme für den Jugendgerichtshelfer im Zusammenhang mit § 38 JGG Abs. 2
5.3.2.1 Konsequenzen für die Persönlichkeitserforschung durch den Jugendgerichtshelfer
5.3.2.2 Konsequenzen für die "Vorschlagspflicht" des Jugendgerichtshelfers zu den zu verhängenden Maßnahmen gegenüber dem jungen Erwachsenen
6 SCHLUßWORT
Die vorliegende Arbeit hat zum Ziel, auf Grundlage der Philosophie Arthur Schopenhauers die Problematik der menschlichen Willensfreiheit sowie die individuelle Verantwortlichkeit zu untersuchen, um daraus fundierte Konsequenzen für das Handlungsfeld der Sozialen Arbeit abzuleiten.
2.4.3 Die Motivation als dritte Form der Kausalität
"Die dritte Form der Kausalität ist das MOTIV: unter dieser leitet sie das eigentlich animalische Leben, also das THUN, d.h. die äußern, mit Bewußtsein geschehenden Aktionen, aller thierischen Wesen. Das Medium der Motive ist die ERKENNTNISS: die Empfänglichkeit für sie erfordert folglich einen Intellekt."
Das Handeln aufgrund eines Motivs wurde, nach Schopenhauer, ab einem Punkt in der "Stufenfolge der Naturwesen" notwendig. Lebewesen mit wachsenden, komplexeren Bedürfnissen benötigen mannigfaltigere Mittel, um diese befriedigen zu können. Lediglich, wie die Pflanze, auf Reize zu reagieren, hat den Nachteil, auf diesen Reiz warten zu müssen. Die Möglichkeit aber, sich die Gegenstände und Mittel, die zur Befriedigung der Bedürfnisse benötigt werden, aufzusuchen und auszuwählen, wird mit steigenden komplexer werdenden Bedürfnissen für das Überleben immer dringlicher.
"Deshalb tritt bei Wesen dieser Art an die Stelle der bloßen Empfänglichkeit für Reize und der Bewegung auf solche, die Empfänglichkeit für MOTIVE, d.h. ein Vorstellungsvermögen, ein Intellekt, in unzähligen Abstufungen der Vollkommenheit, materiell sich darstellend als Nervensystem und Gehirn, und eben damit das Bewußtseyn."
Dieses Bewußtsein ermöglicht ein Erkennen der Objekte der Außenwelt, die in der Vorstellung des erkennenden Subjekts als Motiv für eine Handlung wirken können. Damit das Motiv ursächliche Bedingung für einen Willensakt sein kann, bedarf es, neben der Erkenntnis desselben als Gegenstand der Außenwelt, das was Schopenhauer mit dem Wort "Wille" bezeichnet und im Selbstbewußtsein zu finden ist. Jedoch, und dies sei an dieser Stelle nochmals betont, der Wille als Ding an sich kann nie absolut, sondern nur relativ durch die Reaktion des Leibes als Erscheinung eines Willensaktes erkannt werden. Der Wille als Ding an sich, was er außerhalb der Erscheinung ist, bleibt unerkennbar. Hier stimmt also Schopenhauer noch mit Kant überein. Kants Feststellung aber, daß "... niemals aber das mindeste von dem Dinge an sich selbst ..." ausgesagt werden kann, bestreitet Schopenhauer durch seine Willensmetaphysik. Er geht sogar in selbstbewußter Manier soweit zu bemerken, daß auch bei Kant, wenn dieser "... ein Mal mit dem Ding an sich etwas näher ans Licht tritt, es allemal als WILLE durch seinen Schleier hervorsieht [so], daß meine Philosophie nur das zu-Ende-denken der seinigen [ist]."
1 EINLEITUNG: Die Einleitung begründet das Vorhaben, Schopenhauers Philosophie als philosophisches Fundament für die Soziale Arbeit zu nutzen.
2 ERÖRTERUNG DER WILLENSFREIHEIT BEI ARTHUR SCHOPENHAUER: Dieses Kapitel erläutert die Begriffe Freiheit, Selbstbewusstsein und die verschiedenen Formen der Kausalität in Schopenhauers System.
3 SCHOPENHAUERS ETHIK: Hier wird Schopenhauers Fundament der Ethik, das Mitleid, als Basis menschlichen Handelns und moralischer Werte dargelegt.
4 SCHOPENHAUER IM LICHTE DER GEGENWART: Eine kritische Betrachtung der Rezeption Schopenhauers, insbesondere durch Nietzsche und die moderne Physik.
5 KONSEQUENZEN FÜR DIE SOZIALE ARBEIT: Der praktische Teil, der die philosophischen Ergebnisse auf Erziehung, Rechtslehre und das Jugendstrafrecht anwendet.
6 SCHLUßWORT: Eine abschließende Synthese, die die Relevanz der Schopenhauerschen Perspektive trotz ungelöster Fragen zur Willensfreiheit unterstreicht.
Schopenhauer, Willensfreiheit, Soziale Arbeit, Kausalität, Determinismus, Charakter, Mitleid, Ethik, Pädagogik, Jugendstrafrecht, Moral, Philosophie, Erkenntnistheorie, Bewusstsein, Verantwortung
Die Diplomarbeit untersucht Schopenhauers Erörterung der Willensfreiheit und analysiert, welche Konsequenzen sich aus seiner deterministischen Philosophie für das Berufsfeld der Sozialen Arbeit ergeben.
Die Arbeit behandelt die Willensmetaphysik Schopenhauers, seine Ethik des Mitleids, die Kritik an seinem Denken durch Nietzsche und moderne wissenschaftliche Erkenntnisse sowie die Anwendung auf pädagogische und strafrechtliche Kontexte.
Ziel ist es, die philosophischen Überlegungen zu Willensfreiheit und Charakter zu nutzen, um die professionelle Praxis in der Sozialen Arbeit, insbesondere im Umgang mit straffälligen Jugendlichen, theoretisch besser zu begründen.
Es handelt sich um eine philosophische und theoretische Arbeit, die auf einer tiefgehenden Analyse der Schriften Schopenhauers und deren Rezeption in angrenzenden Disziplinen basiert.
Im Hauptteil werden Schopenhauers Begriffe von Freiheit, Kausalität und Charakter analysiert sowie die Kritik durch Nietzsche und die moderne Physik diskutiert.
Wille, Freiheit, Determinismus, Charakterlehre, Mitleid, Jugendstrafrecht, Verantwortung, Erkenntnis, Erziehung, Kausalprinzip.
Schopenhauers Lehre vom konstanten Charakter stellt Erziehungsansätze vor Herausforderungen, betont aber gleichzeitig die Wichtigkeit der Erfahrung und der Ausbildung der Einsicht ("erworbener Charakter").
Das Jugendstrafrecht ist ein Feld, in dem existenzielle Fragen von Schuld und Verantwortlichkeit unmittelbar auf Schopenhauers deterministisches Menschenbild treffen, was ein besonderes Dilemma für die Jugendgerichtshilfe erzeugt.
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