Diplomarbeit, 2007
57 Seiten, Note: 1,2
1 Einleitung
2 Begrifflich-systematische Grundlagen
2.1 Automobilhandel
2.1.1 Ausgangssituation
2.1.2 Vom Fachhandel zum Systemhändler
2.2 Die GVO 1400/02 als Rahmenbedingung im Kraftfahrzeugsektor
2.2.1 Verbot nach Art. 81 Abs. 1 EG
2.2.2 Sanktion nach Art. 81 Abs. 2 EG
2.2.3 Ausnahmetatbestand nach Art. 81 Abs. 3 EG
2.2.4 Voraussetzungen für die Validität der GVO 1400/02
2.2.5 Kernbeschränkungen in vertikalen Vereinbarungen
3 Vertrieb neuer Kraftfahrzeuge
3.1 Selektiver Vertrieb
3.1.1 Qualitativ-selektiver Vertrieb
3.1.2 Quantitativ-selektiver Vertrieb
3.2 Exklusiver Vertrieb
3.3 Direktvertrieb
3.4 Verbot eines selektiv-exklusiven Vertriebs
3.5 Mehrmarkenvertrieb
3.6 Reorganisation der Verbindung von Vertrieb und Kundendienst
4 Regelungen für den After-Sales-Markt
4.1 Selektion der zugelassenen Werkstätten
4.2 Zugelassene versus unabhängige Werkstätten
4.3 Mehrmarkenreparaturen
4.4 Ersatzteile
4.4.1 Originalersatzteile
4.4.2 Qualitativ gleichwertige Ersatzteile
5. Auswirkungen der Novellierung der GVO 1475/95 zur GVO 1400/02 am Beispiel der Auto-Staiger GmbH
5.1 Vertrieb neuer Kraftfahrzeuge
5.1.1 Mehrmarkenvertrieb
5.1.2 Wegfall der Standortklausel
5.2 Regelungen für den After-Sales-Markt
5.2.1 Mehrmarkenreparaturen
5.2.2 Ersatzteile
5.2.2.1 Originalersatzteile
5.2.2.2 Qualitativ gleichwertige Ersatzteile
6. Schlussbetrachtung
Die vorliegende Diplomarbeit untersucht die Auswirkungen der Novellierung der europäischen Gruppenfreistellungsverordnung (GVO 1400/02) auf den Automobilhandel. Das primäre Ziel ist es, die daraus resultierenden Chancen und Risiken für Handelsbetriebe aufzuzeigen und Strategien zur Prävention bzw. Nutzung dieser Veränderungen am Beispiel der Auto-Staiger GmbH zu analysieren.
3.1 Selektiver Vertrieb
Die Automobilproduzenten distribuieren ihre Fahrzeuge überwiegend indirekt über selektive Vertriebssysteme, in welchen der Vertragshändler als Absatzmittler fungiert. Eine Begriffsbestimmung des selektiven Vertriebs findet sich in Art. 1 Abs. 1 f) Kfz-GVO: danach verpflichtet sich der Lieferant, zum unmittelbaren oder mittelbaren Verkauf von Vertragswaren und -dienstleistungen ausschließlich an solche Händler, welche auf Grund spezifischer Kriterien ausgewählt werden und diese verpflichten sich im Gegenzug die Ware nicht an unabhängige oder nicht zugelassene Händler zu verkaufen. Für die Vertragshändler im selektiven Vertriebssystem des Herstellers ist nur der Absatz der Produkte des Herstellers an die Endverbraucher legitim, der Absatz an nicht-autorisierte Wiederverkäufer (z.B. Supermärkte, Re-Importeure, Internet-Anbieter) ist ihnen vorenthalten.
Die hier angewandten selektiven Vertriebsvereinbarungen stellen vertikale Vertriebsvereinbarungen dar, da die Vereinbarungen zwischen Unternehmen verschiedener Wirtschaftsstufen getroffen werden. Im Kfz-Sektor bilden die Vertragshändlerverträge die Basis für den selektiven Vertrieb. Zentrales Charakteristikum ist bei der selektiven Distribution die Auswahl der Händler durch den Hersteller. Nur nach bestimmten Anforderungsprofilen ausgewählte Absatzmittler werden mit der Distribution von den Waren durch den Produzenten betraut, um eine angemessene Marktdurchdringung zu erreichen und auf Seiten des Herstellers relativ geringe Überwachungskosten zur Kontrolle der auferlegten spezifischen Distributionsanforderungen zu realisieren.
1 Einleitung: Dieses Kapitel führt in die Thematik ein, benennt die Problemstellung und definiert das Ziel der Arbeit, die Chancen und Risiken der GVO-Novellierung aufzuzeigen.
2 Begrifflich-systematische Grundlagen: Hier werden die theoretischen Grundlagen des Automobilhandels und der Kfz-GVO dargelegt, um ein einheitliches Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen.
3 Vertrieb neuer Kraftfahrzeuge: Dieses Kapitel analysiert die verschiedenen indirekten Distributionswege der Hersteller und die Möglichkeiten des Automobilhändlers, als Mehrmarkenvertreter zu agieren.
4 Regelungen für den After-Sales-Markt: Hier werden die Bestimmungen zur Zulassung von Werkstätten, zum Wettbewerb zwischen zugelassenen und unabhängigen Anbietern sowie zum Handel mit Ersatzteilen detailliert behandelt.
5. Auswirkungen der Novellierung der GVO 1475/95 zur GVO 1400/02 am Beispiel der Auto-Staiger GmbH: Anhand dieses Unternehmensbeispiels werden die theoretischen Erkenntnisse der vorangegangenen Kapitel praktisch illustriert und bewertet.
6. Schlussbetrachtung: Das letzte Kapitel fasst die Kernaussagen der Arbeit zusammen und bietet einen kurzen Ausblick auf zukünftige Entwicklungen im Automobilhandel.
Automobilhandel, GVO 1400/02, Kfz-GVO, Selektiver Vertrieb, Mehrmarkenvertrieb, After-Sales-Markt, Originalersatzteile, Auto-Staiger GmbH, Vertragshändler, Wettbewerbsrecht, Ersatzteilmarkt, Automobilwirtschaft, Distributionssysteme, Mehrmarkenreparatur, Standortklausel
Die Arbeit analysiert, welche Chancen und Risiken sich für Automobilhandelsbetriebe durch die Novellierung der europäischen Gruppenfreistellungsverordnung (GVO 1400/02) im Vergleich zur Vorgängerregelung ergeben.
Die Arbeit behandelt schwerpunktmäßig den Neuwagenvertrieb, die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Werkstattgeschäft, den Ersatzteilhandel sowie die strategischen Optionen für Händler im Hinblick auf Mehrmarkenstrategien.
Ziel ist es, den betroffenen Handelsbetrieben aufzuzeigen, wie sie sich durch adäquate Ausrichtung ihrer händlerischen Tätigkeit positionieren können, um Risiken zu minimieren und neue Marktchancen aktiv zu nutzen.
Neben einer ausführlichen theoretischen Fundierung auf Basis aktueller Fachliteratur und rechtlicher Grundlagen nutzt die Arbeit die Auto-Staiger GmbH als konkretes Praxisbeispiel zur Illustration und Validierung der theoretischen Ergebnisse.
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Kfz-GVO, den Vertriebssystemen, dem After-Sales-Markt und einer tiefgehenden Fallstudie zur Auto-Staiger GmbH, die ihre Strategie unter den neuen Bedingungen angepasst hat.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Automobilhandel, GVO, Mehrmarkenvertrieb, Ersatzteilmarkt, Selektiver Vertrieb und Wettbewerb geprägt.
Durch den Wegfall früherer Restriktionen konnte die Auto-Staiger GmbH zusätzliche Marken wie Saab und Chevrolet in ihr Portfolio aufnehmen, was Synergieeffekte in der Disposition ermöglicht und eine breitere Marktabdeckung zur Kundenbindung erlaubt.
Der Wegfall der Klausel ermöglichte der Auto-Staiger GmbH nach 2005 die Expansion in neue Gebiete. Das Unternehmen nutzte dies zudem strategisch als Druckmittel in Verhandlungen mit dem Hersteller Opel, um die eigene Vertragssituation zu sichern.
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